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Nur 12 Euro netto

Deutsche Richter klagen, sie verdienten zu wenig. Anfang des nächsten Jahres muss der Zweite Senat am Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Besoldung der mehr als 20.000 Richter und 5.000 Staatsanwälte in Deutschland angemessen ist. Bei Verwaltungsgerichten sind derzeit einige Klagen anhängig, sieben haben die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

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Das Bundesverfassungsgericht entscheidet bald über die Richterbesoldung // Foto: Mehr Demokratie (CC BY-SA 2.0)

Greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben

Die Richter sehen vor allem ihre verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit gefährdet, seit im September 2003 der Bundesgesetzgeber das bundeseinheitliche Sonderzahlungsrecht aufhob und den Ländern die Befugnis zu eigenständigen Regelungen eröffnete. Sie bemängeln, die finanzielle Ausstattung der Richter sei greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben – im Zeitraum von 1983 bis 2010 etwa um 27 Prozent. Zudem würden heftige Einschnitte im Bereich der Beihilfe erheblich zur Gesamtbelastung ihrer Nettoeinkommen beitragen. Sehr konkret wird der Vorsitzende des Richterbundes in Nordrhein-Westfalen Christian Friehoff gegenüber dem „Spiegel“ (Ausgabe 49/2014, S. 41):

Die Politik erweckt immer wieder den Eindruck, als handelte es sich hier um Spitzenverdiener, dabei kommt eine junge Richterin auf einen Stundenlohn von 12 Euro netto.

So beziehe etwa eine 27-jährige, ledige Richterin oder Staatsanwältin zum Karrierebeginn (R1) in Hamburg derzeit 3.944 Euro brutto und zählt damit im Ländervergleich zu den Spitzenreitern. Das Schlusslicht bildet das Saarland mit 3.168 Euro. Je nach gewähltem Tarif in einer privaten Krankenversicherung verbleiben dem Staatsdiener so ca. zwischen 2.400 und 2.800 Euro netto. Im Vergleich der Länder des Europarats rangiert Deutschland bei den Einstiegsgehältern zwar in absoluten Zahlen im Mittelfeld; dass Richter allerdings bei Einstellung zehn Prozent weniger verdienen als der Durchschnitt der Bevölkerung gibt es sonst nur in Armenien.

Natürlich dürften dabei jedoch nicht die Vorzüge der Altersversorgung der Beamten vergessen werden, die selbst auf der niedrigsten Pensionsstufe dem entsprechen würden, was ein Rechtsanwalt mit einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro an Rente bekommt – und ein derartiges Einkommen ist bei Anwälten keinesfalls die Regel. Daher könnten sich Staatsbedienstete auf eine gut alimentierte Pensionierung freuen, während ein solcher Ruhestand den meisten Rechtsanwälten verwehrt bleibt, die weit bis über das Rentenalter hinaus arbeiten (müssen).

Einschnitte bei der Richterbesoldung trotz hoher Arbeitsbelastung

Für den Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle wird dies kein leichtes Verfahren sein, will man sich nicht dem Verdacht aussetzen, man entscheide als Betroffener. Schließlich unterliegen er und einige seiner Kollegen als Professoren (W-Besoldung) in etwa den gleichen Einschnitten wie die R-Besoldeten. Erwartet wird ungeachtet dessen ein wegweisendes Urteil, bei dem es im Kern um die Frage gehe, wie viel dem Staat ein funktionsfähiges Rechtssystem wert ist.

Nach dem Bericht des „Spiegel“ werde der Staatsdienst deshalb für Jura-Absolventen auch zunehmend unattraktiv: Inzwischen würden mehr Kandidaten ohne Prädikatsexamen eingestellt als dies bislang der Fall war – im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm im laufenden Jahr etwa ein Drittel, die „nur“ befriedigende Noten vorweisen konnten. Dabei sei keineswegs mehr davon zu sprechen, dass man im Justizbetrieb eine „ruhige Kugel“ schieben könne: Vor allem für junge Richter habe die Belastung stark zugenommen, so dass eine 60-Stunden-Woche heute in der Zeit als Proberichter „völlig normal“ sei.

Morgen – am 3. Dezember 2014 – wird dazu die mündliche Verhandlung über sieben konkrete Normenkontrollverfahren stattfinden. Zwei Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen betreffen die Frage, ob die Alimentation nordrhein-westfälischer Richter der Besoldungsgruppe R1 in 2003 verfassungsgemäß war (Az. 2 BvL 17/09 und 2 BvL 18/09). Vier Vorlagen des Verwaltungsgerichts Halle betreffen die Besoldungsgruppe R1 in den Jahren 2008 bis 2010 des Landes Sachsen-Anhalt (Az. 2 BvL 3/12 bis 2 BvL 6/12). Gegenstand einer Vorlage des Verwaltungsgerichts Koblenz ist die Alimentation eines Leitenden Oberstaatsanwaltes in der Besoldungsgruppe R3 in Rheinland-Pfalz seit 1. Januar 2012 (Az. 2 BvL 1/14).

