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LG Verden bietet Edathy Einstellung gegen Geldauflage an

Zur Stunde läuft noch die Pressekonferenz mit Sebastian Edathy. Gleich zu Beginn teilte er mit, dass das Landgericht Verden ihm eine Einstellung gegen eine „überschaubare“ Geldauflage angeboten hat. Im Moment laufe über seine Rechtsanwälte die Verständigung zu den Einzelheiten der Einstellung, momentan sind etwa 5.000 Euro als Geldauflage im Gespräch.

Nach dem großen Vorspiel zum Fall Edathy in diesem Jahr könnte das Strafverfahren möglicherweise unspektakulär enden.

Edathy: Eine juristische und moralische Seite

Gegenstand der Anklage waren nicht die aus Kanada bestellten Filme, diese waren nur der Auslöser. Das spreche dafür, dass es sich ausschließlich um legale Aufnahmen gehandelt habe. Er sei wegen des laufenden Verfahrens allerdings nicht bereit über Dinge zu sprechen, die Gegenstand dieser Anklageschrift sind.

Es war sicher falsch, solche Filme zu bestellen – aber legal. Sein Verständnis von einem Rechtsstaat umfasse auch, dass das, was Menschen in ihrem Privatleben tun – solange es legal ist – niemanden etwas angehe. Es gebe eine juristische und eine moralische Seite: Moralisch war es nicht in Ordnung, wie er sich verhalten habe, aber dafür habe er bereits einen hohen Preis bezahlt. Den Makel durch die öffentliche Vorverurteilung werde er nie wieder los.

Leben im Ausnahmezustand

Die letzten Monate habe er sich nicht in Deutschland aufgehalten, da er massive Drohungen erhalten habe und seine Sicherheit gefährdet sah. Er führe ein Leben im Ausnahmezustand, ist psychisch angekratzt und habe nicht immer die „besten Gedanken“ gehabt. Wo er sich genau aufgehalten habe, gehe Journalisten allerdings (zurecht) „einen feuchten Kehricht an“.

Die Fragen einiger Journalisten waren grenzüberschreitend und zeugten im Übrigen nicht von großer Sachkenntnis. Die Art und Weise wie einige Medienvertreter die Bundespressekonferenz zu einer öffentlichen Hauptverhandlung machen wollten, war dieser unwürdig und ließ auch jeglichen Anstand missen. Zurecht wies er die Frage der „Bild“ zurück, ob er pädophil sei: „Es geht mich nichts an, was Sie sind. Und es geht Sie nichts an, was ich bin“.

Wer als Journalist hier tatsächlich Aussagen von ihm zu strafrechtlichen Vorgängen erwartete, muss sich gegenwärtigen, dass niemand sich selbst belasten muss und dies auch tunlichst nicht sollte. Und wenn man es tut, dann vor Gericht und nicht vor der versammelten Hauptstadtpresse! Viele Journalisten lassen die professionelle und vor allem emotionale Distanz in diesem Fall gänzlich vermissen und werfen ohne Not journalistische Grundsätze über den Haufen.

Die Unschuldsvermutung scheint für Edathy jedenfalls nicht zu gelten. Pressekodex Nr. 13.1:

Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines „Medien-Prangers“ sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden.

Die Bundespressekonferenz war heute Vormittag eher ein Ort des medialen Standgerichts.


Nachtrag vom 18.12.2014 – 15:45 Uhr: Das Landgericht Verden hat der Aussage von Sebastian Edathy widersprochen, es gebe das Angebot des Richters, das Verfahren gegen Edathy gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Es sei vielmehr Edathy selbst gewesen, der über seine Verteidigung die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO angeregt habe. Dies sei bereits im Vorfeld der Anklageerhebung geschehen und nach Eröffnung des Hauptverfahrens noch einmal schriftlich hinterlegt worden.

Das Landgericht habe diesen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Hannover mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Erst wenn die Staatsanwaltschaft ihre Stellungnahme abgegeben habe, werde das Gericht über eine mögliche Einstellung befinden. Angaben Edathys zur Höhe einer möglichen Geldzahlung wollte die Sprecherin des Landgerichts nicht kommentieren.


8 Kommentare zu “LG Verden bietet Edathy Einstellung gegen Geldauflage an

    • @chrisamar: Weil Recht haben und Recht bekommen nicht immer dasselbe ist. Im Übrigen würde er dadurch einer erheblichen medialen und sehr belastenden Berichterstattung entgehen können. Von den Kosten eines solches Prozesses ganz zu schweigen.

      • @Strafakte.de:

        Danke für Ihre Antwort. Mitleid empfinde ich lediglich für die zur Schau gestellten Kinder und für die vielen Opfer einer willkürlichen Justiz. Ein Anwalt und Politiker hat sich einem Verfahren zu stellen. Verfahrenskosten wird der lebenslang Alimentierte auch zahlen können und müssen.
        Recht kann man kaufen?
        Mit adventlichem Gruß

        • @chrisamar: Wenn Sie die Kinder bemitleiden, kennen Sie denn die Filme, um die es geht. Oder kennen Sie die Kinder? Wissen Sie unter welchen Umständen die Filme produziert wurden, oder leisten Sie sich Ihr Mitleid vom Hörensagen?

          Da man sich bei diesem Thema kaum eine eigene Meinung bilden kann, ohne so zu enden wie Edathy, wäre es umso bedeutender für ein Urteil genau zu prüfen, wer was sagt oder schreibt. Und nach dieser Pressekonferenz und den Fragen, die von Pressevertretern gestellt wurden, würde ich der Berichterstattung keinen Deut mehr trauen.

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