Strafakte.de

Die Strafakte Gustl Mollath

Seit sieben Jahren sitzt Gustl Mollath aus Nürnberg in der Psychiatrie. Wurde er weggesperrt, um reiche Steuersünder zu schützen? Erst am Dienstag lehnte das Landgericht Regensburg die vorläufige Unterbrechung der Unterbringung ab. Sein Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate aus Hamburg sieht in der jüngsten Erklärung eine „angekündigte Arbeitsverweigerung der Kammermitglieder“ und legte umgehend Beschwerde ein. Nun soll das Oberlandesgericht Nürnberg über Mollaths Entlassung entscheiden.

Vor dem Untersuchungsausschuss des Bayrischen Landtags wurde der Richter des damaligen Ausgangsverfahrens Otto Brixner, inzwischen pensioniert, auf die insgesamt 106 Seiten starke Verteidigungsschrift in der Sache Mollath angesprochen. Er antwortete:

Ich lese doch keine 110 Seiten.

Danach präzisierte er: „Dieses Konvolut ist mir nicht bekannt“.

Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Professor für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht an der Universität Regensburg bringt es auf ein knappes Fazit:

Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths – geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Monika Anthes und Eric Beres haben mehrfach in REPORT MAINZ über diesen unglaublichen Fall berichtet. Am 3. Juni 2013 um 22:45 Uhr zeigte die ARD ihre 45-minütige Dokumentation zum Verfahren Gustl Mollaths:

 

Eine umfassende Dokumentation des bisherigen Verfahrens ist im C.H. Beck Experten-Blog und bei Strafverteidiger Dr. Strate zu finden, der den Wiederaufnahmeantrag verfasst hat.