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Wird Gerichtsberichterstattung Schwarzer zum Verhängnis?

Bereits im Februar hatten wir Alice Schwarzer ein turbulentes Jahr vorausgesagt, nachdem es erste Berichte darüber gab, dass die von ihr eingereichte Selbstanzeige unvollständig gewesen sein könnte. Im Mai war bekannt geworden, dass mehrere Objekte durchsucht worden seien, nach neuen Informationen soll das Finanzamt Gummersbach die Steuererklärungen der letzten zehn Jahre (unverjährter Besteuerungszeitraum) sehr eingehend überprüfen.

Richtigerweise macht die Staatsanwaltschaft Köln zu den Ermittlungen keinerlei Angaben:

„Aufgrund des Steuergeheimnisses können wir weder die Existenz eines Steuerverfahrens bestätigen noch inhaltliche Angaben zu möglicherweise hier geführten Verfahren machen.“

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Alice Schwarzer nach dem Urteil im Kachelmannprozess am Landgericht Mannheim // Foto: Itu (CC BY-SA 3.0)

Möglicherweise könnte Alice Schwarzer jedoch ausgerechnet ihre „Gerichtsberichterstattung“ für „Bild“ zum Verhängnis werden, genauer gesagt, die dafür erhaltenen Honorare. Denn ihr ehemaliger Auftraggeber berichtet, dass Beamte der Steuerfahndung Köln in der vergangenen Woche unangekündigt das Verlagshaus in Berlin aufsuchten, um Auskünfte im Zusammenhang mit Schwarzers Autoren-Tätigkeit während des Kachelmann-Prozesses zu erhalten. Während es beim ersten Besuch nur um die Beantwortung von Fragen gegangen sei, hätten zwei Beamte am darauffolgenden Tag Unterlagen beschlagnahmt.

Nachtrag: Im Juli 2016 erließ das Amtsgericht Köln einen Strafbefehl gegen Alice Schwarzer, da ihre Selbstanzeige unvollständig war. Der Strafbefehl, der einem Urteil gleichkommt, verpflichtet sie zu einer Geldstrafe im sechsstelligen Bereich. Damit gilt Alice Schwarzer als vorbestraft.