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Strafanzeige gegen Strafrichterin in Eisenhüttenstadt

Eine Richterin am Amtsgericht Eisenhüttenstadt hat eine eigenwillige Auffassung vom Rechtsstaat. In ihren Urteilen werden Flüchtlinge als „Asyltouristen“ bezeichnet, die sich zu einem „Heer von Illegalen“ formierten, um in Deutschland ihren „Lebensunterhalt durch Straftaten“ zu sichern. Report Mainz hatte bereits im Juli über diese Richterin berichtet:


In der Sendung charakterisierte der Völkerrechtler Andreas Fischer-Lescano die Dimension des Unrechtsgehalts ihrer Urteilsbegründungen als so schwerwiegend, dass sie „den Boden des Rechts verlassen“ habe. Gegen die Richterin ist mittlerweile eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Volksverhetzung und Beleidigung anhängig, die vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) unterstützt wird. Der RAV-Vorsitzende Martin Heiming sagte, „dass durch die Verurteilungen eine Stigmatisierung erfolge und durch die Wortwahl der Richterin in den Urteilsbegründungen eine Diffamierung von Menschen stattfinde, die Schutz suchten und ihre Rechte wahrnehmen wollten. Ihre Äußerungen können Rassisten sogar zu Gewalttaten ermutigen.“

Es ist zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder den Sachverhalt äußerst sorgfältig prüfen wird und das Verfahren nicht voreilig einstellt.


2 Kommentare zu “Strafanzeige gegen Strafrichterin in Eisenhüttenstadt

  1. Das ist in dem Lande Brandenburg, auch vor dem AG Frankfurt an der Oder, keine Seltenheit.
    Da ist zu nennen Herr Richter B.
    In einem Zivilverfahren hatte ich gegen eine Maklerin Klage eingereicht, um die nicht rechtmäßig erworbene Maklercourtage zurück zu erhalten.
    Die Maklercourtage wurde mir in den Räumen der Hausverwaltung damit abgezweigt, im Sinne für die Maklerin.
    Mit der Maklerin hatte ich vorher keinen Kontakt gehabt. Dies kam erst in den Räumen bei der Hausverwaltung zustande.
    Aber erst, als diese mir auf anraten des Herrn X. [er habe persönlich keine Zeit, für die Wohnungsbesichtigung] und empfahl die „Mitarbeiterin“.
    Nachdem ich die Wohnung besichtigt hatte und dann bei der Hausverwaltung zusagte, wurde mir unmissverständlich mitgeteilt, dass ich erst einen Vertrag mit der „Maklerin“ zu unterzeichnen hätte.
    Anschliessend komme es zum dem Mietvertrag.
    Ich brauchte eine Wohnung, weil ich noch in Hotels übernachten musste. Da aber eine Sportveranstaltung in Frankfurt an der Oder – Deutsche Meisterschaften – stattfand, musste ich, weil alle Hotels, Pensionen etc. für diesen Zeitraum belegt waren auf Wohnungssuche gehen.
    Ich war auf Wohnungssuche, aber die gestaltete sich sehr schwierig, wegen der Wohnungsqualität.
    Auch war das Preisleistungsverhältnis nicht besonders gut.
    Somit musste ich eine teuere Wohnung der der Hausverwaltung nehmen.
    Sonst hätte ich jeden Tag von F-Oder bis Eisenhüttenstadt fahren müssen, das vierzehn Tage, da war in gezwungen, die Maklercourtage, zu bezahlen.
    Diese Wohnung habe ich nach neuerlicher Suche, ca. 1 Monat später wieder aufgegeben.

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