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Google, Mosley und Revenge Porn

Gestern sprach die Zivilkammer 24 am Landgericht Hamburg unter der Vorsitzenden Richterin Käfer ihr Urteil im Verfahren von Ex-Präsident des Internationalen Automobilverbands (FIA) Max Mosley gegen Google. Dabei geht es um Bilder, die aus einem heimlich aufgenommenen Video stammen, die Mosley bei einer Sexparty mit Prostituierten zeigen. Google muss nach dem Urteil seine Bildersuche in Zukunft so gestalten, dass zumindest acht Fotos, die besonders pikant sind, nicht mehr in Deutschland angezeigt werden. Aber ist durch die Entscheidung wirklich die Freiheit des Internets in Gefahr? Keineswegs!

Das Internet ist (zum Glück) kein „rechtsfreier Raum“ – das dürfte mittlerweile jedem klar sein. Genauso klar ist auch, dass bestimmte Informationen – wie eben Fotos – die einmal im Internet kursieren, eigentlich nie wieder vollständig entfernt werden können. Von irgendwem werden solche Fotos immer wieder irgendwo hin hochgeladen. Es wäre ein Kampf gegen Windmühlen, jedesmal – weltweit – erneut gegen die selben Fotos vorgehen zu müssen.

Strafrechtlich hat der Gesetzgeber bereits 2004 eine Regelung in § 201a StGB geschaffen, um Verletzungen des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugt hergestellte, intime Bildaufnahmen zu begegnen. Nach Abs. 2 wird auch bestraft, wer derartige Bildaufnahmen zugänglich macht. Diese grundsätzliche Wertung sollte in der Diskussion nicht unbeachtet bleiben.

Sicherlich werden im Fall Mosley einige so etwas wie Schadenfreude empfinden und deshalb die dauernde Zugänglichmachung nicht sehr kritisch sehen. Aber Justitia muss blind sein, darf also keine Unterschiede in Ansehung der Person machen. Es ist also egal, ob es heimlich aufgenommene Fotos von der Sexparty eines prominenten älteren Herrn sind oder Revenge Porn, also Fotos die der Ex-Partner ins Internet stellt oder stellen lässt. In den USA wurde gerade der Betreiber einer Internetseite festgenommen, die sich genau auf die Art Fotos spezialisert hatte. Wenn es die eigene (vielleicht minderjährige) Tochter betrifft, würde man dann auch ernsthaft fordern, diese Fotos zugunsten der Freiheit des Internets in der Bildersuche zu belassen? Nur weil diese in einem Pornoforum irgendwo auf der Welt veröffentlicht wurden und dort nicht gelöscht werden (können).

Auch der vermeintlichen „Freiheit“ im Internet muss Einhalt geboten werden können. Google stellt aufgrund seiner Marktdominanz eine Art „Türöffner“ zu den Informationen im Internet bereit. Warum sollte man sie in solch krassen Fällen von rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Fotos komplett aus der Verantwortung entlassen?