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Strafanzeige wegen TV total Turmspringen

Vor anderthalb Jahren verletzte sich der Schauspieler Stephen Dürr im Training zu Stefan Raabs „TV total Turmspringen“, als er beim Sprung vom Drei-Meter-Brett mit der Stirn auf die Wasseroberfläche aufprallte. Jetzt soll die Staatsanwaltschaft Köln gegen vier Gesellschafter der TV-Produktionsgesellschaft Brainpool ermitteln, die Dürr nun wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) angezeigt habe.

Stephen Dürr (bekannt aus den täglichen RTL-Soaps „Unter uns“, „Alles was zählt“) sagte zu den Gründen der Strafanzeige:

„Die Herren von Brainpool haben sich nach dem Unfall um eigene Schadensbegrenzung gekümmert und nicht ernsthaft um meine Gesundheit. Ich gehe davon aus, dass mir zuvor notwendige Trainingsmöglichkeiten verwehrt wurden. Das Gefährdungspotenzial bei dieser Sportart Turmspringen wurde mir nicht dargelegt.“

Risikoeinwilligung und eigenverantwortliche Selbstgefährdung

Zunächst stellt sich die Frage, ob der TV-Show-Teilnehmer nicht in mögliche Körperverletzungen zumindest mutmaßlich eingewilligt habe. Bereits im zweiten Semester lernt ein Jurastudent, dass etwa Teilnehmer eines Fußballspiels konkludent in das Risiko einwilligen, sich bei dem Spiel durch leicht regelwidriges Verhalten der Mitspieler auch verletzten zu können (sog. Risikoeinwilligung1 ). Noch naheliegender wäre, auf eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Teilnehmers abzustellen, die – unterschiedlich begründet – nach ganz allgemeiner Auffassung zur Straflosigkeit der übrigen Beteiligten kommt.2 Und schließlich: Haben die Produzenten der Sendung eine solche Verletzung überhaupt billigend in Kauf genommen?

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Gefährdungspotential beim Turmspringen nicht erkannt? // Foto: Apfel3748/Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Gefährdungspotenzial beim Turmspringen nicht erkannt?

Unverständlich ist für mich die Erklärung, das Gefährdungspotenzial der Sportart Turmspringen sei nicht dargelegt worden. Ich kenne wenige Leute, die freiwillig – auch ohne Salto, Schraube oder sonstwie vom Drei-Meter-Brett springen würden. Das hat freilich damit zu tun, dass die ganz breite Öffentlichkeit gemeinhin weiß, dass so ein Klatsch aufs Wasser recht schmerzhaft sein kann – auch ohne vorher noch irgendwelche Verrenkungen in der Luft probiert zu haben.

Ohne mich hier allzuweit aus dem Fenster zu lehnen, möchte ich an dem Erfolg der Strafanzeige zweifeln. Selbst wenn der „Turmspringen“-Teilnehmer darlegen könnte, zu wenig Training erhalten zu haben, müsste er nachvollziehbar entkräften können, freiwillig für die Show trainiert zu haben. Das Gefährdungspotential dürfte sich ihm spätestens gezeigt haben, als er aus drei Metern Höhe aufs Wasser guckte.

 

  1. Fischer, StGB (61. Aufl. 2014) § 228 Rn. 22 []
  2. Zu den Einzelheiten: Lasson: Eigenverantwortliche Selbstgefährdung und einverständliche Fremdgefährdung, in: ZJS 2009, 359 []

7 Kommentare zu “Strafanzeige wegen TV total Turmspringen

  1. Sehe ich genau so. Da will wohl jemand im Nachhinein ein Präjudiz für ein noch kommendes Zivilverfahren setzen…

  2. Nuja, ich bin da irgendwie hin und hergerissen. Dass ein Bauchplatscher ordentlich Schmerzen bereitet ist jedem klar, aber dass man sich bei einem Sprung ins Wasser aus drei Meter Höhe schwer verletzen kann, hätte ich selbst auch nicht gedacht. Das Argument mit der „Angst auf dem 3-Meter-Brett“ hat meines Erachtens nichts mit dem Gefährdungspotential zu tun. Das Gefühl so unglaublich hoch zu stehen kommt daher, weil das transparente Wasser noch einmal 5-10m Tief ist, der Boden also viel weiter weg zu sein scheint als nur 3m. Wer mal von der Schaukel (oder aus dem Bett oder von wo auch immer) aus 1m Höhe ins Gras auf den Hintern gefallen ist, der wird in jedem Fall eine Arschbombe vom 3m-Brett vorziehen. Und auf der Schaukel ist der eine Meter nun wirklich nicht furchteinflößend hoch…

  3. So eine richtig clevere Strafanzeige ist zum Glück auch richtig preiswert. Da versucht man es gerne mal.

  4. Aber wollen wir mal nicht vorverurteilen. Wer weiss, vielleicht hat Brainpool tatsächlich einschüchternde Menschen vor Dürrs Behausung postieren lassen, so dass der Anzeigeerstatter berechtigt davon ausgehen konnte, dass ihm „notwendige Trainingsmöglichkeiten“ beispielsweise im örtlichen Hallenbad verwehrt wurden.

    Oder kann man sich als Soapdarsteller nur in exklusiver Abgeschiedenheit einen Eindruck vom Gefährdungspotenzial machen, welches ab der fünften Schulklasse als allgemein bekannt vorausgesetzt werden darf?

  5. „Mit der Stirn auf der Wasseroberfläche aufgeprallt“? Wie muss ich mir das denn vorstellen? Ist das ein „Stirnplatscher“? Hat sich das Wasser atypisch verhalten und ihm das eintauchen verweigert?

  6. Auch wenn man mit der Stirn im richtigen Winkel aufkommt, dann kann das richtig weh tun und wie man sieht auch Verletzungen geben.

    Das 3m Brett würde ich aber noch nicht also soooo schmerzhaft einstufen.

    Wenn man allerdings mal nach einem Salto mit dem Bauch aufgekommen ist, dann weiss man aber was Schmerzen sind.

    Fussball mit ausgeschlagenen Zähnen und Knochenbrüchen usw. dürfte aber eine Sportart mit den meisten auch schwereren Verletzungen sein. zB. Amateurboxen ist nicht so Verletzungsintensiv.

    Da ist die Frage beim Eintritt in einen Fussballverein ob man da auch darauf entsprechend hingewiesen wird?

    >dass mir zu­vor not­wen­dige Trai­nings­mög­lich­kei­ten ver­wehrt wur­den.

    Was sind denn das für Trainingsmöglichkeiten?

    Erstmal von einer 3 m hohen Mauer mit Köpper auf Beton springen. Und wenn das nach einer Weile gut klappt ins Wasser?

    Im Fussball erstmal mit dem Ball vor die Wand spielen. Batsch! Aua tut das weh. Aber mir hat doch keiner gesagt, dass der Ball um so schneller zurückkommt wie ich drauf geschossen habe.
    Und mit den Beinen der Gegner könnte man an Baumstämmen trainieren gegen die man haut oder sollte man erstmal rohrschaumstoffdämmung aus dem Baumarkt verwenden….

  7. Ein köstlicher Artikel.
    Es geht doch nichts über eine schöne, unbegründete aber dennoch irgendwie verständliche Strafanzeige. Ganz nach dem Motto, “ mir ist was schlimmes geschehen, jemand muss doch schuld sein“.

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