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Aus Schleswig-Holstein nichts gelernt

Das Land Schleswig-Holstein hatte Ende 2006 eine Strukturreform beschlossen, mit der in drei Stufen fünf Amtsgerichte geschlossen wurden (Kappeln, Geesthacht, Mölln, Bad Oldesloe und Bad Schwartau). Während sich über den Erfolg dieser Schließungen vortrefflich streiten lässt, plant nun Mecklenburg-Vorpommern geradezu eine Art Kahlschlag in der Gerichtslandschaft des Flächenlandes. Nach den Plänen der Landesregierung (CDU/SPD) soll nahezu die Hälfte aller Amtsgerichte (11 von insgesamt 21) geschlossen werden.

Zukünftig weite Wege für Rechtssuchende und Rechtsanwälte / Grafik: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Zurecht kritisiert das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer die Sparpläne und führt an, dass in einem weitläufigen Flächenland die Wege zum zuständigen Amtsgericht sowohl für die rechtssuchenden Bürger als auch für die sie vertretenden Rechtsanwälte unzumutbar lang werden. Damit einher geht eine schlechtere Ortskenntnis der Prozessbeteiligten, die etwa in Verkehrs- und einigen Strafsachen überaus wichtig ist.

Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges erläutert die Kritik:

„Gerade in einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern darf sich die Justiz nicht aus der Fläche zurückziehen. Dem erfolgreichen Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen nach 1989 sollte nicht mit dem Abbau von Gerichtsstandorten in großer Zahl das Fundament genommen werden.“

Noch drastischer verdeutlicht Jörg Bellut, Pressesprecher des Richterbundes MV die Lage:

„Sage und schreibe 8 Cent (!) soll jeder Bürger im Monat an Steuern sparen, wenn die Gerichte im Lande (fast) halbiert werden. Insgesamt 1,5 Mio Euro im Jahr, die das Land einsparen will. Lohnt es sich dafür wirklich die Justiz derart zu beschädigen?“

Hinzu kommt, dass einige Gerichte in den letzten Jahren für Millionenbeträge saniert wurden (z.B. Wolgast), was nun angesichts der geplanten Schließung geradezu lächerlich erscheint. Vielleicht überkommt die Abgeordneten im Landtag ja noch rechtzeitig die Einsicht …