Nachtrag: Die Süddeutsche Zeitung zu Richterbezügen: „Weniger als das Gesetz erlaubt“


29 Kommentare zu “Nur 12 Euro netto

  1. Ich werde den nächsten Richter an diese Klagen erinnern, wenn er meint, dass die Mittelgebühr in einer durchschnittlichen Strafsache maßlos übertrieben ist und wir uns doch gefälligst mit einem Betrag knapp über Mindestgebühr bescheiden könnten. Da kommt dann nämlich ein Stundenlohn weit unter 12 EUR bei raus.

  2. Ich möchte als Richter gerne mal ein Beispiel geben:

    In NRW liegt die Einstiegsbesoldung nunmehr bei stattlichen 3.793,48 €. Die Richter erhalten nicht 14, sondern 12,3 Monatsgehälter. Das entspricht einem Jahresbrutto von etwa 46.660,- €. Daraus errechnet sich ein Jahresnetto von etwa 34.848,- €, also 2.904,- € im Monat (im Dezember mit Weihnachtsgeld etwas höher, im Rest des Jahres entsprechend niedriger). Davon abzuziehen sind noch etwa 250,- € Anteil an der privaten Krankenversicherung. Gesetzlich versichern können wir uns nämlich nur mit enormem Aufschlag, da Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht gezahlt wird. Bleibt einem jungen Richter also ein monatlicher Nettverdienst von etwa 2.650,- €.

    Die wöchentliche Regelarbeitszeit liegt in NRW derzeit bei 41 Stunden (oder 42), allerdings sind die Amtsgerichte derzeit mit etwa 120% belastet (Zahlen des Ministeriums). Ein Amtsrichter bekommt pro Woche also 120 % der Akten vorgelegt, die er in 41 Stunden bearbeiten kann, arbeitet also de facto im Durchschnitt 49,2 Wochenstunden. Dass ein junger Richter ohne Berufserfahrung naturgemäß deutlich länger braucht, dürfte auf der Hand liegen. Den Nettostundenlohn mag sich nun jeder selbst ausrechnen.

    Dazu kommt, dass ein junger Richter im Bezirk des OLG Hamm in den ersten drei Jahren (Proberichterzeit) im Grunde von heute auf Morgen versetzt werden kann, und zwar in ganz NRW, von Siegen bis Münster, von Essen bis Bielefeld. Tägliche Fahrten zur Arbeit von hundert Kilometern sind keine Seltenheit, und begegnen kann man dem nicht einmal durch Umzug: Denn man könnte ja von heute auf morgen ganz woanders hin versetzt werden. Also heißt es: Alles, was pendelbar ist, wird gependelt, bei längeren Wegen muss eben ein Zimmer angemietet werden. Das alles sind Kosten, die von jungen Richtern zu stemmen sind. Die Pendlerpauschale bringt da wenig.

    Wenn Sie das ganze mal prüfen wollen, nehmen Sie doch exemplarisch einen x-beliebigen Geschäftsverteilungsplan von 2013, suchen die „Richter“, also diejenigen ohne den Zusatz „am AG“ oder „am LG“ und suchen diese im Geschäftsverteilungsplan 2014. Sie werden Sie finden: Nur wahrscheinlich nicht mehr am selben Gericht.

    Sicher haben Richter auch Privilegien: Eine stattliche Pension (wobei es unfair ist, dem jungen Richter die aktuellen Zahlen vorzuhalten: Einem 35-jährigen hält man auch nicht die aktuelle Durchschnittsrente vor, sondern diejenige, die er tatsächlich erwarten kann, und bei Facharbeitern mag bitte auch die Betriebsrente mit eingerechnet werden), ein sicherer Job (allerdings nahezu ohne Aufstiegsmöglichkeiten, R3 ist fast unerreichbar) und freie Zeiteinteilung (die aber auch Arbeit an Wochenenden und teils auch Nachts umfasst).

    Ich denke aber insgesamt, dass die derzeitige Vergütung im Zusammenspiel mit der Arbeitsbelastung nicht ausreicht, um den Job für Berufsanfänger mit den geforderten Spitzenexamina attraktiv zu gestalten.

