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Goethe und die Kindsmörderin

Johann Wolfgang von Goethe gilt als Deutschlands größter Dichter – als ein „Universalgenie“. Auf Weisung des Vaters hatte Goethe in Leipzig Jura studiert, später arbeitete er vier Jahre als Rechtsanwalt und schließlich als Mitglied in dem „Geheimen Consilium“ – einem dreiköpfigen Beratergremium des Herzogs Karl August in Weimar.

Bereits in seiner Disputation 1771 beschäftigte er sich mit der Frage, ob eine Kindsmörderin zum Tode verurteilt werden solle. Kurz darauf verfolgte er in Frankfurt/Main den Strafprozess gegen die Dienstmagd Susanna Margaretha Brandt, die ihr neugeborenes Kind tötete. Einige an dem Prozess Beteiligte gehörten zu seinen Bekannten1, von denen er sich Abschriften der Prozessakten fertigen ließ. Er war von diesem Fall so beeindruckt, dass die Tragödie um die Kindesmörderin „Gretchen“ ein zentrales Motiv des Urfaust wurde – die Gretchentragödie.

Die angeklagte Dienstmagd Susanna Margaretha Brandt wurde im Strafverfahren entsprechend den damaligen Gesetzen zum Tode verurteilt und am 14. Januar 1772 öffentlich hingerichtet.

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Die Gretchentragödie im Filmepos „Faust – eine deutsche Volkssage“ von 1926 (Episodenfoto)

Auch später beschäftigte sich Goethe viel mit dem Thema des Kindsmordes. Im Falle der Dienstmagd Johanna Catharina Höhn, die ebenfalls ihr Kind getötet hatte, befragte der Richter die drei Mitglieder des „Geheimen Consiliums“ um Rat, ob das Urteil tatsächlich auf Todesstrafe lauten soll. Goethe antwortete darauf:

Da das Resultat meines unterthänigst eingereichten Aufsatzes mit beyden vorliegenden gründlichen Voti völlig übereinstimmt, so kann ich um so weniger zweifeln selbigen in allen Stücken beyzutreten, und zu erklären dass auch nach meiner Meinung räthlicher seyn mögte die Todesstrafe beyzubehalten.

Der Gesetzgeber sah damals für den Kindsmord, den er aus religiösen Gründen als besonders verwerflich betrachtete, die Todesstrafe vor: Sie mache dem Säugling die Taufe und damit den Weg ins Paradies unmöglich. Die Forschung geht mittlerweile davon aus, dass Goethe – gegen die Intention des Herzogs – die Todesstrafe befürwortete. Er zeichnete das Urteil mit seiner Paraphe ab.2 Am 28. November 1783 wurde die 24-jährige Dienstmagd Johanna Catharina Höhn in Weimar wegen der Tötung ihres neugeborenen Kindes hingerichtet.

Welche Schlussfolgerungen sind daraus zu ziehen? Hat sich Goethe durch seine Beteiligung an dem Todesurteil gegen die Kindsmörderin moralisch diskreditiert?

 

  1. Der Gerichtsschreiber Thym war einige Jahre der Hauslehrer Johann Wolfgangs und seiner Schwester Cornelia. Sein Freund und späterer Schwager Johann Schlosser war zu dieser Zeit Schriftführer des Scharfrichters. Die beiden Ärzte, die Susanna Margaretha Brandt im Hospital behandelten, waren Hausärzte der Goethes und der Textors. Weitere Verwandte Goethes, darunter sein Onkel Johann Jost Textor, gehörten dem Gericht an. []
  2. Eingehend: Jerouschek: „Skandal um Goethe? Zu Goethes Beteiligung am Todesurteil gegen die Kindsmörderin Johanna Catharina Höhn“, in: NJW 2007, 635 und Scholz: „Goethes Schuld an der Hinrichtung von Johanna Catharina Höhn“, in: NJW 2008, 711 []

8 Kommentare zu “Goethe und die Kindsmörderin

  1. ich bin sehr sehr fasziniert von diesem Artikel. er ist sehr interessant und hat genau das wiedergegeben, wonach ich gesucht hatte. ich bin dem Verfasser dieses Textes sehr dankbar über die wichtigen Informationen, die in diesem Text geschildert werden.

