Viele Strafverteidiger werben für ihre Dienstleistung mit Google AdWords – und auch das Schlagwort „Klickbetrug“ dürfte den Kollegen ein Begriff sein. Klickbetrug (eng. „Click Fraud“) meint das gezielte Anklicken der AdWords-Anzeigen von Mitbewerbern, um deren Werbebudget „aufzubrauchen“ und dadurch zu erreichen, dass die entsprechenden Anzeigen nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt werden. Dadurch soll der Werbeerfolg – die Kontaktaufnahme durch potentielle Mandanten verhindert werden.

Klickbetrug wettbewerbswidrig und auch strafbar?

Klickbetrug stellt wettbewerbsrechtlich eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern gemäß § 4 Nr. 4 UWG dar und löst nach § 826 BGB einen Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung aus.1 In der Regel ist durch den Klickbetrug auch § 263a StGB erfüllt, da kein Mensch, sondern ein Computerprogramm getäuscht wird und dieses Programm durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst wird. Sofern der Klickbetrug auf die Verdrängung bzw. Schädigung eines Kollegen abzielt, stellt sich einzig die Frage, ob der Mitbewerber in der Absicht handelt, sich unmittelbar einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Mehr als die Hälfte aller Klicks betrügerisch?

Google selbst als Anbieter der AdWords bietet keine Möglichkeiten, Klickbetrug zu erkennen und verspricht lediglich, einen Mechanismus einzusetzen, um diesen Betrug zu erkennen und zu verhindern. In der Realität passiert hingegen leider äußerst wenig bis gar nichts. Angeregt durch die Diskussion mit Kollegen, setze ich seit Kurzem ein Programm ein, dass ein „unnatürliches“ bzw. auffälliges Klickverhalten erkennt und entsprechend die IP-Adressen aufzeichnet.

Der Anbieter der Software schätzt den Anteil der Klicks, die höchstwahrscheinlich von Kollegen stammen und demzufolge als Klickbetrug zu qualifizieren wären, auf fünfzig bis achtzig Prozent. Und tatsächlich gibt es besonders dumm-dreiste Klicker.

Dieser Nutzer aus München etwa klickt – schlaflos oder schlafwandelnd – innerhalb von ca. 25 Minuten gleich sechsmal auf meine AdWords-Anzeige, bis sie schließlich nicht mehr zu sehen ist.

Auch an den Folgetagen ist meine Anzeige nicht mehr zu sehen, was ihn sicher diebisch freuen wird – allerdings nur für ihn nicht, da ich seine (wohl statische) IP-Adresse gesperrt habe. Warum der Nutzer als Münchener meine Dienstleistung in Hamburg so spannend fand, dass er gleich mehrfach darauf klicken musste, werde ich ihn vielleicht einmal fragen. Denn ich überlege, diese sowie einige weitere auffällig gewordene IP-Adressen zur Ermittlung des Anschlussinhabers der Staatsanwaltschaft zu übergeben.

Ein solches Verhalten ist m.E. nicht nur über die Maßen unkollegial, sondern auch abzustrafen. In erster Linie soll der Artikel aber als Diskussionsgrundlage dienen, wie mit solchem Verhalten umzugehen ist.

  1. LG Hamburg, Beschl. v. 09.11.2009 – 312 O 971/09 []

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  • Kein Wunder, dass bei Internetdingen vor Gericht häufig so seltsame Urteile ergehen. Sich sachkundig machen, bevor man fachfremd publiziert, hilft schon. Hier hätte es auch geholfen...

    • @Mario Fischer: Ihre Anmerkungen unten sind wunderbar naiv. Vielleicht sollten Sie sich sachkundig machen, bevor Sie fachfremd (zu Betrug) kommentieren. Denn selbst wenn Google die Klicks als ungültige ausfiltern sollte, ändert das rein gar nichts an der Wettbewerbswidrigkeit und Strafbarkeit.

