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Entweder ein Geständnis oder Sie gehen ins Gefängnis

Die Augsburger Allgemeine berichtete gestern unter der harmlos anmutenden Überschrift „13-Jährige soll für 7500 Euro Prozesskosten haften“ über den Fall einer schwerwiegenden Falschbeschuldigung und die daraus resultierenden Folgen:

Vom Oberlandesgericht in Augsburg wurde Natalie, heute 13 Jahre (Name von der Redaktion geändert) dazu verurteilt, ihr Sparvermögen in Höhe von rund 6000 Euro aufzulösen, um damit aufgelaufene Prozesskosten zu begleichen.

Vorausgegangen war diesem Verfahren jedoch (wie so oft) ein langwieriger Familien- und Rechtsstreit, nachdem sich die Eltern von Natalie vor sechs Jahren getrennt hatten.

Zunächst versuchte die Mutter den Umgang zu verhindern. Eskaliert ist der Streit, als eine Anzeige gegen den Großvater väterlicherseits wegen sexuellen Missbrauchs an dem Kind erfolgte. Die Mutter des Mädchens informierte einen befreundeten Polizeibeamten der Kripo Memmingen, welcher unter anderem auch die Ermittlungen leitete.

Doch bereits kurze Zeit später widerrief das Mädchen die den Großvater belastende Aussage. Nach dem Bericht mutmaßte auch der Vater des Kindes und dessen Lebensgefährtin, dass der Fall nicht so klar gewesen sein könne. Jedenfalls hatte das Kind ihnen gegenüber regelmäßig beteuert, dass der Opa nichts gemacht habe. Trotzdem werfe die Strafakte einige Fragen auf, äußerte sich ein erfahrener Strafverteidiger. Was dann folgte, ist schier unglaublich:

Weil sich Staatsanwaltschaft und Anwalt auf dem Büroweg geeinigt hatten, indem der Anwalt eine Stellungnahme verfasst hat, ist es nie zu einem Gerichtsverfahren gekommen. Gegenüber der Polizei sagte der Rentner damals, er habe sich nicht an seiner Enkelin vergangen. Staatsanwaltschaft und Anwalt einigten sich in der Folge Mitte August 2007 auf eine Bewährungsstrafe für den Rentner, welche vom Gericht so übernommen wurde.

Die ermittelnde Oberstaatsanwältin (auf deren Namensnennung wir hier verzichten) wird von der Zeitung so zitiert:

„Entweder Sie legen ein ausführliches Geständnis ab oder Sie gehen ins Gefängnis“.

Die zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld wird von der Augsburger Allgemeinen ebenfalls ausgeführt, wie Sie dort weiterlesen können.