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Jugendstrafrecht

Aktuelle Informationen zum Thema Jugendstrafrecht:

Abschreckende Wirkung von hohen Strafen?

Regelmäßig zeigt sich die öffentliche „Volksseele“ entsetzt über vermeintlich zu lasche Strafen vor Gericht. Insbesondere bei jugendlichen Tätern wird dabei verkannt, dass die Anwendung des Jugendstrafrechts gemäß § 2 JGG erneuten Straftaten eines Jugendlichen entgegenwirken soll und die Rechtsfolgen deshalb ausschließlich am Erziehungsgedanken auszurichten sind. Die Hamburger Morgenpost interviewte anlässlich eines aktuellen Falls in Hamburg […]


Sex im Erlebnisbad

Ein junges Pärchen hatte den Begriff „Erlebnisbad“ wohl überinterpretiert, als sie Weihnachten 2014 in einem Augsburger Schwimmbad in vergnüglicher Zweisamkeit erwischt worden sein sollen. Der Bademeister war darüber ganz und gar nicht amüsiert und erstattete Strafanzeige. Ausgerechnet in der „Erlebnisgrotte“ der Therme im Augsburger Vorort Neusäß soll es zwischen den 18 und 19 Jahre alten […]


Jagd auf jugendliche Intensivtäter

Als „Intensivtäter“ gilt in Hamburg jeder Gesetzesbrecher, der wiederholt nach ähnlichen Taten geschnappt wird. Allein diese Gruppe der Intensivtäter ist verantwortlich für die Hälfte aller von Jugendlichen begangenen Delikte – vor allem Raub, Diebstahl, Körperverletzung und Nötigung. Jeder dieser Täter wird von der Polizei in Hamburg einzeln betreut – rund um die Uhr! Dabei kümmert […]


Jugendliche geben geraubtes Handy zurück

Eine kurze Nachricht aus der Rubrik „Dumm gelaufen“. Weil es ihnen zu altmodisch war, haben drei Jugendliche in Berlin-Reinickendorf ein geraubtes Handy dem Opfer wieder zurückgegeben. Sie hatten am frühen Mittwochmorgen am U-Bahnhof Franz-Neumann-Platz einen 18-Jährigen überfallen, sein Handy und seine Geldbörse verlangt. Das Handy gaben gaben sie ihm zurück – und flüchteten. Blöd nur, […]


Neuköllner Modell: Schnell ist anders

Das Neuköllner Modell soll zur effektiveren Strafverfolgung von jugendlichen Straftätern führen. Diese sollten sich bei kleineren Delikten in einem vereinfachten Jugendstrafverfahren möglichst schnell nach der Tat vor Gericht verantworten müssen. „Schnell“ – das meint nicht nur in der Berliner Justiz meist drei bis fünf Wochen. Mehr als zwei Monate Eine Studie im Auftrag der Berliner […]