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Marcus Prinz von Anhalt: 4 Jahre Haft für „Prinz Protz“

Der selbst ernannte „Prinz Protz“ Marcus von Anhalt, der bürgerlich schlicht Marcus Eberhardt heißt, wird die nächste Zeit kürzer treten müssen. Am Freitagabend verurteilte ihn die 10. Strafkammer am Landgericht Augsburg zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Da eine Strafe dieser Höhe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wird er demnächst wahrscheinlich statt im Schloss eher hinter Schloss und Riegel residieren.

Luxuskarossen als Firmenausgaben abgesetzt

Bereits Mitte April 2014 wurde der ehemalige Metzger und heutige Bordellbetreiber wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verhaftet. Er soll Kosten für mehrere Luxusautos als Firmenausgaben abgesetzt haben, obwohl er sie ausschließlich privat genutzt habe. Darüber hinaus soll er auch mit Firmen in der Schweiz Einnahmen am deutschen Fiskus vorbeigeleitet haben.

Das Landgericht Augsburg sah es als erwiesen an, dass der prominente Angeklagte Steuern in Höhe von mehr als 800.000 Euro hinterzogen hat. Die ursprüngliche Zahl von 14 Fahrzeugen, die die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte, wurde vom Gericht auf sechs Autos reduziert – darunter ein Maybach, ein Rolls Royce, ein McLaren SLR und ein Porsche GT. Über Briefkastenfirmen in der Schweiz habe ein Freund dem Prinzen zudem „Scheinrechnungen“ gestellt, für die jedoch keine Leistungen erbracht wurden.

Prinz von Anhalt brauche dicke Autos als Symbol der Macht

Von Anhalts Verteidiger Jan Bockemühl plädierte auf Freispruch: „Die Anschaffung der Autos war betrieblich veranlasst“, betonte der Anwalt, weil die Wagen dem Aufbau der Marke „Prinz von Anhalt“ dienten. Außerdem sagte Bockemühl: „Der größte Lude fährt den dicksten Benz.“ Ein dickes Auto sei „ein Symbol der Macht“. Seitdem Anhalt seine Karossen vor seinen Bordellen und Clubs parken würde, habe es dort „nie mehr Security-Probleme“ gegeben.

Der Angeklagte, der während des Prozesses locker wirkte, nahm das Urteil kopfschüttelnd entgegen. Er ist überzeugt, dass die Justiz bei ihm besonders streng vorgehe, weil er sein Geld im Rotlichtmilieu verdiene. Tatsächlich wirkt das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer im Vergleich zur neuen „Bezugsgröße“ Hoeneß deutlich härter bei einer deutlich geringeren Hinterziehungssumme. Dabei muss allerdings auch berücksichtigt werden, dass von Anhalt sich nicht selbst angezeigt oder geständig eingelassen hatte, sondern bei seinen Taten sehr zielgerichtet vorgegangen sei und eine Vielzahl von Verschleierungstaktiken angewendet habe, konstatierte der Vorsitzende Richter. Zudem ist der Adoptivprinz mehrfach vorbestraft: wegen Zuhälterei, einer Trunkenheitsfahrt mit 1,8 Promille und Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen – er hatte Polizisten den Hitler-Gruß gezeigt.

Seine Verteidiger kündigten bereits an, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.


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