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Böse Clowns und Zombie Law zu Halloween

Noch etwas Spannendes zu Halloween zu finden, ist wahrlich nicht so einfach – aber ein paar Sachen haben wir dann doch noch ausgegraben. Vorab: Einige Streiche sind auch an Halloween nicht witzig – vor allem dann nicht, wenn fremde Sachen vorsätzlich beschädigt oder unerlaubt Grundstücke betreten werden. Hier kann man sich leicht einigen unnötigen Ärger ersparen.

Böser Clown als neuer Trend in sozialen Netzwerken

Apropos nicht witzig: In Frankreich ziehen als böse Clowns verkleidete Unbekannte durch die Straßen. Zunächst erschreckten die jungen Leute nur arglose Passanten fast zu Tode, indem sie mit Waffen-Attrappen scheinbar auf sie losgingen. Inzwischen sind die Serientäter aber teilweise mit echten Eisenstangen oder Messern bewaffnet und rauben die angegriffenen Passanten aus.

 
Inzwischen gab es jedoch auch schon mehrere Fälle, bei denen tatsächlich Gewalt angewandt wurde: Erst am Montag wurde ein 18-Jähriger im südfranzösischen Montpellier im Schnellverfahren zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er – als „Clown“ verkleidet – mit zwei Komplizen einen Mann vor seinem Haus abgepasst, ihm Geld sowie das Handy abnahm und schließlich 30 Mal mit einer Eisenstange auf ihn eingeschlagen hatte. Der Angeklagte gestand, in betrunkenem Zustand beschlossen zu haben, sich als böser Clown zu verkleiden und so einige Passanten zu erschrecken, so wie es derzeit in den sozialen Netzwerken trendy sei.

Die Hoffnung der Polizei, dass sich die „kollektive Hysterie“ in den Herbstferien legen werde, erfüllte sich bisher nicht. Im Gegenteil: Nachahmungstäter, Wetten über Facebook, üble Streiche kurz vor Halloween – als Video ins Internet gestellt – aber auch Versuche, wirkliche Straftaten hinter einer Clown-Maske zu verstecken, führten zu einer weiteren Verbreitung des Phänomens.

Zombie Law

Für solche bitteren Scherze sollte man sich rechtzeitig einen spezialisieren Anwalt suchen. Wir empfehlen: Zombie Law, eine nationale Law Firm in den USA mit Büros in allen Bundesstaaten.

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Von Grund auf vertrauenserweckend, aber insbesondere sehr originell bewirbt die Internetseite der Law Firm ihre Dienstleistungen in der Strafverteidigung sowie dem Schadensersatzrecht. Im Familienrecht (wahrscheinlich Erbrecht) ist man ebenso aktiv – ob ein Testament vom Erblasser dort auch posthum errichtet werden kann ist leider nicht überliefert.

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