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OLG Hamm: Männerquote bei Einstellungen in Justizdienst

Bereits im Oktober hatte ich gefragt, ob die Justiz bald eine „Männerquote“ braucht. Nun macht Nordrhein-Westfalen den ersten Schritt: Der Justiz gehen die Männer aus – das bereitet uns große Sorgen, ließen OLG-Präsident Johannes Keders und Manfred Proyer, Leiter der dortigen Generalstaatsanwaltschaft in einem Pressegespräch wissen. Sowohl für den richterlichen als auch für den staatsanwaltschaftlichen Dienst seien die Bewerberzahlen auffallend rückläufig, zudem verschiebe sich das Geschlechterverhältnis signifikant. Von allen Bewerbungen liegt der Anteil von Bewerberinnen mittlerweile bei 80%.

Das Oberlandesgericht Hamm ist das größte in Deutschland. Zum Geschäftsbereich zählen zehn Landgerichte, darunter in Bielefeld, Detmold und Paderborn. Derzeit sind 1.735 Richter und Richterinnen dort tätig. Im Einzugsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Hamm arbeiten 493 Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Von den 67 Richterstellen, die im OLG-Bereich im vergangenen Jahr neu besetzt wurden, gingen 44 an Frauen. In der Staatsanwaltschaft wurden gleichzeitig von 33 neuen Posten 22 weiblich besetzt.

Eine Männerquote muss her

Kaum zu glauben, aber (wohl) wahr: Um das Geschlechterverhältnis halbwegs im Lot zu halten, haben OLG-Präsident und der Generalstaatsanwalt beschlossen, fortan statt der Mindestnote „vollbefriedigend“ auch männliche Bewerber mit nur einem „befriedigend“ einzustellen.

Was bin ich froh, dass Alice Schwarzer im Moment andere Sorgen hat.

Nachtrag: So war das dann doch nicht gemeint …

Offensichtlich war die Nachricht doch nicht richtig wiedergegeben. In einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm heißt es:

Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Johannes Keders weist darauf hin, dass Bewerberinnen und Bewerber für Stellen des richterlichen Dienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm unter gleichen Voraussetzungen eingestellt wurden und werden.

Presseberichterstattungen der vergangenen Tage, denen zufolge bei Auswahlverfahren oder bei Einstellungsentscheidungen die Bewerber trotz schlechterer Examensnoten den Bewerberinnen vorgezogen werden, um den Anteil der männlichen Kollegen im richterlichen Dienst zu steigern, sind unrichtig.

In der Vergangenheit wurden Männer und Frauen stets unter gleichen Voraussetzungen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen und Auswahlentscheidungen ohne Berücksichtigung des Geschlechts getroffen. Diese Praxis wird selbstverständlich fortgesetzt. Der Präsident des Oberlandesgerichts betont, dass an der richterlichen Tätigkeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gleichermaßen willkommen sind.

Vielen Dank an den mitteilenden Richter des OLG Hamm.


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