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Islamischer Staat (IS) in Deutschland verboten

Manchmal kann die Rechtsetzung in Deutschland richtig schnell funktionieren, so man denn will. Die Bundesregierung hat die Extremistengruppe Islamischer Staat (IS) in Deutschland verboten. Durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger um 12.00 Uhr ist das Verbot rechtskräftig.

Jegliche Beteiligung oder Sympathiebekundung an/für die Vereinigung Islamischer Staat (IS) ist damit untersagt: Propaganda in sozialen Medien oder bei Demonstrationen, Spendensammeln, das öffentliche Tragen von Kennzeichen des IS, in einer Versammlung sowie in Schriften, Ton- und Bildträgern, die Verwendung von Abbildungen oder Darstellung. Dementsprechend ist auch das Posieren vor der schwarzen Flagge des IS verboten, wie dies erst kürzlich ein „prominenter“ Salafist provokativ in einem YouTube demonstrierte. Die Plattform wäre dann nach deutschem Recht gezwungen, das Video zu löschen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière kommentierte die Entscheidung:

„Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie, hier ist kein Platz für eine terroristische Organisation, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. (…) Das heutige Verbot richtet sich ausschließlich gegen Terroristen, die die Religion für ihre verbrecherischen Ziele missbrauchen.“

Verstöße gegen das Betätigungsverbot sind gem. § 20 VereinsG strafbedroht und können auch als Grund für eine Ausweisung herangezogen werden.


5 Kommentare zu “Islamischer Staat (IS) in Deutschland verboten

  1. Hoffentlich schmeissen sie das Gelumpe tatsächlich aus Deutschland!

  2. Wer in Deutschland gegen das Grundgesetz verstößt, wie zum Beispiel die sog. IS oder Salafisten, die sich u. a. als Hassprediger betätigen, gehören – auch im Interesse der Menschen muslimischen Glaubens – streng bestraft. Ich denke, dass unsere Gesetze ausreichend sind, allerdings sollte das geltende Recht konsequenter angewandt werden.

  3. „Manch­mal kann die Recht­set­zung in Deutsch­land rich­tig schnell funk­tio­nie­ren, so man denn will.“

    Was genau wurde da verboten ? ISIS ? ISIL ( Obama nennt sie so ) ? IS ?
    ISR ? Warum etwas verbieten, das bereits verboten war, s. § 129 b StGB ?
    War ISx ein eingetragener Verein ?

    Wie auch immer: Lesenswert in diesem Kontext die Autobiografie von Casey, Ex-CIA-Chef, mit einer anschaulichen Beschreibung der gescheiterten Liquidierung von Fadlallah.

  4. Stimmt die pkk ist keine terror orgonisation die die nato seit 50 jahren anerkannnt. Und in deutschland macht cem özdemir nicht wahl propoganda mit pkk fahnen. Was würde passieren wenn merkel sieht es hängt eine is fahne an der tribune würde sie dennoch sprechen?

  5. Na ja Terror und Kriminalität brauchen wir hier nicht!! Haben wir schon mehr als genug von. Die IS das sind doch verblendete fanatische Irre. „Gottesstaat ts ts ts handeln die wirklich nach Gottes Wort, wenn se doch angeblich so gläubig sind? Na ja Mord und Totschlag;Folter und sowas hat Gott sicher nicht gepredigt. Das ist ja auch der schwachsinnige Widerspruch “ Heiliger Krieg“ was bitte ist am Morden und so heilig?? Im Krieg werden Menschen umgebracht. Das soll heilig sein?? Ja-scheinheilig allenfalls. Angst und Schrecken verbreiten;unmenschliches Handeln und so weiter, das ist sicher nicht heilig und nicht im Sinne der Menschheit. Unterdrückung durch gewallt . Schlimmer wie die Neandertaler „und willste nicht mein Bruder sein, hau ich Dir die Birne ein“ ts ts ts so ein Dummfug braucht niemand.

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