Immer noch versucht die Generalbundesanwaltschaft eifrig, Beate Zschäpe eine Beteiligung an den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds nachzuweisen. Dies scheint ihr allerdings überaus schwer zu fallen – bisher wurde im Prozess vor dem Oberlandesgericht München nur äußerst wenig belastbares Material zutage gefördert.
Nun enthüllt der „stern“1 in seiner heutigen Ausgabe ein forensisch-linguistisches Gutachten, in dem zwei Sprachwissenschaftler2 unabhängig voneinander die Besonderheiten in Sprache und Stil sowie charakteristische Fehler im Manifest des NSU im Vergleich zu privaten Briefen von Beate Zschäpe analysieren. Sollte ihr ausgerechnet der sogenannte „Deppenapostroph“ zum Verhängnis werden?
Die Nebenklägervertreter wollen nun ein gerichtliches Gutachten einholen lassen / Bild: RTL aktuell (Screenshot)
Die Gutachter fanden insbesondere folgende Auffälligkeiten im Vergleich der Dokumente:
Persönlich halte ich auch diese Erkenntnisse für wenig aussagekräftig. Das fehlerhafte Setzen von Apostrophen ist quasi eine Art Volkskrankheit und auch hyperkorrekte Flexionssilben sind nicht selten zu finden – auch ich benutze diese teilweise. Die falsch gesetzten Leerzeichen könnten wiederum ebenso von Uwe Mundlos stammen, wie die Wissenschaftler anführen.
Selbstverständlich gehören derartige Gutachten zum Standardrepertoire der Kriminaltechnik. Beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden untersucht eine eigene Abteilung solche Erpresser-, Droh- und Bekennerbriefe. Allerdings handelt es sich hier bestenfalls um einen neuen, kleinen Baustein in der Beweisführung, der – objektiv betrachtet – jedoch nur gering ins Gewicht fallen dürfte. Eine Verurteilung wird sich darauf sicherlich nicht maßgeblich stützen lassen.
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