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Das subjektive Ungerechtigkeitsempfinden

Zweifelsohne gibt es in Deutschland Justizopfer aufgrund von Fehlurteilen – nicht selten habe ich darüber hier in der Strafakte berichtet. Aber insbesondere wenn man hier oder in anderen juristischen Blogs die Kommentare einzelner Nutzer liest, beschleicht einen der Eindruck, man lebe in einem Unrechtsstaat. Woher kommt dieses subjektive Ungerechtigkeitsempfinden?

Besser nicht unverteidigt

Das in vielen Kommentaren geäußerte Ungerechtigkeitsempfinden entstammt meist Prozessen vor dem Amtsgericht: Man sei dort nicht richtig angehört worden, der Richter wollte die (mitgebrachten) Beweisstücke nicht würdigen, die Zeugen hätten gelogen oder das Urteil des Richters hätte von Anfang an festgestanden. Entsprechend der menschlichen Natur sucht man dann die Schuld zunächst bei den anderen anstatt bei sich selbst.

Den hier in Rede stehenden Verfahren gemein ist außerdem, dass die Angeklagten in den allermeisten Fällen unverteidigt – also ohne einen Rechtsanwalt – vor Gericht erschienen sind. Das ist natürlich ihr gutes Recht, jedoch absolut nicht ratsam! Ich habe das Wort „unverteidigt“ so absichtlich gewählt, weil dies der Wirklichkeit entspricht: Es ist eine Fehlvorstellung zu glauben, man könne sich vor dem Amtsgericht selbst verteidigen  – dieses Unterfangen ist zum Scheitern verurteilt!1 Das Strafverfahren ist sehr formalistisch aufgebaut; was nicht aus dem Gesetz folgt, ergibt sich aus der jahrelangen Übung des Richters.

Amtsrichter stehen unter enormem Druck, um ihre beachtlich hohe Verfahrenszahl überhaupt bewältigen zu können. Dementsprechend eng müssen sie ihre Verhandlungstermine takten – was zweifelsohne dazu führt, dass eine gewisse „Beschleunigung“ im Verteidigungsvorbringen eines Angeklagten geboten ist, denn das nächste Verfahren wartet praktisch schon vor der Tür.

Chaos beim Gegenüber verursacht Chaos im Kopf

Wenn ein Angeklagter nun einen Stapel unsortierter Unterlagen aus seiner mitgebrachten Tüte holt, stellen sich dem Richter förmlich die Nackenhaare auf. Selbst wenn er wollte2, könnte er sich die potentiellen Beweismittel jetzt unmöglich ansehen. Eine Vertagung kommt theoretisch zwar in Betracht – allerdings steht dem der Termindruck entgegen. Das Verfahren müsste innerhalb von drei Wochen fortgesetzt werden3, doch sind sämtliche Termine in dieser Zeitspanne meist bereits längst verplant. Richter sind es gewohnt, mögliche Entlastungsbeweise zumindest einige Tage vor der Hauptverhandlung zu bekommen, um sie lesen und bewerten zu können. Abgesehen davon – das sagt ihm seine richterliche Erfahrung – ergeben sich aus solchen Unterlagen in den seltensten Fällen irgendwelche neuen Erkenntnisse.

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Recht und Gerechtigkeit können in Einzelfällen im Widerspruch stehen // Foto: Kzenon / Fotolia.com

Außerdem wird ein Richter im Hinterkopf haben, dass der Angeklagte mit dem Rechtsmittel der Berufung dennoch zu seinem (möglicherweise berechtigten) Freispruch kommen wird.

Ungerechtigkeit in Familiensachen

Eine Einschränkung muss allerdings gemacht werden: In Familiensachen, insbesondere im Umgangsrecht, kann es praktisch nur selten subjektive Gerechtigkeit geben. Jede Partei fühlt sich im Recht – eine Entscheidung des Familiengerichts zugunsten des einen oder anderen Elternteils wird daher oft ungerecht sein oder zumindest so empfunden werden. Dies zu vermeiden würde allerdings eine Bereitschaft beider Parteien voraussetzen, im Wege des gegenseitigen Nachgebens zu einer einvernehmlichen Einigung zu kommen, was angesichts verletzter Gefühle oft nicht möglich ist. Im Strafverfahren ist ein faires Urteil hingegen eher Regel als Ausnahme.

Tatsächliche Gerechtigkeitslücken

Es gibt eigentlich auch keinen Grund für einen unschuldigen Angeklagten, sich nicht  von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen. Die notwendigen Auslagen des Angeklagten für seine Verteidigung trägt im Falle eines Freispruchs die Staatskasse (§ 467 StPO). Eine Gerechtigkeitslücke entsteht m.E. allerdings, wenn ein spezialisierter Verteidiger nach Stundenhonorar abrechnet4, dass durch die Staatskasse nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattet wird oder im Verfahren Privatgutachten notwendig werden. Auf diesen Kosten bleibt der Freigesprochene dann regelmäßig sitzen. Die Begründung, dass diese Auslagen nicht notwendig waren, kann jedoch nur in den seltensten Fällen überzeugen.

