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Die Gerichtssprache ist deutsch – oder bald auch englisch?

„Die Gerichtssprache ist deutsch“ – insoweit war § 184 GVG bisher recht eindeutig. Dies könnte sich künftig ändern, denn der Hamburger Senat hat heute eine Gesetzesinitiative beschlossen, die in den Bundesrat eingebracht werden soll. Danach sollen am Landgericht Kammern für internationale Handelssachen eingeführt werden, an denen dann auch in englischer Sprache verhandelt werden soll. Ein enstsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits 2011 im Bundesrat beschlossen und im Bundestag beraten (Drs. 17/2163). Zu einer Umsetzung kam es trotz breiter Zustimmung in der Expertenanhörung jedoch nicht, das Ende der letzten Legislaturperiode kam dazwischen. Nun soll offenbar ein neuer Versuch gestartet werden.

Dadurch erhofft sich die Hansestadt Hamburg ihrer Justizsenatorin Jana Schiedek zufolge einige Vorteile: „Wir wollen den Rechtsstandort Hamburg stärken. Internationale Wirtschaftsunternehmen tragen ihre Streitigkeiten häufig vor Schiedsgerichten oder im Ausland aus. Ein Grund liegt darin, dass vor unseren Gerichten auf Deutsch verhandelt werden muss.“