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Promille auf zwei Rädern

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Nach § 316 StGB wird bestraft, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen.

Das gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge – auch das Fahrrad ist ein Fahrzeug. Während Autofahrer jedoch bereits ab 0,5 Promille um ihren Führerschein bangen müssen, liegt der Grenzwert für Radfahrer noch immer bei 1,6 Promille. Doch das soll sich nach dem Willen der Innenminister zukünftig ändern.

Anlass für die Debatte sind besorgniserregende Zahlen über Unfälle von Fahrradfahrern. 2011 verunglückten nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) bundesweit 3.725 Radfahrer nach dem Konsum von Alkohol.