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300 Verhandlungstage und kein Ende in Sicht

Ein wahrer Mammutprozess läuft bereits seit September 2009 vor dem Landgericht Kiel – und es ist kein Ende in Sicht. Angeklagt sind drei Betreiber von Call-Centern, denen vorgeworfen wird, mit einem über SMS funktionierenden „Flirt-Chat“ mehr als 700.000 Nutzer des Chats um etwa 46 Millionen Euro an SMS-Gebühren geschädigt zu haben. Die Anklage: gewerbsmäßiger Bandenbetrug, strafbar mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Das Geschäft wurde laut Anklage mit Franchise-Nehmern über ein Geflecht von 350 Briefkastenfirmen mit Hauptsitz in Flensburg aufgezogen. Statt mit realen Flirtpartnern chatteten die meist männlichen Kunden mit bezahlten Animateuren. Diese sollten den SMS-Flirtchat so lange wie möglich aufrechterhalten und die Kunden animieren, immer wieder eine 1,99 Euro teure SMS zu versenden. Die mehr als 50 in der Anklage genannten mutmaßlichen Opfer erhielten danach Handyrechnungen von bis zu 23.000 Euro, berichtet das „Handelsblatt“.

Die entscheidende Frage: Hätten die Kunden im Flirt-Chat wissen müssen, dass es sich um eine Dienstleistung handelt? So ist die Rechtslage beim Telefonsex. Nun, viele Jahre später, sollen sich die Kunden im Detail daran erinnern, was sie bei jeder einzelnen SMS dachten, fühlten und wollten. Hatten sie Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Kontakts und chatteten trotzdem weiter? Dann läge weder ein Irrtum, noch eine Täuschung und somit auch kein Betrug vor.

Die Fronten in dem Strafprozess sind verhärtet, eine Einigung – etwa durch eine Verständigung, die im Wirtschaftsstrafrecht durchaus üblich ist, um das Verfahren abzukürzen – erscheint so fern wie nie. Anfänglich hatte man drei Tage pro Woche ganztägig verhandelt, mittlerweile an nur noch einem Tag in der Woche. So könnte das Verfahren noch Jahre weitergehen. Im Falle einer Verurteilung würde die Verteidigung höchstwahrscheinlich beim Bundesgerichtshof in die Revision gehen – das Verfahren könnte dann noch einmal neu aufgerollt werden.

Stößt der Rechtsstaat mit solchen Verfahren an seine Grenzen?


1 Kommentar zu “300 Verhandlungstage und kein Ende in Sicht

  1. Nun ja, der BGH hat eigentlich vor nicht allzu langer Zeit einen kleinen Hinweis gegeben, wie man derartige Massenverfahren bewältigen kann, ohne zigtausend Zeugen zu vernehmen : BGH 1 StR 263/12
    In Kiel fand ja auch der Prozess gegen den Mittäter der „Lucona“-Affäre statt, ebenfalls mit einer ordentlichen Anzahl an Hauptverhandlungstagen.

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