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Fünf-Euro-Frage

Die „Fünf-Euro-Frage“ scheint zunächst einmal beantwortet zu sein: Das Ermittlungsverfahren gegen einen Jugendbeamten, der an einer Münchener Schule wegen des Verlustes eines Fünf-Euro-Scheins alle 29 Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse einer Leibesvisitation unterzog, wurde jetzt von der Staatsanwaltschaft München vorerst eingestellt. Offenbar hatte keiner der Erziehungsberechtigten einen Strafantrag wegen des Verdachts einer sexuellen Beleidigung gestellt. Das wegen einer Nötigung von Amts wegen eingeleitete Verfahren wurden eingestellt.

Nachdem im Januar 2013 eine Schülerin während eines Schulprojektes zur Gewaltprävention behauptet hatte, ihr seien fünf Euro aus der Jacke gestohlen worden, gab der anlässlich des Projekts anwesende 44-jährige Polizeibeamte zunächst dem mutmaßlichen Dieb Gelegenheit, das Geld anonym zurückzugeben. Als dies nicht geschah, forderte er Verstärkung von einigen Kollegen der Altstadtwache an. Diese postierten sich dann auf den Schultoiletten und ließen sämtliche Schülerinnen und Schüler dieser 8. Klasse einzeln zur eingehenden Untersuchung antreten. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung wurde bei einigen lediglich die Kleidung durchsucht, andere mussten sich bis auf die Unterwäsche ausziehen. Ein 14-jähriger Junge sollte auch die Unterhose nach unten ziehen, um sich im Analbereich kontrollieren zu lassen. Wenn er sich nicht ausziehe, so soll der Beamte gedroht haben, werde er Anzeige gegen den Jungen erstatten. Wegen dieser Drohung ermittelte die Staatsanwaltschaft München gegen den Beamten wegen des Verdachts einer Nötigung, stellte das Verfahren nun aber ein.

Die Polizeiaktion muss für einige der 13- bis 16-jährigen pubertierenden Jugendlichen wohl traumatisch gewesen sein. Mädchen kamen heulend aus der Toilette, Lehrer blieben verstört zurück, das Schulreferat berichtete von einem „Gefühl der Überrumpelung“. Ausgerechnet der sonst so nette und beliebte Jugendbeamte, der an der Schule seit Jahren bekannt war, hatte völlig unverhältnismäßig agiert, wie die Polizei und selbst der Innenminister Joachim Herrmann einräumte.

Wahrscheinlich ist das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen, auch ist noch offen, ob ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet wird.