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Mund zugeklebt: keine Anklage gegen Erzieherinnen

Mit Klebestreifen oder Pflastern haben eine Kindergartenleiterin und eine Erzieherin in einem Wertheimer Kindergarten spuckenden und schreienden Kindern in zumindest vier Fällen „als Disziplinierungsmaßnahme“ den Mund zugeklebt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung wurden durch die Staatsanwaltschaft in Mosbach jedoch eingestellt: Die von den Erzieherinnen verwendeten, handelsüblichen durchsichtigen Klebestreifen hätten sich schmerzfrei wieder ablösen lassen oder sogar von selbst gelöst.

Die Staatsanwaltschaft teilt mit: „Teilweise hatte der Klebestreifeneinsatz die betroffenen Kinder offenbar überhaupt in keinster Weise beeindruckt“.

Udo Vetter bewertet das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft jedoch gänzlich anders. Die Bewertung der Staatsanwälte orientiert sich zwar vordergründig am Gesetz, schließlich handele es sich aber um eine Wertungsfrage, ob das körperliche Wohlbefinden mehr als nur „geringfügig“ beeinträchtigt wird, wenn man den Mund zugeklebt bekommt:

Das Ergebnis scheint jedenfalls mir nicht sonderlich nachvollziehbar. Zunächst wird man nicht annehmen können, dass die Kinder Spaß an der Disziplinierung hatten. Es handelt sich um eine entwürdigende Erziehungsmaßnahme, die gesetzlich verboten ist. Und zwar mit gutem Grund. Auch finde ich es merkwürdig, dass die Staatsamwaltschaft Mosbach darauf abstellt, die Kinder seien nicht beeindruckt gewesen. Das schließt natürlich nur vordergründig eine Körperverletzung aus.

Abfinden muss man sich mit der Einstellung des Verfahrens jedoch nicht: Als Betroffener kann man gegen eine Verfügung der Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen.