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Wer einen Montblanc bestellt hat, bleibt vertraulich

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied heute in der sog. Montblanc-„Affäre“. Jeder Abgeordnete des Deutschen Bundestages kann derzeit bis zu 12.000 Euro pro Jahr für Büro- und Geschäftsbedarf ausgeben, ohne darüber Rechenschaft ablegen zu müssen.

Bundestagsabgeordnete kauften im großen Stil Schreibgeräte von Montblanc

Eine große überregionale Tageszeitung wollte nun unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von der Bundestagsverwaltung Zugang zu Informationen über Anschaffungen, die die Abgeordneten des Deutschen Bundestages getätigt haben. Konkret ging es darum, welcher Bundestagsabgeordnete mit den 12.000 Euro wieviele Füllfederhalter der Marke Montblanc oder andere hochwertige Ausstattung wie etwa Digitalkameras oder iPods angeschafft und über ein Sachleistungskonto bei der Verwaltung des Bundestages abgerechnet hat.

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In den Vorinstanzen sind die Klagen gegen die ablehnenden Bescheide erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht hat einen Zugangsanspruch verneint, weil es insgesamt, auch bei den auf die Gesamtheit der Abgeordneten bezogenen Auskünften, ausschließlich um personen- und mandatsbezogene Informationen gehe.

Kein Recht auf Auskunft über personen- und mandatsbezogene Informationen

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (12 B 34.10) bestätigt, soweit der Kläger die Auskunft über die Anschaffungen von Abgeordneten unter Namensnennung begehrt hat. Bei diesen Auskünften handelt es sich um personenbezogene Daten aus Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Mandat stehen und durch das Gesetz besonders geschützt sind. Soweit der Kläger des Weiteren auch Auskünfte zu den Anschaffungen der Gesamtheit der Abgeordneten begehrt, bejaht das Bundesverwaltungsgericht einen Informationsanspruch. Insoweit geht es nicht um personenbezogene Daten, da nicht ersichtlich ist, wie aus solchen Angaben auch bei Nutzung zusätzlichen Wissens auf die Anschaffungen individualisierter Abgeordneter geschlossen werden kann.

Wir werden also demnächst in der Zeitung lesen können, wieviel Steuergelder die Abgeordneten in edle Schreibutensilien von Montblanc investiert haben. Steuerlich sind solche Schreibgeräte von Selbstständigen als Luxusgüter übrigens nicht ohne Weiteres steuerlich absetzbar.

BVerwG – 7 C 19.12 und 7 C 20.12 (noch nicht veröffentlicht)