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Fehldeutung von Indikatoren auf sexuellen Missbrauch

In der populärwissenschaftlichen oder pseudowissenschaftlichen Literatur, aber auch auf entsprechenden „Beratungsseiten“ im Internet werden häufig Listen auffälliger Verhaltensweisen publiziert (so z.B. auch in der Wikipedia), die als Indikator für einen stattgefundenen sexuellen Missbrauch von Kindern geeignet sein sollen.

Fehldeutung von Verhaltensauffälligkeiten als Missbrauchssignale

Als solche Missbrauchssignale werden regelmäßig u.a. selbstverletzende Handlungen, Rückzug, Berührungsängste, Distanzlosigkeiten, übermäßig sexualisiertes Verhalten, starker schulischer Leistungsabfall, Einnässen, Bauchschmerzen und Magersucht angeführt.

Solche „Symptomlisten“ orientieren sich an älteren empirischen Untersuchungen, nach denen bei Kindern, die Opfer eines sexuellen Miss­brauchs geworden sind, häufiger als bei nicht missbrauchten Kindern verschiedene körperliche Symptome oder Verhaltensauffälligkeiten festgestellt worden seien. Hieraus wird geschlossen, dass das Vorliegen derartiger Auffälligkeiten als Indikator für einen stattgefundenen Missbrauch gewertet werden könne. Manchmal werden sie teilweise auch als Früh­erkennungssignal für einen noch andauernden Missbrauch betrachtet.

Bei derartigen Schlussfolgerungen wird jedoch übersehen, dass nur dann von bestimmten Symptomen auf einen den Symptomen zu Grunde liegenden Zustand (hier: sexuelle Übergriffe) geschlossen werden könne, wenn sie für diesen Zustand hinreichend spezifisch sind. Die im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch beobachteten Auffälligkeiten sind allerdings ganz überwiegend unspezifisch – sie können auch als Folge vieler anderer belastender Ereignisse, wie etwa Trennung der Eltern, Überforderung in der Schule, emotionale Vernachlässigung o.ä. auftreten.1 Schon dadurch wird der Deutung von Verhaltensauffälligkeiten als Indikatoren für sexuellen Missbrauch die logische Grundlage entzogen.

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Die Aussagekraft dieser oft älteren Untersuchungen über Zusammenhänge von Missbrauchserfahrungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten sind jedoch aufgrund methodischer Probleme begrenzt. Bei einem Vergleich zwischen sexuell missbrauchten Kindern und einer nicht missbrauchten, klinisch auffälligen Vergleichsgruppe zeigte sich in der Mehrheit der Studien sogar, dass die sexuell missbrauchten Kinder niedrigere Werte aufwiesen als die nicht missbrauchten Kinder aus der klinischen Vergleichsgruppe.2

Gefahr des Zirkelschlusses beim Verdacht des Missbrauchs

So werden in totaler Verkennung zahlreicher wissenschaftlicher Befunde Verhaltensauffälligkeiten als Indikatoren für die Richtigkeit der behaupteten sexuellen Übergriffe fehlgedeutet, vor allem in Fällen, in denen sich das Gericht die erforderliche Sachkunde für eine Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Kindes selbst zutraut oder ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger es an aussagepsychologischer Sachkunde missen lässt. Die Urteilsgründe sind dann oftmals durch Zirkularität gekennzeichnet: Die fraglichen Symptome werden als Folge des sexuellen Missbrauchs gedeutet und damit das vermeintliche Geschehen nicht mehr kritisch hinterfragt. Wer aufgrund seines Alltagswissens eine bestimmte Erwartung hat, etwa dass bei dem Opfer eines sexuellen Missbrauchs regelmäßig auch Verhaltensänderungen zu finden sein müssten, benutzt diese vermeintlichen Wahrnehmungen unbewusst zur Bestätigung seines Vorurteils.3

Darüber hinaus sind sexualisierte Verhaltensweisen entwicklungsbedingt „normal“, wie das Oberlandesgericht Dresden im Beschluss vom 14. Mai 2013 (Az. 21 UF 787/12) zusammenfasst:

„Sexualisierte“ Verhaltensweisen von Kindern können je nach den konkreten Umständen auch Ausdruck eines Entwicklungs- und Reifeprozesses sein, sie sind nicht zwangsläufig Anzeichen für einen sexuellen Missbrauch.

Zusammenfassend ist im Ergebnis festzustellen, dass derartige Verhaltensauffälligkeiten einschließlich mutmaßlich altersinadäquater sexueller Verhaltensweisen nicht als Indikatoren für stattgefundenen sexuellen Missbrauch geeignet sind. Das Auftreten dieser Symptome ist somit weder ein Beleg für die Glaubhaftigkeit einer Aussage über sexuelle Missbrauchserlebnisse, noch kann aus dem Fehlen diesbezüglicher Verhaltensauffälligkeiten die Unglaubwürdigkeit einer entsprechenden Aussage abgeleitet werden – sie sind schlicht nicht aussagekräftig.

Weiterführende Informationen: Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB
 

  1. Köhnken, Verhaltensauffälligkeiten als Indikatoren für stattgefundenen oder andauernden sexuellen Kindesmissbrauchs?, in: Fabian/Nowara, Neue Wege und Konzepte in der Rechtspsychologie (2006) m.w.N. []
  2. Volbert, Gibt es Verhaltensindikatoren für sexuellen Missbrauch?, in: korasion – Fachzeitung für Kinder- und Jugendgynäkologie, Heft 10/2005 []
  3. Bender/Nack, Tatsachenfeststellung vor Gericht (3. Aufl. 2007) Rn. 89; Geipel, StV 2008, 271 [273] []

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