  2. Ja, Goethe hat sich moralisch mit der Befürwortung der Todesstrafe in diesem Fall diskreditiert! Denn schwangere Dienstmägde – nicht selten vom Dienstherren vergewaltigt – wurden entlassen, aus Gemeinden ausgestoßen, fanden oft weder Unterschlupf noch Neuanstellung, waren zusammen mit dem Kind dem Tod auf der Landstraße ausgeliefert. Viele unverheiratete Mütter hatten nur die „Wahl“ mit dem Kind zu sterben oder es verschwinden zu lassen. Die ausgestoßene unverheiratete Mutter fand nirgends Hilfe durch die Obrigkeit. Im Gegenteil wurde sie von ihr quasi für vogelfrei erklärt um anderen Frauen zur Abschreckung zu dienen. Männermoral. Die Fratze des Patriarchats. Später hat Goethe das Leid dieser Frau, deren Blut an seinen Händen klebte, auch noch literarisch ausgeschlachtet.

  3. Mord ist keine Lösung.
    Sie hätte das Kind können aussetzen.
    Goethe hat einwandfrei geurteilt.

  4. Todesurteil für Gretchen, Seelenheil dem Verderber
    Ich bin durch den Roman „Machandel“ von Regina Scheer wieder auf die Thematik der Kindsmörderin bei Goethe gestoßen. Mit den dem Märchen vom Machandel-Baum entlehnten Versen wird die Not der jungen Frau zu Beginn der Kerker-Szene ergreifend vermittelt, diese Szene ist der Kristallisationskeim des gesamten Faust und entstand laut Wikipedia wahrscheinlich bereits kurz nach der Hinrichtung der Kindsmörderin Susanna Margaretha Brandt 1772. Zudem hatte sich Goethe schon in seiner Leipziger Studentenzeit mit dem Fall der Stralsunder Kindsmörderin Maria Flint befasst, die 1765 nach ihrer Verurteilung zum Tode durch den Kindsvater Leutnant Johann Diek zusammen mit Gefolgsleuten befreit und in Sicherheit gebracht wurde, sich jedoch freiwillig wieder stellte und durch Enthauptung hingerichtet wurde. Letztlich will auch Margarete lieber im Gericht Gottes ‚gerettet‘ werden, als mit dem Kindsvater Heinrich, vor dem ihr graut, und dessen zweifelhaftem Komplizen Mephisto schuldbeladen zu fliehen. Insofern ist es konsequent, dass Goethe – jenseits der Dichtung, beladen mit der Bürde von Verantwortung – 1783 nach gründlicher Befassung und gegen das Votum des Großherzogs Carl-August für die Beibehaltung der Todesstrafe und damit für die Enthauptung der Weimarer Kindsmörderin Johanna Catharina Höhn plädierte. „Fragwürdig“ nannte dies Bundespräsident Roman Herzog in seiner Ansprache zum 250. Geburtstag Goethes 1999. Fragwürdig ist, dass das, was Faust Liebe nennt, Margarete letztlich verbraucht und verdirbt, und dass Goethe diesem Faust am Ende doch eine ungetrübte, eine reine Auferstehung in der Gestalt erster Jugendkraft zubilligt, dem seligen Gretchen zum Glück.
    Goethe lebt weiter durch seine Dichtung, nicht als moralische Instanz.
    Ich finde es gut und richtig, dass die staatliche Gerichtsbarkeit sich prinzipiell nicht mehr anmaßt, mit dem Tod zu strafen. Im Falle einer Kindsmörderin wird dies hoffentlich von der Mehrheit der Bevölkerung geteilt, bei Terroristen bin ich mir da nicht sicher. Die allgemeine Erleichterung ist spürbar, wenn Terroristen im Zuge der Festnahme getötet werden.

  5. Die obige Darstellung ist leider veraltet, sie entspricht nicht dem Forschungsstand. Goethe hat sich für eine liberalere Haltung bei Kindsmord ausgesprochen und wollte keine Todesstrafe mehr. Jedoch wollte Herzog Carl August eine extrem grausame Zuchthausstrafe einführen, wogegen Goethe dann das Gesetz erst einmal so belassen wollte, auch weil „normale“ Zuchthausstrafen eher die Regel waren als Todesstrafen. Der aktuelle Stand ist nachzulesen in https://www.goethe-mannheim.de in der Rubrik „Goethe brisant!“ Der Aufsatz enthält Nachweise auf die wissenschaftliche Literatur.

    Ich rege gegenüber dem Webseitenbetreiber an, den Artikel zu ändern, da er schlichtweg nicht mehr vertretbar ist. Man tut hier Goethe Unrecht.

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