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Neuer Trend in der Kanzlei-IT: Collaboration Platforms

Bislang gilt eine Rechtsanwaltskanzlei schon als fortschrittlich, wenn sie überhaupt eine Software einsetzt, die Mandantendaten, Akten und Termine zentral verwaltet sowie auch die Buchhaltung mit berücksichtigt. Ein einheitliches Dokumenten- und Wissensmanagement-System kommt bisher meist nur in Großkanzleien zum Einsatz, wobei der nächste Trend schon an die Kanzleitür klopft: die Collaboration Platform, über die die Legal Tribune Online berichtet.

Diese Plattformen erlauben die Verbindung zwischen Arbeit, Projektsteuerung, Kommunikation und Controlling und enthalten darüber hinaus Elemente eines Social Networks zum schnellen und unkomplizierten Austausch oder Teilen von Ideen oder Dokumenten, weiterhin aber auch ein integriertes Practice Management System sowie ein Knowledge-Management-System und schließlich Schnittstellen zur Abrechnung der in das Projekt investierten Arbeitsstunden.

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Projektbasierte Zusammenarbeit in der Cloud ist hierzulande für Rechtsanwälte noch ferne Zukunftsmusik

Vernetztes Arbeiten am Projekt

Eine Collaboration Platform jedoch nur als zusätzliche Software anzusehen, wird dieser nicht gerecht. Es geht dabei eher um die Vernetzung eines Projektteams, das dadurch eine effektive Arbeitsweise erfährt und zudem eine nahtlose Kommunikation zwischen dem Mandanten und seiner Kanzlei(en) zu etablieren. Die Größe des Projektteams ist flexibel und projektabhängig, eine Vernetzung nicht kanzleiintern begrenzt. So ist es beispielsweise denkbar, dass mehrere spezialisierte Kanzleien gemeinsam ein Projekt bearbeiten und sich über die Collaboration Platform vernetzen, als ob sie lokal an einem Ort zusammenarbeiten würden. Ebenso können auch freie Mitarbeiter eingebunden und mit Rechercheaufgaben o.ä. betraut werden.

Collaboration Platform in der Cloud

Für solche Plattformen existieren in Deutschland jedoch bisher keine einheitlichen Standards. Die bisher erhältlichen Systeme wie HighQ oder LawPal nutzen zum kollaborativen Arbeiten Server in den USA, die hierzulande datenschutzrechtlich zumindest bedenklich sind. Deutschland bleibt (wieder einmal) als digitales Entwicklungsland hinter dem Fortschritt zurück.

Kommunikation mit dem Mandanten

Natürlich gibt es auch in Deutschland schon Systeme, die Teilbereiche einer Collaboration Platform abbilden. Darunter fallen etwa die Server von Protonet aus Hamburg, die ein gemeinsames Arbeiten an Projekten, ein Nachrichtensystem sowie ein Datei- und Dokumentenmanagement ermöglichen. Wenn es dagegen nur um die Kommunikation mit dem Mandanten geht, stellt die WebAkte ein sicheres Mail-System samt Anbindung an die bereits vorhandene Kanzleisoftware sowie einen „Online-Aktenschrank“, also einen Dateispeicher bereit.

Dennoch sind diese System im Vergleich zu den Collaboration Platforms vom Funktionsumfang her noch überaus begrenzt. Wir werden uns also noch gedulden müssen, bis sich auch hierzulande das kollaborative Arbeiten im Team durchsetzen wird.


3 Kommentare zu “Neuer Trend in der Kanzlei-IT: Collaboration Platforms

  1. Danke für den Beitrag! Ich denke man muss zwischen interner Collaboration (= Social Intranet) und externer Collaboration (= CRM) unterscheiden. Darüber hinaus sind viele Lösungen Cloud-basiert und wer möchte sensible Daten zu Streitfällen auf US-Servern ablegen? Ich würde als Anwaltskanzlei nur auf eine In-house-Software setzen, bei der ich alle Daten kontrollieren kann. Es gibt sogar Enterprise Lösungen die kostenlos sind wie z.B. Comindware Team Network. Auf jeden Fall erleichtert es in der Kanzlei ungemein die Arbeit, wenn man auf die Daten des Kollegen zugreifen kann, wenn man einen Fall als Urlaubsüberbrückung übernimmt.

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