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Neu in der Strafakte: Die digitale Strafakte

Es gibt eine Neuigkeit in der Strafakte: die digitale Strafakte. In dieser eigenständigen Rubrik soll es um die schöne bunte Welt der Technik gehen – so­zu­sa­gen als Techblog im Lawblog. Und das nicht ohne Grund: Die Digitalisierung des Alltags schreitet unaufhörlich voran, dennoch ist diese Entwicklung für viele noch „Neuland“, aus dem es allerdings kein Entkommen mehr gibt.

Der Bundesrat hat im Juli 2013 dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs zugestimmt – seit 2014 beginnt schrittweise Einführung der digitalen Gerichtskommunikation. Ab 2016 sollen alle Rechtsanwälte elektronisch erreichbar sein, ab 2022 soll die elektronische Gerichtskommunikation bundesweit verpflichtend sein. Die elektronische Strafakte ist bislang zwar noch explizit ausgenommen, aber sicher ist: diese wird kommen … irgendwann.

Die digitale Strafakte ist längst Realität

Dennoch gehört die digitale Strafakte für viele Strafverteidiger längst zu ihrem Alltag, meist aber noch verharmlosend als „elektronische Hilfsakte“ oder „digitale Akteneinsicht“ bezeichnet. Der Anfang dieser Entwicklung liegt im Land Brandenburg: In einem Umfangsverfahren im Jahr 2005 mit ca. 11.000 Seiten Sachakten zuzüglich zahlreicher Stehordner, TKÜ-Niederschriften und Beiakten hatten die 16 Verteidiger die Papierberge weitgehend digitalisiert und erschienen dann mit Notebooks in der Hauptverhandlung.1 In Sekundenschnelle konnten sie auf das Geschehen in der Hauptverhandlung reagieren und Fundstellen in den Akten auffinden.

Mittlerweile gewähren wohl alle Staatsanwaltschaften „digitale“ Akteneinsichten. Dazu wird die gewöhnliche Papierakte samt aller Beiakten und weiterer Vorgänge digitalisiert und als DVD an den Rechtsanwalt versandt. Mit einem gesondert zugesandten Passwort kann dieser dann die verschlüsselten Daten entschlüsseln2 und verwenden. Selbst inhaftierten Mandanten kann die Akte auf einem E-Book-Reader elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

Auch für länger zurückliegende Vorgänge kann nachträglich eine digitale Akteneinsicht erreicht werden. So übersandte die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine 22 Stehordner umfassende, bisher nicht digitalisierte Akte eines Todesermittlungsverfahrens aus dem Jahr 1977 auf einer DVD.

Alte Probleme – neue Herausforderungen

Diese digitalen Daten stellen Strafverteidiger vor völlig neue Herausforderungen: Wie gehe ich mit den digitalen Strafakten am besten um? Das Ausdrucken sämtlicher Dokumente dürfte wohl die schlechteste aller Alternativen sein. Wie erreiche ich einen geeigneten „Workflow“? Wie steht es um die Sicherheit der Daten, wenn diese auf (mobilen?) Geräten gespeichert sind? Welche Software kann man benutzen, um eigene Anmerkungen und Markierungen hinzuzufügen?

Auf diese und viele weitere Fragen will ich in der neuen Rubrik „digitale Strafakte“ Antworten geben. Aber damit nicht genug: Nach dem Vorbild einiger amerikanischer Blogs werde ich in der Rubrik Hardware, Software und Cloud-Anwendungen vorstellen und Tipps zur Sicherheit sowie zu interessanten Workflows geben. Hoffentlich – so zumindest das Ziel – werden diese Beiträge dann zum Austausch der mitlesenden Rechtsanwälte sowie Strafverteidiger beitragen, hier und da Verbesserungen ermöglichen und so den Einsteigern als auch fortgeschrittenen Anwendern am Ende auch Zeit und Nerven sparen.

Schöne bunte Welt der Technik

Der Markt für digitale Gerätschaften, Softwarelösungen und Internetdienste (in der sog. „Cloud“) ist nahezu unüberschaubar geworden. Es bedarf danach ein wenig Ordnung: Mit welchen Apps kann ich einfach dies oder jenes erreichen? Wie kann ein synchronisiertes Büro funktionieren? Ist das neue iPad oder iPhone wirklich soviel besser, dass sich die Anschaffung lohnt? Und wie sollte ich mein WordPress Blog vor Angriffen schützen?

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Die neue, digitale Strafakte als „Techblog im Lawblog“ mit einer eigenen Rubrik // Foto: PlaceIt

Ich will hier gar nicht verschweigen, dass ein Schwerpunkt auf Apple-Geräten liegen wird, die ich – mit Unterbrechungen – seit 1993 einsetze3. Ebenso bin ich aber in der Welt von Windows sowie Android zuhause, die ich teilweise parallel benutze. Die Thematik wird also keinesfalls auf eine Marke oder ein bestimmtes Betriebssystem festgelegt sein. Regelmäßig sollen Gastbeiträge veröffentlicht werden und auch andere Juristen zu Wort kommen. Interesse? Gern melden.

Da das alles doch recht speziell ist, habe ich mich entschieden, die Rubrik auf einigen Kanälen parallel zur Strafakte – also separat – zu be­han­deln. Wer Strafakte in den sozialen Netzwerken folgt, wird dort regelmäßig mit allen Nachrichten versorgt – bei JuraBlogs gibt es einen eigenen Kanal, ebenso wie einen eigenen Feed.

Zur Übersicht geht es hier: digital.stafakte.de.

Ich hoffe, Sie als regelmäßigen Leser der digitalen Strafakte begrüßen zu können.

 

  1. Kegel: Die elektronische Akte im Strafverfahren?! – Chancen und Grenzen, in: JurPC Web-Dok. 165/2009 []
  2. Was folgt eigentlich auf die bisher meistens verwendete Verschlüsselung mit TrueCrypt, nachdem diese nicht mehr als sicher gilt? []
  3. Es begann mit einem Apple Macintosh SE, gefolgt von einem PowerMac 7200. []

3 Kommentare zu “Neu in der Strafakte: Die digitale Strafakte

  1. „Das Aus­dru­cken sämt­li­cher Do­ku­mente dürfte wohl die schlech­teste al­ler Al­ter­na­ti­ven sein.“

    Sicher, es sei denn, man beabsichtigt,seinen Mandanten in einer Flut aus Papier zu ertränken.

    Was noch fehlt sind optimierte Suchmenüs.

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