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Neuköllner Modell: Schnell ist anders

Das Neuköllner Modell soll zur effektiveren Strafverfolgung von jugendlichen Straftätern führen. Diese sollten sich bei kleineren Delikten in einem vereinfachten Jugendstrafverfahren möglichst schnell nach der Tat vor Gericht verantworten müssen. „Schnell“ – das meint nicht nur in der Berliner Justiz meist drei bis fünf Wochen.

Mehr als zwei Monate

Eine Studie im Auftrag der Berliner Justizverwaltung zeigt nun: Die Jugendstrafverfahren laufen nicht so schnell wie erhofft – ihr Nutzen bleibt umstritten. Zwar vergehen von der Strafanzeige bis zur Hauptverhandlung statt der zuvor durchschnittlich 131 Tage jetzt nur noch 57 Tage. Der Wunsch, junge Straftäter möglichst zeitnah nach der Tat zur Verantwortung zu ziehen, hat sich damit aber nicht erfüllt – zwischen Tat und Verhandlung liegen meist noch immer zwei Monate.

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Das Neuköllner Modell funktioniert nicht wie erhofft – der Nutzen ist fraglich // Foto: Martin Schemm / pixelio.de

Man habe eine „Beschleunigung“ erreicht, konstatiert Studienautor Claudius Ohder, Professor der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht, der die Studie durchführte gegenüber Spiegel Online. Aber die Verfahrensdauer und der Kontakt mit dem Jugendrichter seien nur zwei von vielen Faktoren, welche die kriminelle Karriere eines Jugendlichen beeinflussen. Und ob dieses Modell wirklich Wirkung zeigt, sei bisher überhaupt nicht belegt. Die Fallzahl der Untersuchung sei viel zu gering, um eine verlässliche statistische Aussage treffen zu können.

Neuköllner Modell kommt nur selten zur Anwendung

Überhaupt werde das Verfahren seit der Einführung im Jahr 2010 nur selten angewendet: 2013 wurden 246 Jugendliche nach dem Neuköllner Modell verurteilt, das sind nur etwa ein Prozent der Gesamtzahl jugendlicher Tatverdächtiger in Berlin. Die meisten Verurteilungen nach diesem Modell gab es 2010 in 372 beschleunigten Verfahren.

Ohnehin kommen für das Neuköllner Modell nur bestimmte Jugendliche in Frage, die leichte und mittlere Delikte wie Diebstahl, einfache Körperverletzung oder Raub begangen haben. Auch muss entweder ein glaubhaftes Geständnis des Jugendlichen vorliegen oder das Verfahren benötigt maximal drei Zeugen – sonst wäre das gar nicht zu realisieren.

Das Neuköllner Modell geht auf die mittlerweile verstorbene Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig zurück, die für mehr Härte im Jugendstrafrecht plädierte: „Es kann nicht sein, dass ein 14-Jähriger vor mir steht, Käppi verkehrt rum aufm Kopf, Hände in den Hosentaschen, 60 Straftaten begangen. Und kaugummikauend sagt: Mir kann eh keiner was.“