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Selbstleseverfahren, Band 146

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Unser juristischer Wochenrückblick im Selbstleseverfahren. Foto: PlaceIt.net

* Gewalt, Cannabis, Dosenravioli: Thomas Fischer über seinen endlosen Schulweg
* Zschäpe bekommt keinen fünften Pflichtverteidiger
* Lügen im Internet: Trennt Propaganda von Wahrheit!
* „Rabauken-Urteil“: Landgericht bestätigt Geldstrafe gegen Nordkurier-Redakteur
* Vergewaltigung erfunden? Freispruch nach denkwürdigem Verfahren
* Man­danten um mehr als 110.000 Euro betrogen
* Das Anrufen von Richtern gefährdet die öffentliche Sicherheit
* Auf Einreisende darf nicht geschossen werden
* Tatort: Sprechen wir doch mal über Sex


1 Kommentar zu “Selbstleseverfahren, Band 146

  1. Sie verlinkten mit dem Satz „Lügen im Internet: Trennt Propaganda von Wahrheit!“ einen Text, dessen erstes „Argument“ Propaganda zum leider noch immer ungelösten Fall MH17 ist:

    „Folgte vor einigen Jahren nur eine kleine Minderheit abstrusen Verschwörungstheoretikern, säen Propagandisten und Überzeugungsschwindler Zweifel bis tief in die bürgerliche Gesellschaft hinein: Haben nicht doch die Ukrainer das malaysische Passagierflugzeug MH17 abgeschossen […]“

    Ich finde, dieser argumentative Eröffnungssatz sagt eigentlich schon alles über den FAZ-Text aus. Die Wahrheit liegt zwar noch nicht auf dem Tisch, ist nicht ermittelt, aber wer „unsere Wahrheit“ nicht glaubt, der macht Propaganda, ist ein Lügner.

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