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Stress ohne Grund?

Die Strafakte von dem Berliner Bad Boy Bushido wird wohl noch einmal geöffnet. Nachdem das Amtsgericht Tiergarten die Zulassung der Anklage wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung mit Verweis auf die verfassungsrechtlich geschützte Kunstfreiheit verweigert hatte, kommt nun noch einmal Bewegung in die Sache.

Denn auch ein Häftling aus der JVA Heidering fühlt sich durch den Song als Homosexueller verletzt und hat bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafantrag gestellt. Und er erhält prominente Unterstützung: Als Nebenklägervertreter wird Rechtsanwalt Gregor Gysi für ihn auftreten, der den Tatbestand einer Kollektivbeleidigung (ein Unterfall der Beleidigung gem. § 185 StGB) als erfüllt ansieht. Gysi: „Das hat mich sofort gereizt, weil es gegen Bushido geht!“

Wie nicht anders zu erwarten, hat das Amtsgericht Tiergarten allerdings auch hier die Anklage nicht zugelassen. Dagegen haben Gysi und die Staatsanwaltschaft Berlin sofortige Beschwerde (§§ 210 Abs. 2, 311 StPO) zum Landgericht Berlin eingelegt. Darüber wird allerdings erst Anfang nächsten Jahres entschieden werden.