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Einspruch! Norbert Blüm will es wieder tun …

Obwohl Norbert Blüm, der wohl bekannteste Bundesarbeits- und Sozialminister der Republik, längst eine wohl recht üppige Pension bezieht, will er uns auch an der Schwelle zu seinem 80. Geburtstag weiterhin über das deutsche Justizsystem belehren.

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Norbert Blüm plant eine Fortsetzung seiner Polemik „Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten“

Mit dem lieben Gott verwandt

Das Buch „Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten“ ist ein Hit in der Bestsellerliste, erntete aber auch heftig Widerspruch. „Es reicht!“ hatte Norbert Blüm als Antwort an seinen wohl größten Kritiker Thomas Fischer auf dessen Artikel in der „Zeit“ geschrieben, in dem er Blüm wenig charmant – im Ergebnis aber wohl zutreffend bezeichnet als

kleinen, kurzatmigen, halssteifen Mannes, der einfache Scherze und kurze Sätze liebt, von der Welt immer überrascht ist und aus der Fähigkeit, frühkindliche Ahnungslosigkeit zu simulieren, das Beste gemacht hat.

Im Tagesspiegel hatte der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof dem Autor vorgeworfen, ihn in einem persönlichen Brief zu „einem öffentlichen Disput“ aufgefordert zu haben und den Brief zugleich der Präsidentin des Bundesgerichtshof zugeleitet zu haben. Blüm bestreitet das.

Norbert Blüm ist immer noch sehr erregt über die Kritik des Bundesrichters. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ sagte er sinngemäß: Der Fischer, das sei einer dieser Richter, die wohl glauben, sie seien mit dem lieben Gott verwandt; einer von denen, die es in ihrer Selbstherrlichkeit nicht fertigbrächten, über Fehler bei der Rechtsanwendung auch nur nachzudenken, geschweige denn sie einzugestehen. Norbert Blüm hatte Thomas Fischer mehrfach aufgefordert, mit im ein öffentliches Streitgespräch abzuhalten. Auch bei einem nachweihnachtlichen Radio-Talk im WDR sagte Blüm:

Wir brauchen dringend eine öffentliche Diskussion über die Justiz. Auch darüber, warum eigentlich Richter selten bis nie selbst für grobe Fehler geradestehen müssen.

Blüm plant Fortsetzung von Einspruch!

Blüm fühle sich durch die Reaktionen seiner Leser bestätigt: Noch nie habe er in seinem Leben als Politiker oder Autor soviel Aufmerksamkeit Zustimmung erhalten wie auf sein Buch gegen Degenerations-Erscheinungen, Zynismen, Unfähigkeiten und Hochmut im Justizsystem. Seit September habe er 2000 bis 3000 Zuschriften bekommen. Natürlich befänden sich auch viele Querulanten darunter, wenn aber nur zehn Prozent davon stimmen würden, was diese an Empörendem über den Justizalltag schreiben, dann wäre „Land unter“.

Der aufgebrachte Blüm, den nach eigenen Worten die geschilderten Schicksale von Justizopfern tief berühren, will nicht vor Richtern wie Thomas Fischer kuschen – vielmehr möchte er „die Welt verändern“. Folgerichtig kündigte Blüm nun an, dass er in diesem Jahr eine Fortsetzung seines Einspruch-Buchs plane, dass sich immerhin 30.000 mal verkauft habe. Er überlege, wie er denen eine Stimme geben könne, die sich von der Justiz verlassen und verkauft fühlen.


15 Kommentare zu “Einspruch! Norbert Blüm will es wieder tun …

  1. Verschone uns, oh Herr.
    Ich habe den Bundesminister a.D. mal auf der Überfahrt nach Borkum während des Wartens auf die Fähre erlebt. Das Benehmen steht m.E. in umgekehrtem Verhältnis zur Größe :-)

  2. So ist N.B. nun mal: Weltfremd! Der Mann hat in seinem ganzen Leben noch nichts geschnallt, nichts für die Gesellschaft geleistet. Ein Versager, der den Bürgern eine „sichere Rente“ versprochen hat, aber zu Blöd war die Realität zu erkennen. Dieses Kaperle von (EX)-Minister hat in seinem Leben knapp 5 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt. Wahrscheinlich bezieht er, neben seiner Pension von 10 000€, auch noch seine Rente.
    Mir fällt dazu nur ein Kommentar ein: Schmarotzer!

    • @derRösrather:

      Er hat sich für die gesetzliche Rente eingesetzt als ungefähr einziger, weil es das sicherste ist was es überhaupt gibt.

