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„Noch so eine Frage und du kriegst was auf die Fresse!“

So beginnt die lesenswerte Kolumne von Heinrich Schmitz in „The European“. Diese Antwort bekam er auf eine harmlose Frage an einen Zeugen, die bezeichnenderweise ohne Reaktion der Vorsitzenden Richterin blieb. Diese hätte nichts dagegen, wenn ein Strafverteidiger „was auf die Fresse“ bekäme – mutmaßt Schmitz. Er weiß noch weitere Geschichten zu erzählen, von Richtern, die einem Strafverteidiger nicht die Hand geben wollen. Oder allgemein wegen seines Berufs als „Arschloch“ angesehen zu werden, Drohmails zu bekommen, im ­Internet verdächtigt zu werden auf Kinder zu stehen, nur weil man einen „Sexopa“ oder den „Psycho-Sextäter“ verteidigt.

Sicherlich sind das drastische Erlebnisse, die bestimmt nicht jeder Strafverteidiger genau so schon erlebt hätte. Aber: Jeder Angeklagte wird froh sein, wenn so ein „Arschloch“ an deren Seite ist – ein Strafverteidiger, der für seinen Beruf brennt, das Hauen und Stechen liebt und sie mit allem, was die Strafprozessordnung hergibt verteidigt.

Die professionelle Rolle des Strafverteidigers