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Rechtsanwalt Urmann: Mit Deal zur Bewährungsstrafe

Nun ist es fix: Zwei Jahre Freiheitsstrafe – ausgesetzt zur Bewährung, 80.000 Euro Geldauflage sowie 80 Sozialstunden lautet nun das Urteil des Schöffengerichts am Amtsgericht Augsburg im Strafverfahren wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung gegen den als „Abmahn-Anwalt“ bekanntgewordenen Thomas Urmann aus Regensburg.

Urmann kommt gerade noch mit Bewährung davon

Auf dieses Strafmaß – gerade noch eine Bewährungsstrafe – hatten sich Richter, Staatsanwalt sowie die Verteidigung bereits am Montag geeinigt, nachdem der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte und sich reuig sowie schuldeinsichtig zeigte. Das Gericht bewertete insbesondere diese Umstände zugunsten des Angeklagten strafmildernd – ebenso, dass bereits viele Lieferanten gewusst hätten, dass das Unternehmen in einer Krise stecke und gleichwohl weitergeliefert hätten. Deshalb liege keine Täuschung gem. § 263 StGB der Lieferanten vor. Die noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellten habe der Angeklagte zudem zwischenzeitlich aus seiner eigenen Tasche entrichtet.

Keine Firmenbestattung

Der angeklagte Rechtsanwalt hatte die insolvente Wurstfabrik im Jahr 2008 übernommen, war damals als „Retter“ gefeiert worden. Danach soll er als Geschäftsführer jedoch die Pleite seiner Firma verschleiert und trotz Zahlungsunfähigkeit weiter Aufträge an Lieferanten erteilt sowie Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter nicht gezahlt haben. Trotz eines Schadens von mehr als 390.000 Euro sei der Vorgang allerdings nicht als Firmenbestattung zu bewerten.

Da nach einer Verständigung im Strafprozess („Deal“) ein Rechtsmittelverzicht ausgeschlossen ist (§ 302 Abs. 1 S. 2 StPO), wird das Urteil erst nach einer Woche rechtskräftig. Ab diesem Tag wird Thomas Urmann wie bereits vermutet zudem seine Zulassung als Rechtsanwalt verlieren. Das bestätigte Urmanns Verteidiger Jan Bockemühl der Mittelbayrischen Zeitung.


9 Kommentare zu “Rechtsanwalt Urmann: Mit Deal zur Bewährungsstrafe

  1. Ob er die Zulassung verliert – und für wie lange -, dürfte abzuwarten bleiben. Bei anwaltlicher Beihilfe zu einem Doppelmord spricht bekanntlich rund 6 Jahre nichts gegen eine erneute anwaltliche Tätigkeit …

  2. § 14 BRAO sieht keinen Widerruf der Zulassung wegen einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe vor, auch nicht als Ermessensentscheidung. Da bräuchte es dann schon die Grundrechtsverwirkung oder den Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden.

    Wenn also diese Zierde seines Berufsstandes nicht gerade vom Anwaltsgericht aus der Anwaltschaft ausgeschlossen wird oder – das dürfte hier durchaus in Betracht kommen – die Zulassung wegen Vermögensverfalls widerrufen wird, darf er also fröhlich weiter das Recht pflegen.

  3. Der Wurstskandal ist per se kein Grund, die Zulassung zu widerrufen – es muss vorher im anwaltsgerchtlichen Verfahren ( § 121 BRAO ) das Vorliegen einer Pflichtverletzung festgestellt werden, die dann zum Ausschluss führt, § 114 BRAO. Das alles kann lange dauern, da der Instanzenweg eröffnet ist. Wer ausgeschlossen wird ist schwer zu beurteilen, fragt man 5 Rechtsanwälte, erhält man 5 Antworten.

    Anders liegt der Fall, wenn weitere belastende Momente hinzu treten.

    Generell ist es fast unmöglich, einen korrupten Beamten aus dem Dienst zu entfernen, anders ist die Lage bei Anwälten: es genügt die Nichtzahlung der Beiträge für die Haftpflichtversicherung, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, nicht immer eine Bewährungsstrafe.

    So wurde ein Stasi-Verhörspezialist wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, was aber nicht zu weiteren Reaktionen führte, da dies der politische Background nicht zuließ. Im Fall Paolo Pinkel passierte berufsrechtlich – nichts.

  4. Ich bin einmal mit einem Ex-Kollegen kollidiert, der 35 Haftbefehle ( fünfunddreißig ) zusammen gesammelt hatte ( wegen NIchtabgabe der e. V. ), was die damalige Senatsverwaltung nicht veranlasste, die Zulassung zu widerrufen…auf der Flucht vor dem Gerichtsvollzieher sprang er aus dem Fenster, der Gerichtsvollzieher hinterher und brach sich das Bein.

    Recht & Realität im Bürokratendschungel.

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