      • Hab eben ne Mailnachricht mit folgendem Text bekommen:
        "@Mario Fischer: Ihre Anmerkungen unten sind wunderbar naiv. Vielleicht sollten Sie sich sachkundig machen, bevor Sie fachfremd (zu Betrug) kommentieren."

        Der ist hier im Blog nicht (mehr?) sichtbar. Jaja, was weiß ich schon. Dass ich mich im E-Commerce nicht auskenne, hat mir allerdings noch niemand vorgeworfen. Hihihi... es gibt ja immer ein erstes Mal. Wissen Sie eigentlich, wem Sie da Naivität vorwerfen? Wahrscheinlich nicht. http://www.mario-fischer.de ;-)

  • Herr Laudon,
    entschuldigen Sie, aber aufgrund Ihrers Artikels muss man zum Schluss kommen, dass sowohl AdWords als auch insgesamt das System Google und die Werbeschlatung im Internet nicht verstanden haben?

    Ein paar Fragen und Anmerkungen dazu:

    - warum schalten Sie als Hamburger Anwalt überhaupt Anzeigen in München? das wäre ja ohne Weiteres einzugrenzen auf den Geo-Bereich den Sie bedienen?!

    - wird Ihre Anzeige von einer IP innerhalb von 20 Minuten mehrfach geklickt werden Sie das nicht bezahlen, das filtert Google sehr zuverlässig heraus. Schauen Sie mal in Ihrem Konto unter "Transaktionen" und "Abrechnungen & Zahlungen" nach, da sehen Sie de Korrektur.

    - 50% - 80% Klickbetrug bei Google - das ist eine schöne Werbeaussage des Anbieters der Ihnen das Tool verkauft hat. Diese Zahlen sind lächerlich und stimmen niemals oder kann der Anbieters das mit seriösen Quellen belegen?

    - Frage: ist aufgrund einer Vermutung, die Sie haben, das generelle Aufzeichnen einer IP Adresse rechtlich ohne Probleme erlaubt?

    • @Jochen: Auch, wenn es Ihnen schwerfallen mag zu glauben, dass sich auch Rechtsanwälte in technischen Dingen auskennen, sind Ihre Punkte alle unzutreffend.

      Die Geo-Bereiche werden oft falsch übertragen, insbesondere bei bundesweiten Internet-Anbietern (z.B. Telekom). Außerdem kann es ja sein, dass ein Beschuldigter, der woanders wohnt, in Hamburg einen Anwalt sucht. Und natürlich filtert Google nicht zuverlässig heraus, mir ist die Funktion ungültige/kostenlose Klicks bekannt. Können Sie belegen, dass es nicht 50%-80% in der spezifischen Branche sind? Also!

      Schließlich: Gehen Sie davon aus, dass wir die rechtliche Situation geprüft haben.

      • @Strafakte.de: Alle unzutreffend :-) soso...na dann haben sie mich aber mit Ihrer Antwort nicht erleuchtet.

        Die Geolocation wird falsch übertragen? Das kommt vielleicht vor wenn über ein Firmennetzwerk gesucht wird und der zentrale Sever in der Stadt X steht, dann wird es auch nciht falsch übertragen sondern die IP dem Standort des servers zugeordnet. Warum sollte ansonsten der IP-Standort falsch übertragen werden?

        Das Beispiel das Sie als Screenshot anführen wird zu 100% von Google korrekt gefiltert.

        Sie werfen einem anderen Kommentator vor, ales zu glauben was Google oder jemand anderes sagt. Sie glauben und verbreiten die 60-80% Klickbetrug ja ebenfalls einfach unbelegt. Recherchieren Sie mal, dann werden sie schnell drauf kommen das das nicht stimmen kann. Sie haben die Zahl doch verbreitet, warum verlangen Sie von mir erst den gegenbeweis bevor sie nicht ihre eigene Behauotung belgen können?
        Das System Google würde gar nicht mehr existieren wenn dem so wäre. Google hat entgegen Ihrer Annahme eine sehr grosses Interesse dran Klickbetrug zu unterbinden. Wenn dem so wäre würde AdWords nicht so effektiv sein. Sie unterstelen kurzfristige Gewinnmaximierung, langfristig mit einem sauberen System verdient Google wesentlich mehr.