    Ärgerlich wird es, wenn man sich in der Diskussion auch noch mit Kommentaren wie dem von „chrisamar“ auseinander setzen muss. Was soll dieser Unfug? Der Durchschnittslohn wird nicht „von der Bundesregierung festgelegt“, sondern statistisch ermittelt. Wie genau errechnet sich aus einem Bruttolohn von 3168,- € abzüglich Steuern und Krankenversicherung einen Nettolohn von 3.000,- €? Und in welchem Bundesland erhalten Richter noch 14 Monatsgehälter? Ach ja, und 42.000 minus 24.000 sind sicher nicht 26.000…

    Man darf sicher der Meinung sein, Richter und Staatsanwälte verdienten zu viel: Aber dann möge man das bitte anhand der realen Zahlen, nicht anhand irgendwelcher Phantasiezahlen begründen.

    • @or: @Briag:
      Ich bin 26 Jahre alt und seit zwei Monaten Volljurist.Ich habe mir von Herzen gewünscht, bei einer Staatsanwaltschaft anfangen zu können.
      Ich habe mich bundesweit beworben, aber nur absagen erhalten, obwohl ich stets gute Noten im strafrechtlichen Bereich hatte.
      Die Wahlstation bei einer GeSta und der damit einhergehenden Kenntnis wurde nicht weiter honoriert.

      Fazit: Es scheint noch immer genug zu geben, die es machen wollen. So schlecht verdient man offensichtlich nicht…

    • @Briag:
      Aus der Entscheidung eines Landgerichts:

      Wie vielfach an anderer Stelle betont, ist der im Haftbefehl zitierte Fluchtanreiz nicht durch eine angeblich »hohe Straferwartung« begründbar, auch wenn diese Leerfloskel in vielen Gerichtsentscheidungen nicht ausrottbar scheint. Sie ist schlicht gesetzwidrig, soweit sie nicht auf weitere Umstände gestützt werden kann

      Für solche Entscheidungen, wie sie in dem Beschluss bemängelt werden (und es scheint kein Einzelfall zu sein), sind selbst 12 Euro Stundenlohn noch viel zu viel.

      Solange Richter derart schnell und gesetzeswidrig Haftbefehle austeilen, die dann ja fast automatisch zu Haftbeschwerde zurück kommen und zu Haftprüfungen führen und außerdem noch dem strengen Beschleunigungsgebot unterliegen, kann die Jammerei nicht wirklich überzeugen.
      Das ist das lustige an der Justiz: Sie hat ihre Arbeitsbelastung zum großen Teil selbst in der Hand macht sich aber Mehrarbeit, indem rechtswidrige Haftbefehle ausgestellt werden und darüber hinaus noch Möglichkeiten, die das Gesetz vorsieht um Verfahren einzustellen nicht genutzt.
      Dann ist es aber auch einmal gut mit der Jammerei.

      • @Hans Klar: Der Kommentar passt überhaupt nicht in diese Diskussion, schon gar nicht als Antwort auf den Kommentar des Richters, von dem wir nicht mal wissen, ob er Strafrichter oder vielleicht RiVG.

        • @Strafakte.de:
          Ich finde schon, dass die Antwort passt:
          Denn das Landgericht bemängelt in der Entscheidung offensichtlich, dass Richter -nicht nur in Einzelfällen- ihre Arbeit nicht machen, ja sogar gesetzeswidrig handeln. Und Briag schreibt, dass die Vergütung für die Richter mit Spitzenexamina nicht ausreicht.
          Da stellen sich die Fragen:
          – Wo sind diese „Spitzenexamina“ auf Seiten von Staatsanwälten und Richtern wenn reihenweise gesetzeswidrige Haftbefehle ausgeteilt werden und wieso sollte man Richtern und Staatsanwälten für gesetzeswidrige Tätigkeiten auch noch mit einem hohen Einkommen belohnen?
          – Warum schaffen sich Richter ihre eigene Mehrfacharbeit zunächst einen rechtswidrigen Haftbefehl in Vollzug zu setzen, der dann in Form von verschiedenster Mehrarbeit auf sie zurück kommt, anstelle ihn zum Beispiel gar nicht erst zu erlassen wenn sie rechtswidrig wären) oder sie nicht in Vollzug zu setzen? Untersuchungen zeigen zum Beispiel, dass in Bayern wesentlich mehr Untersuchungshaft angeordnet und vollzogen wird, als in anderen Bundesländern. Sind die Bayern etwa krimineller als die anderen oder schafft sich die Justiz da selbst Mehrarbeit?

          Wenn die Arbeitsbelastung so groß und Richter so bedauernswert wären, dann könnten sie selbst an diesen Stellen sofort für Abhilfe schaffen. Wenn das nicht getan wird, liegt der Schluss nahe, dass es nicht so schlimm sein kann. Trotzdem bleibt es natürlich legitim, sich über die eigene Arbeitsbelastung zu beklagen, das steht außer Frage.

          Es spielt auch keine Rolle, ob Briag Straf- oder Zivilrichter ist, er hat sich in seinem Beitrag auf Richter allgemein bezogen.

          • @Hans Klar:
            @Strafakte: „Ha­ben Sie schon ein­mal (im Um­kehr­schluss zu Ih­rer These) über­legt, dass der Rich­ter den Haft­be­fehl auf eine ge­setz­wid­rige Be­grün­dung stützt, ge­rade weil die Be­grün­dung da­mit schnell geht und für eine ein­ge­hende Be­grün­dung keine Zeit ist?“

            Was ja dann sogar den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllen würde…….
            Der Weg eines Haftbefehls ist aber doch ein anderer: Die StA beantragt, der Richter prüft. Wenn der Richter aus Zeitmangeln nicht selbst prüfen mag, dann übernimmt er einfach den Antrag der StA. Es besteht aber für den Richter auch bei Zeitmangel kein Grund einen rechtswidrigen HB auszustellen, denn er könnte die StA veranlassen, für eine rechtlich haltbare Begründung zu sorgen, die er dann einfach unterzeichnet. Aber selbst das passiert in diesen Fällen nicht. Da versagen also schon mindestens zwei der angeblichen „Spitzenjuristen“, die dafür auch noch mehr Geld wollen.

            Meiner Ansicht nach ist kein Richter gezwungen rechtswidrige Haftbefehle auszustellen auch nicht aus Zeitmangel.
            Daneben steht es natürlich außer Frage, dass es für einen rechtswidrigen Haftbefehl, bei dem der Richter in seiner Funktion als verfassungsrechtliche Kontrollinstanz staatlicher Gewalt, eklatant versagt, keinerlei Rechtfertigung gibt.

          • @Hans Klar: Grundsätzlich – was rechtswidrige Haftbefehle angeht – mögen Sie Recht haben. Es passt trotzdem nicht in diese Diskussion.

            Abgesehen davon: Haben Sie schon einmal (im Umkehrschluss zu Ihrer These) überlegt, dass der Richter den Haftbefehl auf eine gesetzwidrige Begründung stützt, gerade weil die Begründung damit schnell geht und für eine eingehende Begründung keine Zeit ist? Ich kann mir vorstellen, dass es in 90% aller Fälle gut gehen würde und nur in weniger als 10% jemand auf die Idee kommt, die Begründung anzugehen.

            Dann würde es sich für den Richter „zeitlich rechnen“, was natürlich nicht tragbar wäre, wenn der Zeitdruck schon derart hoch wäre.

    • @Briag: Für wenig hilfreich halte ich allerdings den Kommentar eines Kollegen im „Spiegel“:

      Obwohl der 52-Jährige stellvertretender Abteilungsleiter ist, wird er nach „R1“ bezahlt, der niedrigsten Besoldungsstufe. Er behauptet nicht, dass seine knapp 6000 Euro brutto monatlich wenig seien, aber „zu großen Sprüngen reicht das bei einer Familie mit zwei Kindern nicht“.

      Um auszuloten, ob 6.000 Euro brutto pro Monat (also etwas über 5.000 Euro netto) „zu großen Sprüngen“ ausreichen, ist ein Vergleich zu einer Hartz IV-Familie mit 2 Kindern angemessen, die mit monatlich 1.228 Euro + Miete auskommen muss. Da drängt sich dann doch die Frage auf, wie diese Familie davon leben soll.

      • @Richterbesoldung: 6000 Euro brutto führen zu über 5.000 Euro netto? Ich fürchte, das haben Sie nicht nachgerechnet.
        Beim Vergleich mit einem Hartz-IV-Bezieher übersehen Sie außerdem etwas: für den Hartz-IV-Bezug müssen Sie gar nichts können, für den Bezug von R1 müssen Sie eine jahrelange Ausbildung durchlaufen, (bisher, aber offenbar inzwischen nicht mehr so sehr) Bestnoten in zwei Staatsprüfungen erringen und dann auch noch arbeiten. Dafür möchte der R1-Bezieher doch schon gerne sich ein Häuschen, ein schönes Auto und vielleicht auch einmal gelegentlich Urlaubsreisen gönnen können – warum sonst die ganze Plackerei? Glauben Sie, Sie bekommen in diese Posten diejenigen Leute, die Sie dort haben wollen, mit dem Argument, es sei doch mehr als Hartz-IV?

        • @HD: Es ging mir lediglich darum aufzuzeigen, dass jemand mit 6.000 Euro im Monat meint, keine „großen Sprünge“ machen zu können, wobei ihm ca. 3.000 Euro mehr zur Verfügung stehen als einer Hartz IV-Familie.

          Mehr wollte ich damit nicht sagen. Schon gar nicht, was Sie wegen der Ausbildung da hinein interpretieren.

  3. Und damit hier kein falscher Eindruck entsteht: Im Moment habe ich Urlaub – während der Arbeitszeit wäre mir ein (solch langer) Beitrag sicher nicht möglich.

