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Die Begriffe des Richters sind nicht Hölle und Verdammnis

Gestern schrieb ich über die nicht einfache Frage, wer im strafprozessualen Sinne „Opfer“ ist.

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Rechtsanwalt und Autor Ferdinand von Schirach Foto: Andreas Pein

Im ZDF Chat schrieb gestern Abend Ferdinand von Schirach etwas zur Stellung des Tatopfers im Strafprozess, was man besser nicht formulieren kann:

In einem Strafprozess geht es um den Angeklagten, nicht um das Opfer. Damit zu leben ist oft schwer. Der Richter prüft, ob der Angeklagte der Täter ist, er wiegt seine Schuld. Das sind seine Aufgaben – sonst nichts. Heute wird von einem Richter verlangt, dass er auch für die Opfer da ist. Das kann nicht funktionieren.

Vielleicht klingt es zynisch – aber tatsächlich kann ein Strafprozess keine Therapie für Opfer und deren Angehörigen sein. Natürlich bin ich für jede Opferhilfe, die möglich ist, wir müssen alles tun, um ihren und den Angehörigen zu helfen. Aber bitte nicht in den Strafprozessen, so etwas ist dem Wesen der Prozessordnung fremd. Es ist grauenhaft, wenn ein Kind ermordet wird. Aber die Mutter kann den Richtern nicht weiterhelfen. Und wenn man Strafprozesse kennt, weiß man, dass es auch der Mutter selbst nicht hilft – es gibt keine Genugtuung für die Betroffenen durch das Urteil.

Die Begriffe des Richters sind Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und Führungsaufsicht, nie aber Hölle und Verdammnis.

Ich möchte das so unkommentiert stehen und wirken lassen.