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Maas schießt doppelt über das Ziel hinaus

Der Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht muss nun wenige Tage vor der Verabschiedung durch den Bundestag in einigen wichtigen Punkten entschärft werden. Danach sollte künftig jeder mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können, der „unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt“. Wer ein derart gemachtes Foto dann „verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht“, der sollte sogar mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht werden. Übermorgen sollte der Entwurf eigentlich vom Bundestag verabschiedet werden.

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Bundesjustizminister Heiko Maas // © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Ein rechtsstaatlicher Alptraum

Der Bundesjustizminister Heiko Maas hatte nach dem Bekanntwerden der Ermittlungen gegen seinen Parteikollegen Sebastian Edathy angekündigt, „den Kampf gegen Kinderpornografie mit der ganzen Härte des Rechts führen“ zu wollen. Doch die von ihm vorgeschlagenen Änderungen waren von vielen Strafrechtlern scharf kritisiert worden, die zurecht beklagten, der Gesetzentwurf würde auch eigentlich unverfängliche Handlungen kriminalisieren.

Nachdem Maas von Bayerns Justizminister Bausback vorgeworfen wurde, er „schieße übers Ziel hinaus“ und der sächsische Kollege Martens den Entwurf sogar als „rechtsstaatlichen Albtraum“ bezeichnete, scheint er nun ein Einsehen zu haben. In wesentlichen Punkten soll der Gesetzentwurf nun noch einmal überarbeitet werden.

Maas erfolgreich von der Lobby in die Zange genommen

An anderer Front erscheint Maas ebenso durchsetzungsschwach: Während er die Reform des Vergewaltigungsparagrafen – völlig zurecht – bislang immer für unnötig hielt, da sie keinerlei Verbesserung der Situation bringe, scheint er nun einzuknicken, berichtet „Der Spiegel“ in der aktuellen Ausgabe. Am eigentlichen „Beweisproblem“ würde sich dadurch nichts ändern.

Das Umdenken des Ministers dürfte auch am Einfluss von dem Deutschen Juristinnenbund, dem Deutschen Institut für Menschenrechte oder dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe liegen. In einer „konzentrierten Aktion“ bearbeiteten sie die Rechtspolitiker mit Expertisen, Stellungnahmen und Fallstudien.

Die Aktivistinnen sprachen mit der zuständigen Referatsleiterin und dem Abteilungsleiter Strafrecht im Bundesjustizministerium, mit Abgeordneten und Länderministern. Sie starteten eine Pressekampagne, die stets nur einseitig berichtete, wie wichtig eine Gesetzesverschärfung wäre und die gewichtigen Stimmen von Richtern und Staatsanwälten unter den Tisch fallen ließen. Nun rühmen sie sich, wie erfolgreich sie Maas „in die Zange genommen“ haben. „Der politische Druck wurde einfach zu groß“, freut sich die sog. Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes.

Es bleibt nur zu hoffen, dass auch in diesem Fall bald die Einsicht siegt, dass auch die geplante Änderung deutlich über das Ziel hinausschießt.


1 Kommentar zu “Maas schießt doppelt über das Ziel hinaus

  1. Irrsinn hat einen neuen Namen: Heiko Maas. Der Mann zeigt eindrücklich, was mit Leutheusser-Schnarrenberger verloren gegangen ist. Die hätte einen solchen Wahnsinn nicht gemacht und mir schien sie war auch immun gegen selbst behauptete Frauenrechtler.

    Nun muss also bei einem Nacktbild eines Jugendlichen festgestellt werden, ob es unbefugt hergestellt wurde, ob es möglicherweise von ihm selbst hergestellt wurde und ob es hergestellt wurde, um es möglicherweise zu verbreiten.

    Wie will man das beweisen? Wie will man das nachweisen? Sollen jetzt bei jedem Nacktbild Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen stattfinden, um Herkunft und Intention von Bildern zu kontrollieren?

    Eine Überlegung bleibt noch: Was ist mit kommerziellen Filmen mit nackten Kindern? Die Defa-Archive sind voll mit ihnen. Ohne Frage sind dies kommerzielle Produkte, wäre die Herstellung solcher Filme damit verboten, sobald man einen nackten Kinderpopo aufnimmt? Oder wäre es erlaubt, wenn die Eltern zustimmen? Was passiert, wenn sie ihre Zustimmung nachträglich widerrufen? Maas schafft mit seinem Entwurf nur eins: Mehr Rechtsunsicherheit und noch mehr Hysterie im Sexualstrafrecht.

    Das ist der Rechtsstaat a la Heiko Maas. Er hat ja schon im Saarland nichts zustande bekommen. Als Justizminister ist er aber ein Totalausfall. Ein völliger Versager.

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