  4. Bei aller Sympathie für die geschätzten Richter: So ist das im Öffentlichen Dienst.
    Bin selber promovierter Akademiker, aber mit E13 hat man da auch nicht mehr raus. Und mit 27 war da noch nicht dran zu denken.
    Dass wir Staatsbediensteten generell zu wenig verdienen, steht auf einem anderen Blatt. Warum die Richter da besonders herausgehoben werden müssen, kann ich nicht nachvollziehen.

    • @Adrian: Das Einkommen der Richter soll ihre verfassungsmäßig geschützte Unabhängigkeit garantieren – oder mit anderen Worten: Sie gegen Bestechlichkeit immun machen. Das ist meiner Ansicht nach nicht so ganz unwichtig.

  5. Ich bin morgen auf die Schlagzeile der Bild-Zeitung gespannt: „Richter verdienen 30 Prozent zu wenig“ – und die Kommentarfunktion wird wegen Überlastung gesperrt. Die Leute werden es nicht ertragen können, weil sie nur den Vergleich zu ihnen bekannten Gehaltsgruppen sehen und sich bei den Juristengehältern nicht auskennen.

    Ich bin 32 R1 und verdiene 3000 Euro netto, abzüglich 200 Euro Krankenversicherung. Aber ich mag meinen Job, so dass es gar nicht mehr so weh tut, dass ich bis vor zwei Jahren in der Großkanzlei das Doppelte verdient habe.

  6. Ich stimme voll zu, dass wir keinen Beamtenstatus brauchen! Wie überflüssig diese Einrichtung ist, hat man ja in den vergangenen Wochen gesehen, als quasi – laut Politik und Wirtschaft – Deutschland kurz vor dem Kollaps stand, weil die Bahn bestreikt wurde. Oh Moment… Beamten hätten nicht streiken können. Na, ja gut. Aber ich glaube es wäre super, wenn Polizei, Justiz (inklusive JVA-Angestellte) streiken könnten. Das würde bestimmt nichts machen…

    Der Beamtenstatus ist selbstverständlich notwendig! Muss er in der aktuellen Form bestehen? Dafür fehlt mir Detailkenntnis. Aber in jedem Fall ist das Problem in Deutschland nicht, dass es im Land zu wenig Geld gibt, sondern nur, dass es seit Jahren nur in eine Richtung fließt.
    Wieso hier allerdings ein Facharbeiter mit einem Richter verglichen wird, erschließt sich mir nicht. Der Ausbildungsaufwand ist ein ganz anderer. Es obliegt jedem selbst Richter oder generell Beamter zu werden. Das Gras des Nachbarn ist immer grüner, nicht wahr?

    Der öffentliche Dienst wird generell zu schlecht bezahlt, dies ist kein Problem der Justiz. Unbestechlich sollten alle Staatsbediensteten sein, nicht nur Richter.Was zu hohe Arbeitszeiten angeht: Davon kann ich ebenfalls ein Lied singen, auch dies ist kein Unikum der Justiz.

  7. 6 041 123 Personen beziehen laut BILD Hartz IV – Unterstützung, im Schnitt pro Haushalt 843,– Euro / Monat. Als Rechtsreferendar liegt man unterschiedlich, je nach Bundesland, etwas darüber ( bei eher 50 statt
    40 Stunden Arbeit / Woche ). Da dürfte ein Betrag von ~ 2500,–
    Euro netto / Monat ( oder mehr ) doch beruhigend wirken.

    Weniger nach Wirtschaftswunder sieht da aus, dass dies einem Betrag von eher 2000 – 2200,– DM / Monat für das Jahr 2001 entspricht
    ( hinsichtlich der realen Kaufkraft 1 DM 2001 ca. 1 Euro per 2014 ).

    Mich beschleichen gemischte Gefühle, wenn ich die Referendarbezüge
    der späten achtziger Jahre ( ca. 1400,– DM im Monat netto ) umrechne
    in Euro 2014. Die Kaufkraft von 1400,– DM 1988 dürfte bei eher 3000,– Euro 2014 liegen, aber das unterschreibe ich sicher nicht so.

    Basis dieser perfiden Rechnung ist eine hypothetische Inflationsrate von 6% p.a. seit dem Ende der achtziger Jahre. Nicht die wunderbar reale
    offizielle.

  8. Weswegen ich niemals in den Justizdienst gehen würde: die Tätigkeit an sich ist interessant, aber ich habe keine Lust, mich unablässig dafür beschimpfen zu lassen, nicht gratis zu arbeiten. Jeder Abteilungsleiter in der Wirtschaft, auch ohne jahrelanges Studium sondern mit kaufmännischer Lehre, verdient mehr, als ein normaler Amtsrichter. Bei gänzlich anderer (niedrigerer) Verantwortung und ganz anderer Qualifikation.