      Alle anderen haben die gesetzliche Rente absichtlich beschädigt für den Riesterrentenbetrug an den Bürgern und die Rentenkasse geplündert.
      Die Rendite aller bis dahin abgeschlossenen Verträge für kapitalbildender Lebensversicherungen war minus 20%!
      Abgesehen noch von den Pleiten wo es dann gar nichts mehr gab wie bei der Göttinger Gruppe von etwa 2 Milliarden EUR an ersparten Rentengelder der Anleger versichert sind.
      Wenn sogar die Bürger gegen ihn wettern, die staatlich von privaten Rentenversicherern mit Riester ua. abgezockt werden, dann weiss man auch nicht mehr was man sagen soll?

      Sogar Schröder hat von Maschmeyer 2 Millionen EUR erhalten und war dann auch einmal für die Rentenbeschädigung der gesetzlichen Rente und für die privaten Versicherer.

      • @Rainer: Wenn ich den Ausdruck „gesetzliche Rente“ schon höre, bekomme ich Lachanfälle. Bevor man eine gesetzliche Rente verspricht, sollte man die Bürger gesetzlich dazu verpflichten Kinder zu bekommen oder zu adoptieren, sie vernünftig zu erziehen und dafür zu sorgen, dass sie etwas ordentliches lernen.
        Das hat man als gegeben angenommen als man die Rente „erfunden“ hat und ist nicht auf die Idee gekommen, dass sich einmal ein großer Anteil an dieser gemeinschaftlichen Aufgabe nicht beteiligen würde.

      • Ui. Nobby war also der Retter unseres Rentensystems? Blödsinn! Dieser Clown hat sich mehr um sein Image gekümmert, hat keine Talk- Show ausgelassen, hat´s Kasperle in vielen diversen Shows. Für echte Politik zu machen hatte der keine Zeit. Vieles hätte tun können und müssen, ein gerechtes, bezahlbares Rentensystem aufzubauen.

        N.B. hätte für eine gesetzliche Festschreibung der Rentenhöhe auf, z. Bsp. 70% sorgen können.
        N.B. hätte die Angleichung an die Beamtenbesoldung einführen können. Also statt 12 x Rente/Jahr 13 x wie bei den Pensionen.
        N.B. hätte die Selbständigen mit in das Boot der Rentenversicherung nehmen können, u.a. die anderen Versorgungsysteme der Selbständigen (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Künstler) abschaffen können.

        Walter Riester war, wie sein Vorbild Gerhard Schröder, dagegen nie weltfremd. ER wusste für was und für wen er diese Gesetze gemacht hat.

  3. In der Sache hat Blüm Recht. Die Justiz handelt weitgehend willkürlich, eben weil sie für Fehler nicht haftet. Das System ist veraltet, fehleranfällig und undemokratisch. Darüber muss diskutiert werden.

    • @Jon: Das ist Unsinn! Die Gerichte handeln in aller Regel gerade nicht willkürlich, denn sie sind an Recht und Gesetz gebunden! Deshalb ist das „System“ nicht fehleranfällig oder gar undemokratisch. Und schon gar nicht ist es veraltet, denn es hat sich über Jahrhunderte bewährt.

      Auch Richter sind Menschen und die sind fehleranfällig. Dafür gibt es jedoch mehrere Kontrollinstanzen. Dass wirklich alle versagen, kommt vor, aber zum Glück sehr selten!

      • @Strafakte.de:

        Die Ge­richte han­deln in al­ler Re­gel ge­rade nicht will­kür­lich, denn sie sind an Recht und Ge­setz ge­bun­den!

        Man kann sich des Gefühls nicht erwehren, dass statt effektiver Kontrolle oft nur das Prinzip der Hoffnung regiert, der Richter werde seine Macht weise einsetzen.
        Darauf würde ich jedoch nicht vertrauen. Wenn er es nicht tut, dann ist der Schaden oftmals schon angerichtet. Nach jahrelangen Verfahren irgendwann von einem oberen oder obersten Gericht zu erfahren, dass etwas rechtswidrig war, ist absolut ungenügend. Und es ist nicht viel mehr als ein Feigenblatt für Recht und Gesetz. Effektiver Rechtschutz sieht anders aus.