Wer nach alldem nun immer noch glaubt, in einem Unrechtssystem zu leben, sollte seinen Blick auf Russland, China oder Nordkorea richten, um sein Gerechtigkeitsgefühl neu auszutarieren.

 

  1. Selbst Rechtsanwälte lassen sich vor Gericht i.d.R. von einem Strafverteidiger vertreten, denn sonst ist es ihnen schon verwehrt, sinnvoll von ihrem Schweigerecht als Angeklagter Gebrauch zu machen. Wie soll sich dann erst ein juristischer Laie allein verteidigen? Nicht umsonst beträgt die Ausbildungszeit von Volljuristen 7-10 Jahre! []
  2. Das theoretische „Wollen“ setze ich jetzt einmal voraus – kaum ein Richter produziert absichtlich Fehlurteile. Ob andere Richter dann später entgegen jeder Wahrscheinlichkeit an der Richtigkeit des gefällten Urteils festhalten, steht auf einem anderen Blatt. []
  3. Eine Hauptverhandlung darf bis zu drei Wochen unterbrochen werden, § 229 Abs. 1 StPO. []
  4. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG sind regelmäßig nicht kostendeckend. Daher arbeiten nahezu alle spezialisierten Strafverteidiger nach festen Stundenhonoraren zwischen 200 und 600 Euro. []

10 Kommentare zu “Das subjektive Ungerechtigkeitsempfinden

  1. … und als Schöffe staunt man nur über die Prozessökonomie der Verfahrensprofis und hält ob der Geschwindigkeit ehrführchtig die Klappe…

  2. Ich glaube, dass auch nur entsprechende Leute extensiv kommentieren: Schauen Sie sich z.B. auch mal die Kommentare FAZ oder Spiegel an. Da schreiben teilweise manche extrem viele absurde Kommentare, die offensichtlich sehr weit von der deutlichen Merheitsmeinung entfernt sind. Das Internet ist natürlich ein Traum für solche Leute. Endlich können die ganzen Spinner ihre Hasstiraden los werden und auf unseren ach so bösen Staat schmipfen. Wenn man die Kommentare für bare Münze nehmen würde, kämen zwangsläufig zum Schluss, dass es in Deutschland schlimmer sein müsste als in China und Russland.

  3. Der Verweis auf Russland, China oder Nordkorea ist nur solange zutreffend, als man nicht selbst in Deutschland unschuldig verurteilt wird. In Deutschland wird man nicht erschossen, Glück gehabt! Doch viele Jahre im Gefängnis haben schon viele Unschuldige verbracht. Das Leben ist dann auch zerstört.

    • Deshalb habe ich die Fälle der tatsächlichen Fehlurteile (nebenbei bemerkt: mit denen ich hier im Büro täglich zu tun habe!) explizit schon im ersten Satz ausgenommen. Diese Fälle sind tragisch, das Leben der Menschen ist zerstört.

      In diesem Eintrag gehe ich aber der Frage nach, woher dieses zu beobachtene subjektive Ungerechtigkeitsempfinden kommen mag.

      • Natürlich kann man Deutschland nicht mit Nordkorea vergleichen. Das Unbehagen mancher ist m.E. dennoch erklärbar: Seit sich jedermann übers Internet informieren kann – nicht nur über die Leitmedien, sondern auch über Blogs wie diese – wird eben offenbar, dass Fehleinschätzungen oder gar Fehlurteile eben keine sehr seltenen Einzelfälle sind, sondern dass es durchaus eine gewisse Häufung gibt (sie haben damit ja nach eigener Auskunft täglich zu tun). Anders als bei der Wahl des Metzgers oder der Autowerkstatt hat ein zu Unrecht Beschuldigter aber nicht die freie Wahl, sich seinen genehmen gesetzlichen Richter auszusuchen. Demgegenüber ist das Risiko, von einem schlechten Metzger eine üble Wurst angedreht zu bekommen im Vergleich zu einem Fehlurteil zu vernachlässigen. Ersteres wirft man verärgert weg, letzteres bleibt dauerhaft kleben.

  4. „Ab­ge­se­hen da­von – das sagt ihm seine rich­ter­li­che Er­fah­rung – er­ge­ben sich aus sol­chen Un­ter­la­gen in den sel­tens­ten Fäl­len ir­gend­wel­che neuen Erkenntnisse.“
    Aha – und woher kommt diese richterliche Erfahrung, wenn man sich nie die Mühe gemacht hat, die Unterlagen anzusehen?

    Ein typischer Fall von „self-fulfilling prophecy“, würde ich sagen.

    • Natürlich hat der Richter sich in seinen ersten Dienstjahren sehr geduldig *alles* angesehen. Irgendwann stellt sich dann die Erfahrung ein!

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