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Frau klaut fast einhundert Überraschungseier

Was Spannendes, was zum Naschen und was zum Spielen – zwei mutmaßliche Diebe stahlen am Montag bei Aldi in Hattorf am Harz mindestens 93 Überraschungseier. Eine 21-Jährige wurde auf frischer Tat gestellt, ein weiterer Täter entkam mit einem vollgestopften Rucksack – dessen genauer Inhalt ist nach wie vor unklar. War es Heißhunger auf Schokolade?

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Nur plötzlicher Heißhunger auf Überraschungseier-Schokolade? // Foto: Gabi Schoenemann / pixelio.de

Überraschungseier im Wert von 60 Euro

Die 21-Jährige und vermutlich ein weiterer Komplize waren mit ihren prall gefüllten Rucksäcken einem Mitarbeiter aufgefallen, als sie den Laden verließen. Als der Mitarbeiter die zwei verfolgte, rannten sie in unterschiedliche Richtungen davon, nur die junge Frau wurde gefasst. Der Mann entkam in Richtung eines Wohngebietes. Die Polizei hat die Bevölkerung um Mithilfe gebeten.

Was sie mit den „Ü-Eiern“ vorhatte, sagte sie bei der Vernehmung nicht. Neben dem bloßen Verlangen nach „was zum Naschen“ sei es durchaus möglich, dass das Diebes-Duo es insbesondere auf die (möglichen) Spielzeugfiguren in den Eiern abgesehen hatte, vermutet „Spiegel online“. Wert der Diebesbeute: etwa 60 Euro. Die Frau ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß.

Ein Mundraub?

Der Volksmund bezeichnet einen solchen Diebstahl von Nahrungs- und Genussmitteln übrigens sehr häufig als „Mundraub“ – ein Straftatbestand, der bereits mit Wirkung vom 1. Januar 1975 in Deutschland abgeschafft wurde. Anders als allgemein angenommen, blieb der Mundraub auch früher keineswegs straffrei, sondern nur unter Eheleuten und gegenüber einigen Verwandten. Seit der Abschaffung des Straftatbestandes macht es keinen Unterschied mehr, ob man einen Apfel oder Kugelschreiber stiehlt; bei einem Wert von unter 25 Euro handelt es sich um einen Diebstahl geringwertiger Sachen, der gem. § 248a StGB nur auf einen Strafantrag (§§ 77 ff. StGB) hin verfolgt wird. Beim „Mundraub“ handelt es sich somit um einen klassischen Rechtsirrtum.1

  1. auch nachzulesen bei Dr. Ralf Höcker: Lexikon der Rechtsirrtümer (2004), S. 201 []

3 Kommentare zu “Frau klaut fast einhundert Überraschungseier

  1. Gibt es dieses „in jedem 7. Ei“ noch? Dann hätte sie jetzt rein rechnerisch zwischen 13 und 14x den Hauptgewinn. :)

    • @max: Das wäre eine interessante Verteidigungsstrategie: Dieser Diebstahl diente zu Studienzwecken – man wollte empirisch beweisen, dass nicht in jedem 7. Ei ein Spielzeug steckt. Also eher ein politische Aktion so etwas …

  2. Wäre interessant, ob die Art Verteidigungsstrategie klappen würde – vielleicht noch unter Hinweis darauf, dass man mit einer seriösen, mit Fakten untersetzten empirischen Studie die Erfahrungen aus der schlechten Kindheit aufarbeiten wollte…..

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