        Macht braucht Kontrolle. Wenn aber Obergerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht Entscheidungen vielfach kritisieren, sich sogar Gesetzeskommentare und Lehrbücher anschließen, sich aber in der Rechtsprechungspraxis genau 0,0 ändert, dann findet dort keine funktionierende Kontrolle statt in dem Sinne, dass Fehler abgestellt werden. Wenn aber keinerlei Bereitschaft vorhanden ist, wenigstens offensichtliche Missstände zu beseitigen, dann will ich an die nicht so offensichtlichen nicht einmal denken….

        • @Hans Klar:

          Sie sehen ja, es hat so gut wie keiner in der Justiz Interesse daran Fehler und Missstände zu beseitigen.
          Was in einem solchen Machtsystem dann los ist kann man sich nur noch ausmahlen.

          Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen.

          Etwa 4000 Menschen sitzen zu jeder Zeit unschuldig in Deutschland im Gefängnis.

          Es ist naiv, wenn jemand glaubt, dass ein Richter die Wahrheit ermitteln kann. Es gibt tausende Beispiele wo Richter absichtlich die Wahrheit nicht ermitteln besonders wenn es um eigene Interessen geht.

          Blühm berichtet auch über den Fall Gill. Was sagt denn der Anwalt von Herrn Gill dazu?:

          Strafverteidiger Johann Schwenn”Gröblich verletzt”, Strafverteidiger Johann Schwenn über schlampige Gutachter und richterliche Verantwortung von Tanja Stelzer, Die Zeit Nr. 46/2013, 07.11.2013

          Und wenn die Justiz für Juristen in der Wirklichkeit auch noch so schön ist, den ruinierten und geschädigten Menschen hilft es nichts, sondern sogar im Gegenteil.

          Wie sieht denn die gegenteilige Wirklichkeit des Bürgers aus, der das auch noch bezahlen muss:

          Strukturelle defizite im Strafrecht, Herbstkolloquium 2014 der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht:
          „Ich habe den Glauben an die Justiz verloren“, so beginnt der Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Sommer auf dem im Deutschen Anwaltsverein unter dem Titel: „Die Rechtswirklichkeit der Hauptverhandlung“. Er zitiert damit die Aussagen seiner Mandanten am Ende einer Hauptverhandlung: „Das habe ich mir nie vorstellen können: Diese Arroganz, dieser Flegel, diese Unfairness.“

          So ist die Rechtswirklichkeit für Juristen aber gar nicht, sondern diese ist schön und man bekommt Geld dafür.

      • @Strafakte.de:

        Verbringen Sie mal ein paar Jahre in der Praxis, Herr Diplom-Jurist. Dann werden Sie sehen, dass jeder Richter seine Vorstellung der ZPO/StPO hat und diese mit dem Gesetzestext wenig zu tun hat. Das Gefühl der Unangreifbarkeit führt zu täglicher Willkür, die faktische Nichtanwendung des Tatbestands der Rechtsbeugung zum rechtsfreien Raum. Jeden Tag.

      • @Strafakte.de:

        Das Richter fehleranfällig sind, sagt Blühm.

        Prof. Fischer stimmt Herrn Blühm voll zu sagt aber, dass es nicht an den Richtern liegt, sondern an der Justiz und den Gerichten.

        Sie sagen wie Blühm, dass es an den Richtern liegt und gegenteilig zu Prof. Fischer, dass es nicht an den Gerichten liegt…

  4. 30000 hat er von seinem ersten „Jura-Werk“ verkauft, hört sich für mich eher nach einem Misserfolg an. Oder sehe ich das falsch? Ist das etwa ein Bestseller und deswegen muss ein zweiter Band her.

