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Chancen auf das Richteramt

Wer sich Chancen auf eine Einstellung als Richter in den Justizdienst ausrechnet, muss gute Examina mitbringen. In vielen Bundesländern werden nun zusätzlich Assessmentcenter in die Auswahlgespräche integriert, um die „Soft Skills“ der künftigen Richter auf Probe zu testen, insbesondere deren kommunikative Fähigkeiten und ihr Verhandlungsgeschick. Schließlich gehe es im Richteramt häufig darum, die streitigen Parteien vergleichsweise zu einer Einigung zu bewegen. Mit einem Rollenspiel sowie einer kurzen Präsentation bzw. einem Vortrag sollen sich die Auswahlkommissionen an den Oberlandesgerichten einen besseren Eindruck dieser Kandidaten machen können, bevor es dann in die Einzelgespräche geht.

Nordrhein-Westfalen gilt praktisch als Vorreiter der juristischen Assessmentcenter, die dort in allen Oberlandesgerichten (Köln, Düsseldorf und Hamm) abgehalten werden. In eine engere Auswahl kommen Kandidaten mit „Prädikat“ im Zweiten Examen, aber auch solche Bewerber, die mindestens 7,76 Punkte vorweisen können und sich darüber hinaus durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen.

In Niedersachsen erwarten die Kandidaten strukturierte Bewerberinterviews zu Themen wie Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit, Identifikation mit dem Auftrag der Justiz, Fähigkeit zu Verhandeln, soziales Verständnis sowie verantwortungsbewusste Machtausübung. Eine Einladung kann erhalten, wer im zweiten Staatsexamen mindestens acht Punkte erreicht hat. Ausnahmen bestehen aber etwa für Amtsanwälte mit der Befähigung zum Richteramt sowie Versetzungsbewerber aus anderen Bundesländern, soweit überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen vorliegen. Schwerbehinderte Bewerber müssen in Niedersachsen nur sieben Punkte im zweiten Examen erzielt haben.

Ausführlich in Legal Tribune Online: Assessmentcenter für Richter