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Ordnungshaft gegen den „König von Deutschland“?

Der selbsternannte „König von Deutschland“ hat es wieder einmal geschafft, einen kleinen Eklat zu provozieren. Am Amtsgericht Dessau-Roßlau begann heute der Prozess gegen ihn, weil er unerlaubt eine Krankenkasse betrieben und so 360.000 Euro eingenommen haben soll.

Großzügiges Angebot des an Richter und Staatsanwalt

Zum Prozessauftakt erklärte der Angeklagte F. dem Gericht, Oberhaupt seines eigenen Staates „Königreich Deutschland“ zu sein, für den ein Amtsrichter der BRD nicht zuständig sei. Richter und Staatsanwalt könnten aber natürlich eine Bewerbung für die Justiz seines „Königreiches“ an ihn richten – er betrachte das jetzige Verfahren jedenfalls als gescheitert.

Als der Angeklagte dann das Gerichtsgebäude verlassen wollte, noch bevor die Anklage verlesen wurde, konnten Justizbeamte und die Androhung einer sechswöchigen Ordnungshaft (§§ 176 ff. GVG i.V.m. Art. 6 EGStGB) seine Majestät schließlich doch davon überzeugen, dem Prozess weiter beizuwohnen und die Strafgewalt des Amtsgerichts Dessau-Roßlau anzuerkennen.

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Aus der „Staatsgründungszeremonie“ für das „Königreich Deutschland“ // Rechte: „König von Deutschland“/YouTube

„König von Deutschland“ mit eigener Krankenkasse und Bank

Zu den Vorwürfen sagte F., der sich ernsthaft mit einem Ausweis seines „Königreiches“ ausgewiesen hatte, ihm sei es stets um eine Verbesserung des Systems gegangen. Er suche nach neuen Wegen und wolle nicht Teil des bestehenden Systems sein. Auf viele Fragen des Richters konnte er keine Antworten geben. Im Falle einer Verurteilung drohen seiner Hoheit eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe, die freilich in einer offiziell anerkannten Währung geleistet werden muss. Unter Umständen wäre zudem an eine psychiatrische Begutachtung der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) des Angeklagten zu denken, der ganz offensichtlich einige Auffälligkeiten zeige.

Außer mehreren Versicherungen betieb der gelernte Koch darüber hinaus ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch die sog. „Königliche Reichsbank“. Wegen seiner Aktivitäten wird F. vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachtet.


5 Kommentare zu “Ordnungshaft gegen den „König von Deutschland“?

    • @Alexandra Braun: Das ist nicht ganz fernliegend, zumal ja u.U. tatsächlich einmal die Schuldfähigkeit untersucht werden könnte/sollte. Aber vielleicht hatte er ja sogar einen – man weiß es ja nicht.

  1. Nur um Verwechslungen zu vermeiden: Gemeint ist weder Rio Reiser noch Jürgen Drews (der ja der König vom Ballermann ist). Beide fangen übrigens auch nicht mit F. an ;-)

  2. Kurios ist ja, dass diese Könige und Reichsbürger trotz Gefasel von der „Firma BRD“ etc., vor diesen Nichtgerichten auf die Nichtladung hin immer brav erscheinen …..

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