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Kein „Glück“ für Staatsanwälte im Wulff-Prozess

Es sollte für Oberstaatsanwalt Cle­mens Eim­ter­bäu­mer und die Staatsanwältin Anna Tafel­ski ein bedeutender Karriereschritt werden – siegessicher hatten sich beide in entschlossener Pose für die Presse ablichten lassen. Doch nun hagelt es Kritik von allen Seiten.

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OStA Clemens Eimterbäumer und StA’in Anna Tafelski vor dem Wulff-Prozess // Bild: Staatsanwaltschaft Hannover

In der Hauptverhandlung gegen Bundespräsident a.D. Christian Wulff vor dem Hannoveraner Landgericht hatte der Vorsitzende Richter vor der Weihnachtspause ein Zwischenfazit gezogen, dass das Gericht bislang keine Belege für eine Vorteilsannahme erkennen könne. Ursprünglich waren Verhandlungstermine bis in den April 2014 hinein geplant, doch seit Dezember sieht alles nach einem schnellen Freispruch aus. Oberstaatsanwalt Eimterbäumer sollte nun bereits am Donnerstag seinen Schlussvortrag halten, nachdem die Vernehmung des Polizeibeamten, der die Ermittlungen hauptsächlich führte, unergiebig war und somit nichts richtig Überraschendes zutage förderte. Die Staatsanwaltschaft will so schnell allerdings nicht die Waffen strecken und hat Presseberichten zufolge für den Verhandlungstag noch neue Beweisanträge angekündigt.

Die für die Staatsanwälte augenscheinlich so wichtige Presse hat „ihr Urteil“ allerdings längst gefällt: „In welcher Welt leben diese Staatsanwälte eigentlich?“, fragt Gisela Friedrichsen in fast schon gewohnter Empörung auf Spiegel Online.

„Richter Frank Rosenow hat mit wenigen Worten die in vielen Monaten mühsamst konstruierte Anklage gegen den früheren Bundespräsidentgen Christian Wulff in die Tonne getreten. (…) Am Ende einer fast herbeigeschriebenen Staatskrise steht ein staatsanwaltschaftliche Nichts.“
– Stuttgarter Nachrichten

„Es wäre ein Akt juristischer Souveränität und die gebotene Form der Entschuldigung für exzessive und obsessive Ermittlungen bei Wulff, wenn sie selbst den Freispruch beantragen würde.“
– Süddeutsche Zeitung

„Christian Wulff hat ohne Zweifel Fehler gemacht. Aber so wie er das Gespür für das Schickliche verloren hatte, so hatten die Ausleuchter der Affäre mitunter das Gespür für das richtige Maß verloren.“
– Die Welt

„Für die Anklagebehörde bedeutet der Tendenzbericht der Strafkammer eine Klatsche.“
– Neue Osnabrücker Zeitung

Auf den Punkt bringt es „Die Welt“: In Hannover geht eine Banalitäten-Revue zu Ende. Mit einem Freispruch wird nun am 22. Januar 2014 gerechnet.