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Einen Warnschuss bekommen

Seit März gibt es nun den Warnschuss: Zur Abschreckung können kriminelle Jugendliche bis zu vier Wochen in den „Jugendknast“ geschickt werden, wenn der Richter zu der Auffassung gelangt, dass allein eine Bewährungsstrafe dem Jugendlichen das Unrecht seines Verhaltens nicht deutlich genug vor Augen führen würde. Komisch nur, dass es eigentlich nur in Bayern auch so gemacht wird.

Der mit großen Erwartungen eingeführte „Warnschuss-Arrest“ wird außerhalb von Bayern so gut wie nie verhängt – ergab eine Umfrage der Rheinischen Post unter den Justizministerien aller Bundesländer. Danach wurden in den ersten viereinhalb Monaten bundesweit knapp 70 Verurteilungen gezählt, davon allein 28 in Bayern. Der aktuelle Befund zeigt -wie so oft- eine härtere Gangart der Gerichte im Süden und eine deutliche Distanz im Norden der Republik, also wie bei anderen Strafen auch ein starkes Nord-Süd-Gefälle.

Der äußerst „dosierte“ Umgang mit dem neuen Warnschuss-Arrest zeigt, dass Deutschlands Jugendrichter auf dieses zusätzliche Mittel nicht unbedingt gewartet haben – schließlich gab es um dieses Thema schon im Vorfeld viele Diskussionen, exemplarisch:

Kriminologen halten den Warnschussarrest aufgrund seiner mangelnden generalpräventiven Wirkung nicht nur für wirkungslos, sondern sogar für schädlich. Stattdessen schlagen sie die Stärkung von präventiven Maßnahmen vor – sehr ähnlich argumentieren auch verschiedene Juristenverbände. Die Zukunft dieser Maßnahme dürfte also ungewiss sein.

Zum Thema Jugendstrafvollzug sehr sehenswert ist das Angebot „Podknast.de“ – dort findet man kurze Videos, die einen Einblick in den Alltag der am Projekt beteiligten JVA liefern. Eben „wie es wirklich ist“.