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LG Düsseldorf: "Prozess-Dieter" muss erneut in Haft

Der Mann mit dem zweifelhaften Ruf, „Deutschlands Prozesshansel Nr. 1“ zu sein, ist erneut wegen Beleidigung von Amtsträgern zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Das LG Düsseldorf verwarf am Montag die Berufung von „Prozess-Dieter“. Der Mann beschäftigt seit vielen Jahren die Justiz. Immer wieder wurde er durch Beleidigungen von Amtsträgern aktenkundig. Dabei soll es der ehemalige Sportlehrer aus Ratingen mittlerweile auf über 230 Prozesse gebracht haben. Wegen seiner verbalen Ausfälle verbüßte er bereits zwischen 2007 und 2008 eine Gefängnisstrafe.

Einen eigenen Straftatbestand für die Beleidigung gegenüber Amtsträgern kennt das StGB natürlich nicht – es bleibt also eine „normale“ Beleidigung gem. § 185 StGB. Vielmehr gibt es eine strafprozessuale Besonderheit: Während eine Beleidigung gewöhnlich nur auf einen Strafantrag hin verfolgt wird, kann im Falle eines Amtsträgers (der übrigens kein Beamter sein muss) auch der Dienstvorgesetze einen Strafantrag stellen (§ 194 Abs. 3 StGB). Im Übrigen wird von der Staatsanwaltschaft regelmäßig das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, was dazu führt, dass die Verfahren nicht gem. §§ 153, 153a StPO eingestellt werden.

Die ganze Geschichte von „Prozess-Dieter“ gibt es bei der LTO.