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Po-Verletzung: Frau will 100.000 Euro nach SEK-Einsatz

Ein bizarrer Fall beschäftigt das Landgericht Augsburg: Eine Frau erlitt Verbrennungen an ihrem Allerwertesten, als das SEK beim Aufbruch ihrer Wohnung Blendgranaten warf – nun will sie Schmerzensgeld. Die Spezialkräfte wollten den Mann der Frau festnehmen, der unter anderem des unerlaubten Waffenbesitzes beschuldigt wurde. Die vermummten Beamten stürmten das Haus des Waffennarrs, der mit einer Lanze auf sie losgegangen war, überwältigten ihn mit einem Elektroschocker und stellten dutzende Gewehre und Pistolen, zudem Munition, Sprengstoff und selbst gebaute Granaten sicher. Der Mann konnte im Haus festgenommen werden.

Die Frau erlitt Verbrennungen an der Hüfte und am Po. Vom Freistaat Bayern fordert sie nun 100.000 Euro Schmerzensgeld. Woraus sich die Höhe der Forderung ergeben soll, ist leider nicht überliefert. Die Frau argumentiert, dass sie nicht mitbeschuldigt war und als unbeteiligte Dritte beim Eindringen der Polizeikräfte verletzt wurde. Für den Freistaat Bayern dagegen sei der Einsatz ordnungsgemäß verlaufen. Der Einsatz sei für die SEK-Beamten gefährlich gewesen, da bekannt war, dass der Mann Waffen besaß. Deshalb musste derart vorgegangen werden.


5 Kommentare zu “Po-Verletzung: Frau will 100.000 Euro nach SEK-Einsatz

  1. „Großflächige Verbrennungen“ am Gesäß sind ja nun mal abhängig von der Größe. Vielleicht muß auch noch das von einem Künstler gestaltete Arschgeweih ..wiederhergestellt werden.

    100.000 riechen aber eher danach, als würden sich Klägerin und ihr Anwalt neben einem verbrannten Gesäß auch noch blutige Nasen beim Zivilgericht holen….Man wundert sich immer wieder, wie Anwälte und/oder Mandanten angesichts der geringen Schmerzensgelder selbst bei vorsätzlichen Körperverletzungen so einklagen möchten.

    Eventuell wird ja auch der Haushaltsführungsschaden wegen des Einsackens des Ehemannes mit eingeklagt.

  2. Auch wenn in diesem Fall aus objektiver Sicht (vorausgesetzt es hat sich auch so oder so ähnlich zugetragen – so sicher kann man sich bei einem SEK Einsatz da eigentlich nie sein) nicht viel zu holen sein dürfte, begrüße ich den Ansatz schon ein wenig.

    Freilich dürften 100.000€ bei Verbrennungen, die wohl den ersten Grad nicht übersteigen dürften, nicht nur ein wenig überzogen sein, aber evtl. könnte sich ein Zivilverfahren als wirksames Gegenmittel gegen diejenigen Beamten durchsetzen, die am „unmittelbaren Zwang“ dann doch etwas mehr Gefallen finden, als vom Gesetzgeber so vorgesehen. Strafrechtlich kann (und gerade in Bayern will) man den wenigen schwarzen Schafen ja nicht beikommen und wenn die Beweislage dann doch so erdrückend ist, dass man aus der Kiste ohne selbst eine Straftat zu begehen nicht mehr rauskommt, dann sind die Strafen ja auch gerne mal unter der magischen 12 Monatsgrenze.

    Entwickelte sich jetzt eine gewisse Tendenz, dass teils saftige Schadenersatzsummen gezahlt werden müssten, könnte das evtl. einen gewissen Denkprozess bei den Betroffenen (sofern der Dienstherr Regressansprüche geltend macht) oder beim Bundesland (wenn keine Ansprüche gegen den Beamten geltend gemacht werden) führen. Ganz unbegründet ist es ja nicht, immerhin kann ein etwaiger unzulässig abgelaufener SEK-Einsatz bei „Kollateralschäden“ schon auch längerfristige Folgen haben – es ist ja immerhin der Staat, der hier Schaden zugefügt hat und nicht ein dahergelaufener Schläger, der dann im Bau gelandet ist.

    Vielleicht der kleine aber feine Tritt, der benötigt wird im Interesse Aller (insbesondere auch der Polizei selbst) die eines Beamten nicht würdigen Personen aus dem Dienst zu katapultieren.

  3. Ich habe in den vergangenen 30 Jahren so viel Blödsin bis hin zu faustdicken Lügen von Kunden gehört.

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