    Kein Wunder, dass Jungjuristen den Justizdienst scheuen und lieber in die Privatwirtschaft gehen (dass die Justiz zumindest bisher kein Nachwuchsproblem hat liegt nicht zuletzt daran, dass so bei den Neueinstellungen gespart wurde, dass auch kaum offene Stellen zu besetzen sind und irgend jemand findet sich dann halt doch.

    Nur: die Zahl der Absolventen mit beiden Staatsexamina sinkt seit Jahren (entgegen des allgemeinen Trends zu immer mehr Studenten). Das wird sich verschärfen, sobald die geburtenarmen Jahrgänge richtig durchschlagen und gleichzeitig zahlreiche Justizbeamte in Pension gehen (vgl. aktuell hohe Zahl von Richtern und Staatsanwälten in den 50ern).

    Da wird es dann zu ganz massiven Problemen kommen, denn schon jetzt ist die Justiz personell ja auf Kante genäht.

    Achja liebe Mitbürger: man kann der Justiz nicht eine ordentliche Finanzierung verweigern, mit dem Hinweis darauf, nicht immer mit der Leistung der Justiz zufrieden zu sein (Verfahrensdauern usw.).

    Und jeder von uns will, gerade wenn er unschuldig vor Gericht steht weil ein Verdacht auf ihn fällt, doch Richter und Staatsanwälte, die ihre Akten nicht mit der Stoppuhr getimt bearbeiten müssen, sondern Zeit haben, jedem Faden nachzugehen. So wird ein Schuh draus.

  9. Das Thema ist ja nicht mehr brandaktuell, dennoch möchte ich an dieser Stelle meine Verwunderung zum Ausdruck bringen. Zunächst: Richter sind Juristen. Wer nun behauptet jeder Jurist der nicht in den Staatsdienst geht würde gleich mit einem Einstiegsgehalt von >T€ 100 im Jahr anfangen, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann oder streut gezielt falsche Informationen. Ja, es gibt sie natürlich diese Kanzleien mit meist angloamerikanischem Namen, wo man so ein Gehalt bekommt. Allerdings sollte man dann auch gleich mindestens zwei mal ein gut haben, einen Doktortitel plus ausländischen Abschluss, vorzugsweise in den USA und nach Möglichkeit nicht älter sein als 25 maximal 26. Wer dann diese Voraussetzungen erfüllt ist zunächst auf dem Papier ein Topjurist und in der Tat weit entfernt von einem Richter, mit einem lächerlichen VB ohne jegliche sonstige Weihen. Was wird von einem solch einem Kandidaten nun erwartet der in einer solchen Kanzlei anfängt? Unabhängig vom Einstiegsgehalt ist ein 12 Stunden Tag schon eher ein angenehmer Tag, morgens nach dem Aufstehen bitte Emails prüfen, vor der Fahrt zur Arbeit noch einmal, ggfls. natürlich drauf reagieren. Ankunft im Büro zwischen 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr. Bestenfalls zwischen einmal die Woche 18:00 Uhr – 19.00 Uhr gemeinsamer Besuch mit dem Büro im Fitnessstudio, danach /sonst noch munter weiterarbeiten bis 21.00 Uhr, ab da dann fakultativ. Samstags wird auch gearbeitet, vielleicht nur 8 stunden, Sonntags, ggfls. den ganzen Tag frei, aber auch nicht immer, oft genug muss man Sonntag Nachmittag schon wieder zum Flughafen und irgendwo hin fliegen. Für diese Arbeit bekommt man natürlich mehr Geld als für den Richter der ab 12:00 Uhr Mittags meist schon nicht mehr zu erreichen ist, weil er ja Homeoffice macht, böse (Sarkasmus an) gesagt natürlich gerade bei schönem Wetter. Irgendwann wechselt man dann aber in die Wirtschaft oder eine andere Kanzlei und verdient entsprechend weniger, lebt aber gesünder.

    Das Gros der Juristen nimmt aber einen anderen Weg. Meist fängt man mit den Qualifikationen in einer kleinen bis mittleren Kanzlei an, 3-6 Anwälte plus Refas und bekomm ein Bruttogehalt von knapp 3T€, aber eben nicht als Beamter, sondern als normaler AN mit entsprechenden Abzügen. Da bleiben dann bei Steuerklasse 1 irgendwo so € 1.800 über. Unterhalb des VB oder guten befriedigend bleibt nur der Weg in eine Selbständigkeit mit oftmals über Jahre niedrigsten Gewinnen (ein Kollege von mir hat in den ersten 4 Jahren pro Jahr um die T€ 15 an Gewinn nur gemacht) oder ein Angestelltenverhältnis bei einer Versicherung als Sachbearbeiter. Selbst wer das Glück hat und als Angestellter RA arbeitet verdient teilweise unter € 2.500,00, zumindest in den ersten Jahren.

