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Verurteilung nach Volksverhetzung bei Facebook

Facebook ist kein rechtsfreier Raum – das sollte mittlerweile eigentlich den meisten Nutzern des sozialen Netzwerks bekannt sein. Trotzdem ist es immer wieder erschreckend bis verstörend wie sich dort einige Leute – auch unter ihrem Realnamen – völlig schmerzbefreit auf strafrechtlich äußerst dünnes Eis begeben. Im vergangenen Juni hatten wir bereits über eine Verurteilung wegen eines weitreichenden Facebook-Posts berichtet; nun gab es vor dem Amtsgericht Emden ein Urteil wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) mittels Facebook.

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Die Polizei fahndet nach Straftaten auf Facebook // Foto: Alexander Klaus / pixelio.de

Am 25. Juli 2013 hatte ein 34-jähriger Mann aus Emden unter einem Pseudonym folgenden Text zum Thema Asylbewerber geschrieben:

„Welche Fachkräfte? Abschieben. Oder Zyklon B. Hat vor 75 Jahren auch geholfen.“

Die Emder Polizei konnte den Mann trotz seines Pseudonyms ausfindig machen; nach Angaben des Strafrichters beobachtet die Polizei einschlägige Foren und Netzwerke im Internet und geht dort begangenen Straftaten stichprobenartig nach. Das Amtsgericht Emden verurteilte den Angeklagten am Donnerstag wegen Volksverhetzung zu fünf Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung und 120 Sozialstunden.

Wer nicht selbst vor dem Strafrichter landen will, sollte sich auch im Internet sowie in sozialen Netzwerken in Zurückhaltung üben. Straftatbestände wie Beleidigung oder Verleumdung gelten genauso wie im realen Leben auch im scheinbar anonymen Internet. Auch wenn es häufig nicht gelingt, den Täter ausfindig zu machen, gibt es trotzdem auch Ermittlungserfolge – wie hier.