        Sie sehen also, alle Ihre Gegenargumente sind unzutreffend. i

        • @Jochen: @Jochen: ... wie gesagt, meine Erfahrungen (vielleicht ist es ja in allen anderen Fällen anders?) dokumentiert, dass Google den Klickbetrug eben nicht konsequent unterbindet. Ich habe mehrfach Google auf Klickbetrug (Mail und Hotline) aufmerksam gemacht. Entweder wimmeln die ab, rufen nicht zurück oder ersetzen nach Hinweis Beträge, die in keinem Verhältnis zum angerichteten Schaden stehen.
          Nun bin ich Laie, und man verlangt von mir, ich solle herausfinden, welche IP-Adresse jeweils hinter dem Klickbetrug steckt. Dann könne ich das ja in Adwords einpflegen. Ich gehe davon aus, dass es Millionen anderer Adwords-Nutzer gibt, die ebenso wenig Ahnung haben wie ich. Dann ist das doch eine Zumutung. Zumal Adwords ja selbst nicht wegen der Privatsphäre die IP-Adressen veröffentlicht. Wie soll ich denn da an die IP-Adresse herankommen.
          Auf meine Paid-Search-Anzeigen griff in den vergangenen 4 Wochen immer wieder die selbe Client-ID zu (1 Sekunde Verweildauer, 97 % Absprungrate, immer wieder die selbe Seite),- und das will google nicht herausfiltern können, ohne dass ich da selbst aktiv werden muss?

    • @Jochen: Gut, mag sein, dass Google Mehrfachklicks, die innerhalb weniger Minuten hintereinander folgen, filtert. Aber anscheinend auch nicht mehr, wie ich auf Grundlage meines Falles feststellen muss. Bei mir klickt eine Person unter einer Adwords Client-ID (Paid Search) mehrfach am Tag und das über Wochen auf meine Anzeigen und ist sofort wieder weg (Verweildauer eine Sekunde, 97 % Absprungrate). Es fällt mir persönlich nicht schwer zu erraten, wer hinter der Client-ID steckt, aber das ist eine andere Geschichte. Jedenfalls haben wir mit unserem Mini-Etat auf diese Art 46 Klicks kassiert. Gutgeschrieben wurden aber nur 0,04 €. In der Angelegenheit habe ich schon vor Monaten mit der Hotline gesprochen und Mails geschrieben. Aber man wird immer nur abgewimmelt. Als ich dann die Zusage von einer Google-Mitarbeiterin erhielt, waren das die Feigenblatt-0,04 €. Ich habe dann mehrfach per Mail nachgehakt ... Funkstille! Wenn google das auch sonst so macht, mag ich mir nicht vorstellen, welche Summen da zusammen kommen.

      • Kurzer wichtiger Hinweis noch zur Absprungrate: Wenn die Time-on-Site nicht aktiv manuell durch sog. Eventtrigger justiert wurde (Stichwort "adjustet Bouncerate"), stimmen die Zahlen nicht nur nicht, sie sind oft extrem falsch. GA zählt bei Einseitenbesuchen die Dauer IMMER mit 0 Sek. Dauer (falls man nichts dagegen unternimmt). Da ist eine Rate von 97% natürlich fast nicht vermeidbar. Insofern gehe ich stark davon aus, dass hier falsch gemessen wird: Nach meiner Erfahrung messen weit über 90% aller Unternehmen an dieser Stelle falsch, weil sie das nicht nachjustieren. Insofern kann man aus dieser Zahl nichts ableiten.

  • Sehr geehrter Herr Kollege,
    interessanter Beitrag. Aber: Was glauben Sie denn, was die StA machen würde? Ich bin kein Strafverteidiger, aber ich gehe davon aus, dass hier nichts passieren wird (wg. Geringfügigkeit / geringer Schuld / Vorsatz nicht nachweisbar ...). Hier in Berlin wird jedenfalls alles Mögliche eingestellt, was wirklich gravierender ist.

