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Hausdurchsuchung bei Massen-Uploader von kino.to

Bereits am vergangenen Mittwoch wurde bei einem Uploader in Schleswig-Holstein eine von der Staatsanwaltschaft Dresden angeordnete Hausdurchsuchung durchgeführt. Dem Mann wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen September 2008 bis April 2011 ca. 100.000 Kino-und Spielfilme zum illegalen Streaming-Portal kino.to hochgeladen zu haben.

Der Beschuldigte gilt als einer der Top-Uploader in Deutschland und soll unter dem Nickname „Hologramm“ die Seite kino.to maßgeblich mit illegalen Filmkopien versorgt haben.

Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Dresden teilte mit, dass -nachdem die Betreiber bereits verurteilt sind- nun geprüft werden soll, wie es mit der Strafbarkeit solcher Uploader aussehe, die in gewerblichem Ausmaß massenhaft Dateien hochgeladen haben.

Der Gründer und Programmierer des Streaming-Portals war Mitte Juni 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig hatte den 39-Jährigen der vielfachen Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden. Das Strafmaß war nach seinem Geständnis und einer Gewinnabschöpfung beim Angeklagten Teil einer Verständigung im Strafverfahren („Deal“), den die Wirtschaftsstrafkammer zur Abkürzung des Verfahrens vorgeschlagen hatte.