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BVG steht nicht für das Bundesverfassungsgericht

Neben der „lebenslänglichen“ Freiheitsstrafe gibt es eine weitere Dümmlichkeit, die mich regelmäßig an der Qualifikation der betreffenden Praktikanten Volontäre Vollpfosten „Journalisten“ zweifeln lässt: Die Abkürzung „BVG“ für das Bundesverfassungsgericht.

BVG, BVerfG, Bundesverfassungsgericht

Mit der Abkürzung BVG mag man die Berliner Verkehrsbetriebe verbinden oder die Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft, meinetwegen auch das Bundesversorgungsgesetz oder das Berufliche Vorsorge-Gesetz in der Schweiz – aber jedenfalls nicht das Bundesverfassungsgericht. Übrigens auch nicht das Bundesverwaltungsgericht, was leicht zu Verwechslungen führen könnte.

Die einzig richtige Abkürzung für das Bundesverfassungsgericht lautet: BVerfG.

Dies sollte man übrigens bereits in der Schule gelernt haben, könnte man allerdings auch leicht in der Wikipedia – dem Rechercheinstrument Nr. 1 unter Journalisten – nachlesen.

Die Gründe dafür sind übrigens recht einfach: Die BVG, die Berliner Verkehrs-AktienGesellschaft wurde bereits 1928 gegründet, das Bundesverfassungsgericht allerdings erst mit Einführung des Grundgesetzes. Daneben bliebe die Zweideutigkeit zwischen BVerfG und BVerwG, sollte man trotz alledem leichtsinnigerweise die Abkürzung BVG verwenden.

Vielen Dank für die freundliche Beachtung!


5 Kommentare zu “BVG steht nicht für das Bundesverfassungsgericht

  1. @Strafakte.de: OK. Dann sollten Sie aber wenigstens dem Bundesamt für Güterverkehr verbieten, sich offiziell „BAG“ abzukürzen, schließlich benutzen alle Juristen diese Abkürzung bekanntlich für das Bundesarbeitsgericht.

  2. @G.A.S.T.: Sprache muss nicht gesetzlich geregelt sein, um Verbindlichkeit zu haben. Es ist schliesslich auch nicht gesetzlich festgelegt, was ein Schmetterling ist. Trotzdem weiß jeder was man meint, wenn man davon redet. An solche allgemeinen Sprachregeln sollten sich auch vermeintlich sprachmächtige Journalisten halten.

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