    • @Dr. Andreas Rohde: Es geht lediglich darum, die Staatsanwaltschaft die Anschlussinhaber der IP-Adressen ermitteln zu lassen. Über die Akteneinsicht erfährt man diese dann und kann zivilrechtlich vorgehen.

  • Sehr geehrter Herr Kollege Laudon,
    zum Thema Wettbewerbswidrigkeit und Klickbetrug gibt es kaum Rechtsprechung, der von ihnen zitierte Beschluss ist ja nur eine einstweilige Verfügung ohne Begründung, eine nachfolgende Entscheidung erfolgte mangel Widerspruch scheinbar nicht. Noogie C Kaufmann (der früher bei Herrn Prof. Dr. Hoeren tätig war) geht von einer gezielten Mitbewerberbehinderung aus (http://rsw.beck.de/cms/?toc=MMR.ARC.200502&docid=138085) . Grundsätzlich dürfte dem zuzustimmen sein. Allerdings vermute ich, dass die Hürden für den Nachweis einer gezielten Behinderung eher hoch sind.Mit 6 Aufrufen würde ich eine solche gezielte Behinderung nicht annehmen und auch keine einstweilige Verfügung beantragen....
    Aber ich bin gespannt wie es weiter geht.....

    • @Günther Koy: Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Darauf kommt es mir jedoch auch gar nicht an. Es würde mir ausreichen zu erfahren, wer hinter den IP-Adressen steckt. Dazu muss man den Weg über die Staatsanwaltschaft gehen.

      Dann kann man weitersehen.

  • Über Klickbetrug in allen möglichen Varianten lassen sich sicher ganze Bibliotheken füllen, wobei der Aufklärungsbedarf gigantische Ausmaße angenommen hat.
    Denn: diese Form der Wettbewerbsbehinderung / Steigerung eigener Einnahmen hat industrielle Ausmaße angenommen. Jeder Drogengangster ist neidisch auf die Profitmargen.

  • Ihre (berechtigte) Verärgerung über dieses Vorgehen in allen Ehren: ich sehe hier keinen Vermögensvorteil, den sich unmittelbar durch ihre Entreicherung zu verschaffen der Kollege beabsichtigen könnte. Eine zivilrechtliche Abmahnung dürfte als Schuss vor den Bug ausreichen.

    • @OJ: Zu denken ist in erster Linie an die Drittbereicherungsabsicht zugunsten von Google. Dem Täter kommt es gerade darauf an, weil dem Werbenden ja sonst auch kein Vermögensschaden entstehen würde.

  • Da gibt es aber noch andere Gründe. Werbung erscheint auch in diversen Foren Portalen. Und deren Betreiber bitten die Besucher auch gern mal, auf die Werbebanner zu klicken. Vielleicht war das ein Portalnutzer oder Betreiber.

  • Das ist ja heftig! Wo kommen die Zahlen zu den vermeintlich betrügerischen Klicks her? Gibt es da irgendeine Quelle/ Studie zu?

    Hätte ich eine so hohe Anzahl nicht konvertierender Adwords-Aufrufe, würde ich sicher keinen Euro mehr in das Goolge-System stecken und dort mein Geld verbrennen ... Aber vielleicht gibt es in meiner Branche einfach weniger unkollegiales Verhältnis, weniger Neid zwischen den Anbietern oder weniger Misstrauen gegenüber Google. Keine Ahnung!

    Was ist das eigentlich für ein Tool, das den "Klickbetrug sichtbar macht"? Würde ich sicher gern mal ausprobieren.

  • Habe das mit einem Staatsanwalt diskutiert. Ermittlungen werden nicht aufgenommen, da das ganze nicht strafbar ist. Auch 263a StGB scheitert, da mindestens keine Bereicherungsabsicht vorliegt.

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