    Fazit, ein Richter steht mit einem Einstiegsgehalt von knapp € 4.000,00 sehr gut da. Zudem steigt sein Gehalt, ohne das er irgendetwas leisten müsste bzw. er muss nur soviel leisten, dass er nicht entlassen wird, Beförderung kommt. Dazu flexibelste Arbeitszeiten. Schließlich die Rente. Sorgt der normale Anwalt entsprechend privat vor, verschwinden auch ganz schnell mal € 500-1000 in BU und Rentenversicherung, da bleibt dann auch nicht mehr soviel über. Als Richter bin ich da wesentlich besser abgesichert.

    Sofern hier nun behauptet wird „dass Richter allerdings bei Einstellung zehn Prozent weniger verdienen als der Durchschnitt der Bevölkerung gibt es sonst nur in Armenien“ ist mir völlig unverständlich. Ich arbeite mittlerweile in einem großen Unternehmen. Dieses zahlt keine schlechten Gehälter, dass allerdings Azubis oder Uniabsolventen mehr als € 3.000,00 als Einstiegsgehalt bekommen ist eher die große Ausnahme, vielleicht von Informatikern einmal abgesehen.

    Dass der eine oder andere Jurist mehr mit bloßem befriedigend sich in den Justizdienst verirrt ist wohl auch nur ein Vorwand, um die vermeintliche niedrige Bezahlung zu heben. Es gibt immer noch genug Bewerbungen, nur scheint diese wohl nicht mehr nur blind auf die Note abzustellen sondern im Assessmentcenter auch den Juristen eine Chance zu geben die nicht nur auf in der Theorie top sind sondern auch andere Qualitäten besitzen. Zudem, warum sollte auch der Justizdienst für Juristen das Nonplusultra sein? Für manche ist es dies, für andere nicht, bei der noch immer vorhandenen großen Zahl an Absolventen gibt es letztlich immer noch genug die sich für den Beruf des Richters interessieren.

    Letztlich, dies ist sicherlich das schwächste Argument, die Arbeit die Richter heute leisten ist tlw. erschreckend, tlw. auch sehr gut, keine Frage, aber das ein Richter mit größter Perfektion arbeitet kann ich aus meiner Praxis nicht bestätigen.

    M.E. nach ist die Bezahlung von Richtern, gemessen am Rest der Juristen völlig ausreichend

  10. Die Diskussion lässt ein bisschen außer Acht, dass sich jeder Diener eben auch anschauen sollte, wie voll der Säckel des Burgherrn ist, bei dem er anheuern möchte. Sich davon abzukoppeln, indem man sich (im Nachhinein) für einen “Diener der besonderen Art erklärt” ändert nichts daran, dass der Säckel leer bleibt. Warum bestimmte Noten hieran etwas ändern sollen, muss unklar bleiben. Diese lassen keine Anwartschaft entstehen, daher sind sie kein Argument. Wem es auf den wirtschaftlichen Erfolg ankommt, wem also das soziale Prestige nicht ausreicht, der sollte – in einer Marktwirtschaft ist das eben so – Unternehmer werden und nicht jammern.

    • Der Burgherr hat es selbst in der Hand, wie voll seine Schatztruhe ist. Die Steuersenkungsmentalität der letzten 20 Jahre hat erheblich dazu beigetragen, dass die Staatseinnahmen zu gering sind. Es ist nach wie vor kein Grund erkennbar, warum der Spitzensteuersatz von 53% zu Kohls Zeiten auf 42% zu Schröders Zeiten sinken musste (derzeit wieder 45%), warum es nach Abschaffung der Vermögenssteuer durch das Bundesverfassungsgericht nicht einmal einen Versuch gab, eine verfassungsmäßige Vermögenssteuer wieder einzuführen (was möglich ist), warum Kapitalerträge mit pauschal 25% abgegolten werden, anstatt sie entsprechend der Einkommenssteuer einkommensabhängig zu erheben, warum die Erbschaftssteuer so ausgestaltet ist, dass sie trotz jährlich vererbten Vermögens von über 100 Mrd. Euro nur 4 Mrd. Euro erbringt. Alles dies sind steuerliche Regelungen, die die Einkommensstarken und Vermögenden entlasten und zu einer chronischen Unterfinanzierung des Staates führen.

      Der Zustand der öffentlichen Haushalte und die „drohende“ Schuldenbremse sind angesichts dessen ein ziemlich schwaches Argument gegen die angemessene Besoldung von Richtern und Staatsanwälten (oder sonstigen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst).

      • Diese Argument gilt nur für denjenigen, der sich nicht darauf einstellen konnte (und noch nicht in Pension ist). Für alle anderen gilt dasselbe wie für den Opelaner in Bochum, der wusste, dass der Laden schließt

        Alles andere ist eine politische Frage.

