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Eigentlich bedenklich.

Ein Vorwurf eines einzelnen „Plagiatsjäger“, der selbst lieber anonym bleiben möchte und mit dem Pseudonym „Robert Schmidt“ auftritt, reicht aus, um die „Vorverurteilungsmaschinerie“ anzuwerfen. Hat irgendein Journalist sich bisher hingesetzt und die Vorwürfe überprüft?

Während bisher immer in offenen Wiki-Plattformen auf eine kollektive Intelligenz und damit auch auf ein gegenseitiges Überprüfen und Absichern der Fundstellen gesetzt wurde, ist es diesmal – soweit erkennbar – nur ein Einzelner, der sich auf die Jagd nach wissenschaftlichen Verfehlungen gemacht hat und diese in seinem Blog veröffentlicht. Kommentare sind dort unerwünscht, Transparenz: Fehlanzeige!

„Robert Schmidt“ gibt sich als Entdecker des Plagiats in der Dissertation von Annette Schavan aus, aber wer kann das schon überprüfen?

Heute dann in der ZEIT ein erster vorsichtiger Zweifel, ob die Vorwürfe denn so ihre Richtigkeit haben. Der Politologen Wolfgang Jäger wirft dem Blogger in der Süddeutschen Zeitung vor, selbst „nicht seriös gearbeitet“ zu haben.

Egal wie die Geschichte ausgeht: Ich finde es schon bedenklich, sich mit derartig „halbgaren“ Vorwürfen in die Öffentlichkeit zu begeben. Noch bedenklicher ist allerdings wieder einmal die Rolle der Medien, die diese Anschuldigungen nicht kritisch hinterfragen, sondern einfach ungeprüft weiterverbreiten.

Ob der Blogger an eine mögliche Strafbarkeit gedacht hat, sollten sich seine Vorwürfe später als falsch herausstellen? Vielleicht werden wir dann mehr über „Robert Schmidt“ und seine Motivation erfahren …

Nachtrag der Vollständigkeit halber: Dr. Stefan Weber (Blog für wissenschaftliche Redlichkeit) hält den Nachweis der Täuschung in wesentlichem Umfang bereits für erbracht.

Nachtrag vom 21.03.2014: Die ehemalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan muss im Kampf um ihren Doktortitel vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Niederlage einstecken. Das VG wies gestern ihre Klage gegen die Aberkennung des Titels durch die Uni Düsseldorf ab.


2 Kommentare zu “Eigentlich bedenklich.

  1. Durchaus kritisch gegenüber den Vorwürfen bereits die FAZ am 30.07. hier: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundestagspraesident-opposition-verteidigt-lammert-gegen-plagiatsvorwurf-12312240.html

    Interessant ist, das Volker Beck offenbar geäußert haben soll, sei ihm neu, „dass man die gesamte Literatur, die man in einer Arbeit verwendet, auch gelesen haben muss“. (so zitiert ihn die FAZ im genannten Artikel).

    Ich meine schon, dass man das Verwenden von „Blindzitaten“ („Abschreiben“ von Nachweisen anderer Quellen ohne diese zu überprüfen) als akademische Fehlleistung bewerten muss. Was man zitiert, muss man auch selbst zur Kenntnis nehmen. Wenn soetwas gelegentlich auftritt, rechtfertigt es gleichwohl sicherlich nicht den Entzug des Doktorgrades.

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