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Häftling vertelefoniert 240 Euro im Monat aus der JVA

Hin und wieder erbost man sich über die hohen Telefongebühren in Hotels, gerade wenn das Smartphone im Hotel keinen Empfang hat. Was allerdings in deutschen Gefängnissen von den Häftlingen zu zahlen ist, wenn sie Kontakt zur Familie halten wollen, ist teilweise schon dreist: Pro Minute müssen Häftlinge in einigen Vollzugsanstalten 0,20 Euro für Festnetz-Gespräche, 0,60 Euro für Verbindungen ins Handynetz und ins Ausland bis zu 1,40 Euro zahlen.

Telefonkosten von 240 Euro pro Monat

Ein Häftling aus der Justizvollzugsanstalt Burg bei Magdeburg hat nun das Land Sachsen-Anhalt wegen dieser hohen Telefongebühren verklagt. Er sitze seit 2009 wegen Erpressung und Körperverletzung in Haft, wurde zu acht Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. In den vergangenen fünf Jahren seien ihm Telefonkosten von 14.000 Euro entstanden, also ca. 240 Euro pro Monat.

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Die Telefongebühren in manchen Haftanstalten sind recht unfreundlich // Foto: Andreas Preuß / pixelio.de

Die Erfolgschancen seiner Klage stehen gar nicht so schlecht: Im Jahr 2009 gewann ein in einem psychiatrischen Krankenhaus in Bautzen/Sachsen Untergebrachter vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Dieses hatte seinen Patienten einen Tarif von „nur“ 0,15 Euro pro Minute für Festnetztelefonate berechnet (das lawblog berichtete). Zwar könne der marktgerechte Preis über dem Tarif liegen, den die Klinik bei einem besonders günstigen Anbieter zahle. Allerdings müssten die Kosten den allgemeinen Lebensbedingungen angeglichen werden, also marktgerechten Preisen entsprechen, die den Zweck der Unterbringung nicht zuwider laufen würden.

Gutachten hält Telefongebühren für überhöht

Im Verfahren gegen das Land Sachsen-Anhalt hat ein vom Gericht bestelltes Sachverständigengutachten ergeben, dass die Gebühren etwa dreimal so hoch lägen wie der Durchschnittswert anderer Justizvollzugsanstalten. Das Justizministerium Sachsen-Anhalt wendet dazu zwar ein, man habe einen Langzeitvertrag mit Telio (Spezialanbieter aus Hamburg für Kommunikations- und Mediensysteme in Justizvollzugsanstalten sowie im Maßregelvollzug) geschlossen, wollte sich aber zum konkreten Verfahren nicht äußern.

Das Gericht will schnell zu einer Entscheidung kommen: Noch im Juli soll das Urteil gesprochen werden. Das Urteil könnte bundesweit Symbolcharakter erlangen, denn die Telefongebühren sind in einigen Haftanstalten ähnlich hoch, die dann angepasst werden müssten.