        Daher versteckt sich wohl eher hinter dem Argument der “Angemessenheit der Besoldung” eine politische Frage, und die sollte in der politischen Arena geklärt werden.

        Es ist Übrigens auffallend, dass die Argumentationsstruktur hier der der Mediziner ähnelt, die sich stets die Höchstverdiener-Kollegen in den USA als Vorbild nehmen, um dann direkt festzustellen, dass sie unterbezahlt sind…

        Ein bisschen mehr Demut vor dem Souverän wäre schon angebracht.

        (Und Demonstrationen in Robe – wie in Düsseldorf – schicken sich nicht. Gewisse Dinge tut man als Richter einfach nicht).

  11. Renten und Pensionen

    Ein Deutscher Rentner kann max. € 2350,00 an Rente erhalten.
    Vollkommen egal, wie viel dieser in die Rentenkasse eingezahlt hat.

    Die durchschnittliche Deutsche Pension beträgt bereits heute € 2800,00.

    Es gibt keine verarmten Pensionäre. Aber ein Überzahl von verarmten Rentnern.

    In Österreich sind die viel zu hoch bemessenen Pensionen an die Staatskasse in monatlichen Raten zurück zu zahlen.

  12. Der Durchschnittslohn wird von der Bundesregierung festgelegt.
    Z.Z. beträgt dieser netto € 24.000,00
    Bei € 3000,00 netto für den Richter auf Probe, welcher 14 Gehälter für statistisch 9 Monate Anwesenheit bekommt, sind das € 42.000,00.
    Das sind immerhin jährlich € 26.000,00 mehr, als das durchschnittliche Einkommen.
    Dazu kommen weitere Privilegien.

    Einem qualifiziertem Facharbeiter steht laut Tarif ein Jahreseinkommen von € 40.000,00 zu.
    Eingewanderte Facharbeiter arbeiten bereits ab € 32.000,00. Diese Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt hat zur Folge, dass in Deutschland unter Tarif auch für nicht eingewanderte Facharbeiter bezahlt wird.

    Im Jahr 2014 wird / wurde von jedem eingenommenen Steuer-€ mehr als 40% für Sold und Pension ausgegeben.

    Im Jahr 2030 werden es bereits 78% von jedem Steuer-€ sein.

    Die Angaben einer 60 Stunden Woche für Richter auf Probe, lesen wir hier. Nachweise werden allerdings nicht erbracht.

    Polemisch:

    Es gibt in Deutschland keine öffentlichen Toiletten mehr. Aber jedes Kaff ein Amtsgericht.

    Der Staat hat auf veränderte wirtschaftliche und soziale Strukturen zu reagieren.
    In unseren liberalen Nachbarländern wie CH und A, wurde der Beamtenstand abgeschafft. Zu teuer und zu ineffizient.

    Mit freundlichem Gruß

    • @chrisamar:

      Das ist eine der Parolen, die in den 1990ern populär waren, aber sich als Bumerang erwiesen haben. So muss zB Österreich heute mehr für die Angestellten ausgeben, die früher verbeamtet wurden – zusätzlich haben diese Streikreicht und sind nicht mehr in einer Dienstweg-Hirarchie inkl. zusätzlichen Disziplinarmaßnahmen eingebunden, sondern „nur noch“ dem ganz normalen Arbeitsrecht unterworfen.

      Der Staat und somit der Steuerzahler erzielt durchaus eine geldwerte Ersparnis dadurch, dass er besonders große lebenslange Sicherheit (bis hin zur Beamtenpension) bietet, dafür die Beschäftigten zu Abstrichen bereit sind. Mal ganz unjuristisch merken wir das zB als regelmäßige Fahrgäste der Bahn. Streiken konnten die früheren Beamten der Bundesbahn nicht. Es kann sich jeder selbst seine Gedanken dazu machen, ob wir alle kollektiv wirklich reicher und besser dran sind, wenn wir alles privatisieren, deregulieren, Strukturen in der Fläche zusammenstreichen und unter einen Unterbietungswettbewerb stellen.

      Wir sind gerade als Gesellschaft dabei all das ohne Not zu zerstören, was Generationen vor uns aus guten Gründen aufgebaut hatten. Dazu gehört natürlich auch ein ortsnahes Amtsgericht, damit die Rechtsfindung möglichst ortsnah stattfindet – den Jungjuristen aus den großen Städten ist es im Zweifel nämlich gar nicht so recht, in einem Amtsgericht in einer Kleinstadt eingesetzt zu werden, die würden gerne in München bleiben und ganz Oberbayern zu mündlichen Verhandlungen anreisen lassen, zumindest kenne ich keinen Jungjuristen, der sich darum reißt nach dem Studium von seiner Universitätsstadt aufs flache Land umziehen zu müssen. Das ist für den Bürger vor Ort und sonst für niemand.

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