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Prozess gegen Ex-SPD-Sprecher Ciftlik droht zu platzen

Das Strafverfahren um den einstigen Shooting-Star der Hamburger SPD droht zu platzen. Im Jahr 2010 war Bülent Ciftlik wegen Vermittlung einer Scheinehe vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg zu einer Geldstrafe (150 Tagessätze zu je 80 Euro) verurteilt worden. Gegen dieses Urteil war Ciftlik, der alle Vorwürfe bestreitet, in Berufung gegangen; diese Berufungsverhandlung wird derzeit zusammen mit neun weiteren Straftaten, die ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legt, vor dem Landgericht Hamburg verhandelt.

Der jetzt bereits seit mehr als einem Jahr laufende Prozess droht zu platzen; Ciftlik wird seit anderthalb Monaten nach einem Verkehrsunfall in Indien festgehalten. Das Landgericht will an diesem Montag entscheiden, ob das Verfahren neu aufgerollt werden muss – oder ob in Abwesenheit des Angeklagten weiterverhandelt werden kann. Dabei geht es gem. § 231 StPO um die Frage, ob Ciftlik „eigenmächtig“ der Verhandlung ferngeblieben ist bzw. ob er dieses Fernbleiben selbst verschuldet hat – wenn nicht, müsste das Verfahren neu aufgerollt werden. Dies ergibt sich aus § 229 StPO, der zum Zwecke der Einheitlichkeit der Hauptverhandlung bestimmt, dass ein Strafverfahren maximal 30 Tage unterbrochen werden darf.

Aus der Sicht von Ciftliks Anwältin Gabriele Heinecke ist die Unterbrechungsfrist aber bereits jetzt verstrichen und der Prozess damit geplatzt. Ciftlik habe zuletzt am 28. Februar 2013 im Gerichtssaal gesessen, der nächste Prozesstermin sei erst am 12. April gewesen, begründet die Anwältin. Für die Staatsanwaltschaft wäre eine Neuauflage des Prozesses nach der langen Verhandlungsdauer und den hohen Verfahrenskosten „dramatisch“, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft betont.