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Keine Eröffnung des Hauptverfahrens nach 15 Jahren

Erst ließ das Landgericht Bremen die Anklageschrift 14 Jahre unbearbeitet im Schrank liegen – nun lehnt es die Eröffnung des Hauptverfahrens gem. §§ 199 ff. StPO ab: Eine Verurteilung sei nicht (mehr) wahrscheinlich.

Im Frühjahr 2000 hatte die Staatsanwaltschaft vier Männer wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Sie sollen die Helfershelfer beim Mord an einem kurdischen Liebespaar gewesen sein („Bunker-Mord“). Der Fall gehört zu den spektakulärsten in der Bremer Kriminalgeschichte, da der Mordbefehl von Funktionären der verbotenen Arbeiterpartei PKK kam. Die Liebesbeziehung war vom kurdischen Umfeld nicht akzeptiert worden. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt.

Die Haupttäter haben ihre Strafen bereits abgesessen. Die Anklageschrift gegen die vier Männer, die Beihilfe zum Mord geleistet haben sollen, lag dagegen mehr als 14 Jahre unbearbeitet im Landgericht. Die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens sollte nun einen Schlussstrich unter die peinliche Angelegenheit ziehen und die Akten zurück in den Schrank befördern. Nach Ansicht der Richter scheitere der Vorwurf der Beihilfe gleich an mehreren Punkten: So sei den Beschuldigten u.a. nicht nachzuweisen, dass sie ahnten, an einem Mord mitzuwirken. Sie hatten mutmaßlich lediglich ein Tatfahrzeug zur Verfügung gestellt und Spuren der Tat beseitigt.

Die Staatsanwaltschaft Bremen will sich allerdings nicht damit abfinden, dass mutmaßliche Helfer ohne einen Prozess davonkommen und hat Beschwerde gegen die Entscheidung beim Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen eingelegt.


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