  5. Liebe Kritiker, Positive und Negative, wie Fürsprecher,
    dass die Jurisprudenz zum Großteil mit dem Buch von N.B. ein Problem hat, war vorherzusehen. Juristen, eine Berufsriege der Unantastbaren, die Ihre Berufung Recht zu schaffen, wohl leider all zu oft zu verfehlen scheinen. Und Herr Rathjen weist nur auf einen Notstand, besser Tatsache, in kurzen Sätzen hin. Ich finde den zweiten Satz noch viel bemerkenswerter und auch richtig. Blüm weist ja nicht nur auf die Schwächen der Jurisprudenz hin, sondern was er einbringt ist das Aussetzen von Gleichheit, was dem Absprechen von Demokratie gleich kommt.
    Die Auswüchse der Ungleichheit lassen sich vielfach belegen und das es dabei auch um Interessen geht im Dickicht der Juristen kann wohl keiner bestreiten.
    Alles ist Geschäft, vieles Interessengeklüngel (s. Arbeitslosenzahlen, s. U.Hönes, s. Energiewirtschaft, gestern aktuell im WDR die Arbeit von Jugendämtern uvm. Und in den meisten Fällen sind die Juristen mit am Ball und verdienen damit ihr Honorar.
    Mal mehr, mal weniger, mal nur im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe. Der Fall Hönes zeigt, bei aller Würdigung des sozialen Engagements, wo der Hase begraben ist. In der Unterschiedlichkeit des Umgangs der persönlichen Würde der Beklagten. In der Unterschiedlichkeit des Umgangs zwischen Arm und Reich. Das ist das was N.B., glaube ich, im Schwerpunkt bewegt hat. Das in einfachen, kurzen Sätzen darzustellen mögen Juristen und Politik – Journalisten seinem Naturell zu ordnen wollen, verbunden mit einer zum Ausdruck gebrachten Einfachheit seines Wesens, spricht aber letztendlich für die Absicht einer öffentlichen Diskussion. Öffentlich bedeutet aber auch für viele verständlich und nicht in einer unverständlichen Juristen- Sprache, die nur in den Stuben der Juristen ihre Verständlichkeit findet. Denn wem das nicht fremd ist, weis auch, dass für die Beklagten die vor Gericht stehen nur verständlich bleibt, das Urteil „schuldig oder nicht schuldig“, die Begründung dann oft Fragen aufwirft.
    Ich persönlich danke Herrn N. B., dem klei­nen, kurz­at­mi­gen, hals­stei­fen Mann, der ein­fa­che Scherze und kurze Sätze liebt,(s. Einleitung z. Forum) für den Lichtschein am Horizont, für den Mut und der gehört ohne Zweifel dazu, die Jurisprudenz mit einer öffentlichen Diskussion zu konfrontieren. Ob das zu einem Erwachen beitragen wird bezweifle ich zwar, aber er hat ja vor ein zweites Buch anzuhängen. Inwieweit sich die öffentliche Meinung einbringt bleibt abzuwarten. Ein Beleg dafür ist die verkaufte Stückzahl des ersten Buches, die zeigt, wie letztendlich die Rechtsprechung aus dem öffentlichen Auftritt verdeckt behandelt wird und wie wohl eher die Angst vor der Sache dazu beiträgt, dass die Stückzahl sich im Rahmen hält im Vergleich zur Wichtigkeit dieses Themas . „Es betrifft mich ja nicht, was soll ich ich also damit beschäftigen.“ Und alles was damit zu tun hat findet in der Entscheidung hinter verschlossenen Türen statt, im ärgsten Fall, schließen dann Andere hinter einem ab und das tangiert dann auch die wenigsten. Auch die nicht, die dafür Sorge tragen (sollen und müssen). Jedenfalls ist mir keine Nachfrage in der Form zu Ohren gekommen. Leider kommt man aber manchmal schneller dazu als einem lieb ist. Aber dann haben wir ja immer noch den Weg zum Advokaten, der einem dann hilft. Da könnte man sicherlich einiges dazu sagen. Aber es gibt sicherlich auch viel Gute darunter und wie überall verschandeln den guten Ruf die schwarzen Schafe. Nun ja! Damit beantwortet sich ja viel.

    Anhang: Schon Heinrich von Kleist hat sich an der Kritik der Jurisprudenz versucht und ist kläglich gescheitert, was dann letztendlich dazu geführt hat, dass es sich mit seiner Partnerin in frühen Lebensjahren das Leben genommen hat. Das vor ca. 200 Jahren Quelle: „Der zerbrochene Krug“. Seine Präambel lautete: „Wer die Lüge öffentlich zur Wahrheit machen will, muss wendig, kommunikativ und manipulativ sein.“ Nun soll sich der/ die an die Nase fassen, der/ die es nicht schon einmal getan hätte. Und vor 2015 Jahren hat es auch schon einmal einer versucht gegen die Obrigkeit zu opponieren, in dem er die Begriffe Moral, Ethik, Integrität, Loyalität, Rechtschaffenheit usw. in einem Wort mit „Nächstenliebe“ zusammenfasste und ohne Medien wie Internet und Funk und Fernsehen hunderttausende erreicht hat. Was wahrlich für selbigen nicht gut ausgegangen ist! Er ist aber später zum Held geworden, auch für die, die sich heute entrüsten und angegriffen fühlen, anstatt dem Einfachen mal das Ohr zu schenken, weil es auch die Einfachheit vermag, ein Stück Wahrheit ans Licht zu bringen. Oder auch gerade deswegen!

    Mit freundlichen Grüßen

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