Die Neue Juristische Wochenschrift – NJW – veröffentlicht im heute erschienenen Heft 40/2019 ein Interview mit mir zum Fall Christoph M. Dass der Fall juristisch nach wie vor hoch spannend ist, zeigt der Beschluss des Landgerichts Köln vom 19.08.2019: Darin wird „Bild“ untersagt, „über den Antragsteller im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Schriften in einer diesen durch Nennung seines Namens und Veröffentlichung seines Bildnisses identifizierenden Weise zu berichten“. Danach dürfte sich auch die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg als rechtswidrig erweisen, auf die sich das Medium nun natürlich ausdrücklich bezieht. Ich hatte diese Pressemitteilung vor der Veröffentlichung hier entsprechend anonymisiert.
Natürlich freut und ehrt es mich, dass die renommierteste der juristischen Fachzeitschriften (mit einer wöchentlichen Auflage von ca. 30.000 Heften) mich als „Experte“ zum Sexualstrafrecht in Hamburg befragt. Mit mehr als 100 Ermittlungsverfahren allein beim im Hamburg zuständigen LKA42 kann ich auch einiges über die Ermittlungen dort berichten – allerdings nicht nur Gutes.
Besonders freut mich, dass ich die Botschaft, die mich täglich beschäftigt, nämlich dass Anzeigeerstattern zu leicht und vor allem viel zu unkritisch geglaubt wird, hier sehr prominent platzieren konnte. Die Unschuldsvermutung ist ein hohes Gut unseres Strafverfahrens und dafür gilt sie insbesondere im Sexualstrafrecht viel zu wenig. Dabei sind Falschbeschuldigungen im Sexualstrafrecht so häufig wie wohl in keinem anderen Rechtsgebiet. Viele – um nicht zu sagen die meisten – Verfahren werden am Ende mangels Tatverdacht eingestellt. Die Vorwürfe ließen sich durch die Ermittlungen dann meist nicht als erlebnisbasiert erweisen. Aus diesem Grund sollte immer die Möglichkeit einer Falschbeschuldigung im Auge behalten werden.
Der Verlag C.H. Beck hat mir freundlicherweise gestattet, das vollständige Interview aus dem Teil „NJW-aktuell“ hier veröffentlichen zu dürfen. Mein Dank gilt zudem Prof. Dr. Joachim Jahn, der mir die Fragen gestellt hat. Bereits in der vergangenen Woche hatte übrigens die JUVE und JUVE Steuermarkt unter „Namen und Nachrichten“ über uns berichtet.
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Herzlichen Glückwunsch zu dem Interview!